Warum frühere Mitarbeiter der Volksfürsorge um ihre betriebliche Altersversorgung kämpfen
Sie waren bei der Volksfürsorge Lebensversicherung AG angestellt und beziehen Leistungen nach den Bestimmungen des Betrieblichen Versorgungswerks (BVW).
Zum 31. Dezember 2014 wurde die Volksfürsorge Lebensversicherung AG mit der Generali Lebensversicherung AG verschmolzen. Mit Schreiben vom 16. Oktober 2015 erfahren Sie, dass Ihre betriebliche Altersversorgung nicht mehr vertragsgemäß angepasst wird. Ihre Klage hat Erfolg: Die Generali Lebensversicherung AG muss Ihnen die zu wenig gezahlte Rente nachzahlen (vgl. Urteil des BAG vom 25.09.2018 – 3 AZR 333/17).
Die Generali Lebensversicherung AG wurde zum 12. Juli 2019 verkauft und später in Proxalto Lebensversicherung AG umbenannt. Zum 19. November 2020 wurden die Pensionsverpflichtungen auf die PLE Pensions GmbH ausgelagert (Rentnergesellschaft).
Die italienische Generali gehört zu den größten Versicherungskonzernen der Welt. Der Umsatz lag laut „Forbes“ zuletzt bei 93 Milliarden Dollar. Die Vermögenswerte beliefen sich den Angaben zufolge auf rund 647 Milliarden Dollar.
Die aktuelle Inflation frisst Renten auf. Nicht nur die gesetzliche, auch Betriebsrenten sind davon betroffen. Senioren können den gewohnten Lebensstandard nicht halten, wenn die Preise um acht Prozent steigen, die Renten aber deutlich weniger oder erst mal gar nicht.
Dabei gibt es natürlich Anpassungsmechanismen. Die gesetzliche Rente folgt der Lohnentwicklung, in diesem Jahr sogar mit fünf oder sechs Prozent. Und auch Betriebsrenten sollten eigentlich automatisch und regelmäßig steigen – mindestens mit der Inflationsrate. Das tun sie aber nicht. Gerade erst hat das Arbeitsgericht Frankfurt eine deutsche Großbank verurteilt, ihrem ehemaligen Mitarbeiter eine angemessene Erhöhung der Betriebsrente zu zahlen – 120 Euro im Monat. Das hatte die Bank verweigert u.a. mit Hinweis auf die Kosten der Coronakrise (Az. 26 Ca 905/20). Tausende andere Rentnerinnen und Rentner können jetzt womöglich auch mehr Geld fordern. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.
Das Arbeitsgericht hat sehr schön auf die Rechtslage verwiesen. Arbeitgeber, die ihren ehemaligen Mitarbeiterinnen vertraglich eine Betriebsrente schulden, müssen die Höhe regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls nach billigem Ermessen anpassen (§ 16 BetrAVG). Diese Prüfung erfolgt alle drei Jahre. Eine Rentenanpassung ist in Ordnung, wenn sie nicht geringer ausfällt als »der Anstieg des Verbraucherpreisindexes« oder die »Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens«, heißt es im Gesetz. Ziel ist der Erhalt der Kaufkraft der Betriebsrente. So hatte das Bundesarbeitsgericht schon im Jahr 1985 geurteilt (Az. 3 AZR 156/83).
Vorsicht, wenn die Firma zu wenig erhöht: Dann müssen Sie widersprechen.
Alternativ kann sich der Arbeitgeber vorab verpflichten, die Rente jährlich um ein Prozent zu erhöhen. Hat der Arbeitgeber eine Direktversicherung oder Pensionskasse für die Betriebsrente ausgewählt, kann diese statt einer solchen Steigerungslogik auch einfach »sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschussanteile« für Erhöhungen verwenden. Und das funktioniert so: Versicherungen und Pensionskassen rechnen immer damit, dass ihre Kunden besonders alt werden. Werden sie es nicht, stehen die noch geplanten Zahlungen an die Verstorbenen als Überschüsse für die lebenden Kunden zur Verfügung.
