Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass sich die Generali Deutschland AG (Beklagte) an die Verträge halten muss, den die Arbeitnehmer mit der Volksfürsorge abgeschlossen hatten. Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Betrieblichen Versorgungswerks (BVW) und die Versorgungsordnung von 1985 (VO85).
Die Generali Deutschland AG erkennt die höchstrichterlichen Urteile nicht für alle Arbeitnehmer an. Daher muss jeder Betriebsrentner einzeln klagen.
Klaus-Peter Kussmann & Team
Initiative KeineSorge.ORG
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Die betriebliche Altersversorgung der Volksfürsorge ist in den Versorgungsordnungen BVW und VO85 geregelt und sichert den Arbeitnehmer eine automatische Anpassung an die Entwicklung der gesetztlichen Renten zu. Die Generali Deutschland AG, welche die Volksfürsorge übernommen hat, setze in den Jahren 2015 und 2016 die vertraglich zugesagte Rentenanpassung aus. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied zugunsten der Betriebsrentner. Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, von den Versorgungsordnungen abzuweichen.
Jahr | Durchführungsweg | Versorgungsordnung | Fassung |
---|---|---|---|
1961 | Direktzusage | Bestimmungen des Betrieblichen Versorgungswerks (BVW) | 19. April 2002 |
1985 | Direktzusage | Versorgungsordnung vom 01.04.1985 (VO85) | 19. April 2002 |
Die Arbeitsrechtskanzlei Cremon hat über 1.000 Betriebsrentner vor Arbeitsgerichten vertreten und wichtige Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erwirkt, insbesondere zur Anpassung der Gesamtversorgung.
Der DGB Rechtsschutz hat über 500 ver.di-Mitglieder erfolgreich unterstützt, um willkürliche Rentenkürzungen zu verhindern.
Im Jahr 2024 gab es bei der Volksfürsorge/Generali Anpassungen der Betriebsrenten. Die Gesamtversorgung (BVW) und die Betriebsrente (VO85) wurden zum 1. Juli 2024 um 4,57 % erhöht. Diese Erhöhung erfolgte vertragsgemäß und basiert auf § 6 Ziff. 1 AB BVW und § 6 Ziff. 1 VO85. Die Versorgungskasse der Volksfürsorge VVaG hat die Renten hingegen nicht erhöht, da keine Überschussanteile erwirtschaftet wurden.
Brief vom 06.09.2024
Generali Deutschland AG
PMC-PCS-EES
AachenMünchener-Platz 1
52064 Aachen
mitarbeiter-bav@generali.com
Brief vom 06.09.2024
Generali Deutschland AG
PMC-PCS-EES
AachenMünchener-Platz 1
52064 Aachen
mitarbeiter-bav@generali.com
Brief vom 06.09.2024
Versorgungskasse der Volksfürsorge VVaG
Überseering 2
22297 Hamburg
versorgungstraeger-bav@generali.com
Rechtlichen Grundlagen:
Die Betriebsrentner der Volksfürsorge treffen sich regelmäßig im Hofbräu Wirtshaus am Speersort in Hamburg. ARD Plusminus war bei einem Treffen im Hofbräu Wirtshaus am Speersort in Hamburg dabei und berichtete über unseren Streit um die Rentenkürzung.
wann | was | wo | |
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06.01.2025 | 11 Uhr | Volksfürsorge Stammtisch | Hofbräu Wirtshaus am Speersort |
07.04.2025 | 11 Uhr | Volksfürsorge Stammtisch | Hofbräu Wirtshaus am Speersort |
06.06.2025 | 9:30 Uhr | 100. Vertreterversammlung der Versorgungskasse | Versorgungskasse der Volksfürsorge VVaG |
01.07.2025 | Rentenanpassung BVW & TV VO | Generali Deutschland AG | |
07.07.2025 | 11 Uhr | Volksfürsorge Stammtisch | Hofbräu Wirtshaus am Speersort |
06.010.2025 | 11 Uhr | Volksfürsorge Stammtisch | Hofbräu Wirtshaus am Speersort |
07.11.2025 | 14 Uhr | Volksfürsorge Pensionärstreffen | Hofbräu Wirtshaus am Speersort |
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, das sich die Generali Deutschland AG (Beklagte) sich an die Verträge halten muss, die die Arbeitnehmer mit der Volksfürsorge abgeschlossen hatten.
Vertragsbindung: Das BAG hat mehrfach bestätigt, dass die Generali Deutschland AG an die ursprünglichen Vereinbarungen gebunden ist.
Anpassung der Betriebsrenten: Die Anpassung der Betriebsrenten muss sich an der Steigerung der gesetzlichen Renten orientieren.
Unzulässigkeit einseitiger Änderungen: Eine einseitige Änderung der Gesamtversorgungsbezüge durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig.
Billiges Ermessen: Anpassungsentscheidungen müssen billigem Ermessen entsprechen, wobei die Generali die Darlegungs- und Beweislast trägt.