Generali Deutschland AG
GPM-PCS-EES (Betriebliche Altersversorgung)
AachenMünchener-Platz 1
52064 Aachen
E-Mail: mitarbeiter-bav@generali.com
zuständig für:
* Betriebliches Versorgungswerk (BVW)
* Versorgungsordung von 1985 (VO85)
Für viele ehemalige Mitarbeiter der Volksfürsorge, deren Pensionsverpflichtungen im Jahr 2000 vom Generali Konzern als Rechtsnachfolger übernommen wurden, kam die Ernüchterung in den Jahren 2015 und 2016. Während die gesetzliche Rente in diesem Zeitraum deutlich anstieg (über 2% und dann sogar über 4%), erhöhte Generali die Betriebsrenten der ehemaligen Volksfürsorge-Mitarbeiter lediglich um magere 0,5%. Diese krasse Diskrepanz führte zu Riesenärger und spürbaren finanziellen Einbußen für die Betroffenen, die sich in ihrem schutzwürdigen Vertrauen in die ursprünglichen Rentenzusagen verletzt sahen.
Generali begründete die geringeren Anpassungen mit spezifischen Klauseln in den alten Versorgungswerken, namentlich BVW (§ 6 Absatz 3) und VO85 (§ 6 Absatz 4). Diese Klauseln erlaubten es dem Unternehmen, von einer vollen Anpassung abzuweichen, wenn diese „für das Unternehmen nicht vertretbar sei“. Als Begründung führte Generali ein internes Programm zur Wettbewerbssicherung ("SSY") sowie allgemeine Sparzwänge an. Doch dieser Darstellung stand ein fataler Widerspruch gegenüber. Interne Papiere aus dem Jahr 2015 deuteten auf ein Sparpaket von fast 18 Millionen Euro hin, das speziell die Betriebsrenten betraf, obwohl der Generali-Konzern gleichzeitig einen Rekordgewinn von 2 Milliarden Euro verzeichnen konnte. Diese eklatante Diskrepanz war der zentrale Knackpunkt.
Es war absolut verständlich, dass die Betroffenen diese Situation nicht einfach so hinnahmen. Über 5.000 ehemalige Mitarbeiter organisierten sich in der beeindruckenden Initiative "keinesorge.org" unter der Leitung von Klaus-Peter Kussmann. Die Initiative entstand als direkte Reaktion auf die geringeren Rentenanpassungen. Sie bot eine umfassende Informationsplattform, klärte über Rechte auf, ermöglichte individuelle Prüfungen der Rentensituation und unterstützte maßgeblich die Kläger.
Mit Rechtsanwalt Christoph Welscher von der Arbeitsrechtskanzlei Cremon zogen schließlich über 1.000 Kläger vor Gericht. Der Kampf um die Rentenanpassungen war ein jahrelanger Gang durch die Instanzen, der schließlich bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) führte. Das BAG, als höchstes deutsches Gericht für Arbeitsrecht, spielte eine zentrale Rolle bei der Klärung der Rechtsfragen.
Ein Meilenstein waren die wegweisenden Urteile des BAG vom 25. September 2018. Im Kern stellten die Richter fest: Generalis Begründung reicht so nicht aus. Das BAG präzisierte die Auslegung des Begriffs „nicht vertretbar“. Es wurde klargestellt, dass „nicht vertretbar“ keine zwingende wirtschaftliche Notlage des Unternehmens voraussetzt. Allerdings muss die Entscheidung, die automatische Anpassung für „nicht vertretbar“ zu halten, einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse, der Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes entsprechen. Die Entscheidung des Arbeitgebers unterliegt dem „billigen Ermessen“ nach § 315 BGB und der vollen gerichtlichen Kontrolle.
Ein besonders wichtiges Urteil betraf das Betriebliche Versorgungswerk (BVW): Das Gericht urteilte (BAG 3 AZR 333/17), dass bei einer sogenannten „Gesamtversorgung“ nicht einfach nur ein Teil, wie die Pensionsergänzung, isoliert gekürzt werden darf. Vielmehr müssen die Gesamtbezüge im Blick behalten und einheitlich angepasst werden. Für die Versorgungsordnung 1985 (VO85) deutete das BAG an (BAG 3 AZR 402/17), dass eine abweichende Anpassung nur als einheitlicher prozentualer Steigerungssatz für alle Renten erfolgen darf. Diese Urteile stärkten die Rechte der Betriebsrentner erheblich.
Dies klang zunächst wie ein voller Sieg auf ganzer Linie für die Kläger. Sie bekamen Recht und erhielten Nachzahlungen plus Zinsen. Doch hier kommt der große und bis heute ärgerliche Haken: Generali hat diese Urteile nicht als Grundsatzentscheidung für alle Betroffenen anerkannt. Das bedeutet, dass Geld nur an diejenigen floss, die selbst geklagt hatten. Alle anderen mussten oder müssen weiterhin selbst vor Gericht ziehen, bevor ihre Ansprüche verjähren. Diese Situation wird von vielen Betroffenen als „bitter“ empfunden.
Der Fall der Betriebsrenten bei Generali ist ein lehrreiches Beispiel für die Bedeutung unternehmerischer Verantwortung und die Kraft der Solidarität und des Zusammenschlusses in Initiativen wie "keinesorge.org". Ohne diesen Zusammenschluss wäre der Druck auf den Konzern sicher geringer gewesen. Die BAG-Urteile haben klare Maßstäbe für Fairness, Verhältnismäßigkeit und Vertrauensschutz gesetzt. Sie betonten, dass Versorgungszusagen eben nicht beliebig sind. Für Betriebsrentner ist die wichtigste Lehre aus diesem Fall: Man sollte seine Ansprüche gut kennen und bereit sein, diese notfalls auch durchzusetzen. Die Initiative KeineSorge.ORG zeigt weiterhin nachhaltige Präsenz und bietet fortlaufenden Support, um die gewonnenen Rechte zu wahren und zu verteidigen.
wann | was | wo | |
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06.01.2025 | 11 Uhr | Volksfürsorge Stammtisch | Hofbräu Wirtshaus am Speersort |
07.04.2025 | 11 Uhr | Volksfürsorge Stammtisch | Hofbräu Wirtshaus am Speersort |
06.06.2025 | 9:30 Uhr | 100. Vertreterversammlung der Versorgungskasse | Versorgungskasse der Volksfürsorge VVaG |
01.07.2025 | Rentenanpassung BVW & VO85 | Generali Deutschland AG | |
07.07.2025 | 11 Uhr | Volksfürsorge Stammtisch | Hofbräu Wirtshaus am Speersort |
06.10.2025 | 11 Uhr | Volksfürsorge Stammtisch | Hofbräu Wirtshaus am Speersort |
07.11.2025 | 14 Uhr | Volksfürsorge Pensionärstreffen | Hofbräu Wirtshaus am Speersort |