Kann der Ex-Arbeitgeber allerdings nicht nachweisen, dass sämtliche Überschüsse** **an die Kunden ausgezahlt werden, gilt die Regel zur Anpassung an die Inflation. »Der weit überwiegende Teil der laufenden Renten« müsse nach den Dreijahresregeln geprüft und angepasst werden, schrieb mir Klaus Stiefermann, der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge (AbA) diese Woche.
Wenn das mit den Regeln so eindeutig ist, warum kommt es dann trotzdem immer wieder mal zum Streit? Wir sind in Deutschland: keine Regel ohne Ausnahme.
Unternehmen dürfen bei der eigentlich fälligen Erhöhung nach billigem Ermessen weniger als vorgesehen zahlen oder sogar ganz pausieren, wenn es die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers erfordert. Die Not muss das Unternehmen dann im Zweifel vor Gericht beweisen. Einfach ist das nicht.
Staatseinstieg und Pandemie gelten nicht als Ausrede.
Denn es müssen firmenspezifische Probleme sein. Der einfach Verweis auf gesamtwirtschaftliche Probleme wie die Coronakrise oder die Gasknappheit reichten jedenfalls nicht aus, um die Rentenerhöhung zu mindern oder ausfallen zu lassen, so Volkan Ulukaya, der Anwalt des ehemaligen Bankangestellten aus Frankfurt. Die Rente nicht zu erhöhen, sollte die absolute Ausnahme bleiben. Entsprechend hatte das Bundesarbeitsgericht schon 2014 geurteilt, als die angeschlagene Commerzbank mit Hinweis auf ihre Krise die Rentenerhöhung für ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verweigert hatte. Damals durfte die Commerzbank das tun, aber da hatte der Staat das Geldinstitut auch gerade erst vor der Pleite retten müssen (Az. 3 AZR 51/12).
In den vergangenen Jahren sind die Regeln für Betriebsrenten aus Arbeitnehmersicht deutlich verbessert worden. Zahlen Arbeitnehmer als Gehaltsumwandlung selbst in die Betriebsrente ein, muss der Chef mindestens 15 Prozent dazugeben. Die ersten 100 Euro der monatlichen Betriebsrente werden nicht mehr angerechnet bei der Frage, ob Senioren Grundsicherung gezahlt wird. Sie sind also für ärmere Rentnerinnen und Rentner ein echtes Zusatzeinkommen. Auch müssen für die ersten 160 Euro Betriebsrente im Monat keine Krankenkassenbeiträge mehr gezahlt werden. Erst für Beträge darüber hinaus fallen Krankenkassenbeiträge an. Diese zahlen Betriebsrentner allein. Gemeinsam mit den Erhöhungsregeln bilden diese Entlastungen eigentlich ein ordentliches Paket.
Aber was sind die Regeln zur Rentenerhöhung in Krisenzeiten wirklich wert? Eine aktuelle Statistik zeigt, dass die über 20 Millionen deutschen Rentnerinnen und Rentner Betriebsrenten aus acht bis neun Millionen Verträgen bekommen. Abgewickelt wird das über Direktzusagen von Arbeitgebern, über Unterstützungskassen, Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Die jeweiligen Details erspare ich Ihnen hier.
Die Herausforderung: Wenn die Mehrheit der Betriebsrentnerinnen und -rentner Erhöhungen nach dem Inflationsmodell bekommt, kommt auf die Unternehmen in den kommenden Jahren einiges zu. Drei Prozent Inflation im Jahr 2021, sechs bis sieben Prozent in diesem Jahr und noch einmal vier bis fünf Prozent 2023. Dann müssten viele Betriebsrenten Ende 2023, Anfang 2024 auf einen Schlag eine Erhöhung um 15 Prozent prüfen. Für Pensionskassen, die einer Statistik der Finanzaufsicht Bafin zufolge deutlich mehr als vier Milliarden Euro im Jahr an Renten auszahlen, würde das Mehrkosten von etlichen Hundert Millionen Euro bedeuten.
Nicht auszuschließen, dass manche Arbeitgeber dann erfinderisch werden, zulasten ihrer ehemaligen Mitarbeiter. Eine mögliche und von so manchem Unternehmen schon in der Vergangenheit praktizierte Vermeidungsstrategie: Man erhöht die Rente der Ex-Mitarbeiter einfach nur um die Hälfte, in unserem Beispiel also um acht Prozent. Und wenn die Rentnerin dieser unzureichenden Erhöhung nicht binnen drei Monaten widerspricht, obwohl sie auf die Möglichkeit des Widerspruchs im Kleingedruckten hingewiesen wurde, gilt die unzureichende Erhöhung als gesetzlich in Ordnung und der Arbeitgeber ist fein raus. Juristen sprechen an der Stelle von einer Holschuld der Rentnerinnen und Rentner. Sie müssen also im Ruhestand selbst auf Rentenerhöhungen alle drei Jahre achten, genau lesen und im Zweifel selbst aktiv werden.
Eine beliebte Strategie ist auch, die Firma bei einem Widerspruch erst mal schlechtzurechnen und zu behaupten, es sei kein Geld da. Dabei hat auch hier das Bundesarbeitsgericht schon mal geurteilt, betriebswirtschaftlich überhöhte Abschreibungen, also Verluste, die nur in den Büchern existierten, seien kein Argument gegen eine Rentenerhöhung (Az. 3 AZR 172/02). In dem aktuellen Fall vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main urteilten die Richter, die Bank habe nicht einmal versucht, zu erläutern, wie sie zu den behaupteten schlechten Zahlen gekommen sei.
Zur Frage, wie Arbeitgeber vor dem Hintergrund der steigenden Inflation mit diesen Herausforderungen in Zukunft umgehen wollen, mochte sich diese Woche der Bundesverband der Arbeitgeberverbände nicht äußern.
Obacht beim Briefe öffnen.
Für Betriebsrentnerinnen und -rentner hingegen ist die Botschaft des Gesetzes und auch des aktuellen Urteils aus Frankfurt eindeutig. Es lohnt sich, aufzupassen und zu kämpfen. Mein Rat:
Wenn die Firma die Betriebsrente dann immer noch nicht angemessen erhöhen will, sollten Sie einen Anwalt oder eine Anwältin einschalten. Eine gute Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz zahlt._
Habe meine Rentenansprüche angefragt. Dafür musste ich meine Rentenpunkte pro Jahr einreichen. Meine Betriebsrente fällt nun reichlich niedriger aus, als mir bisher mitgeteilt wurde. Wie kann das sein?
Haben Sie Fragen zu Ihrer Ihrer betrieblichen Altersversorgung? Mit unserem Newsletter halten wir Sie auf dem Laufenden.
Der für heute angesetzte Güte- und Kammertermin beim ArbG Gießen ist auf Antrag der Gegenseite vom 11.04.2022 erneut verschoben worden. Das Verfahren zieht sich jetzt seit über 3 Jahren hin, ohne dass ein einziger Termin bei Gericht stattgefunden hat.
Ich bedanke mich bei Dir sehr herzlich für Deine Unterstützung in dem Rechtsstreit. Nun nach fast 6 Jahren habe ich die Nachzahlungen erhalten.
Ich freue mich immer noch, dass ich durch eure tatkräftige Unterstützung zu meinem Recht gekommen bin. Dafür bin ich euch sehr dankbar.
Vielen Dank euch allen für die Beharrlichkeit, das große Engagement, die Zeit und den Aufwand den ihr für uns alle betrieben und aufgebracht habt. Es hat sich doch letztendlich gelohnt!!!
Auch wenn ich nicht direkt betroffen war, war ich doch betroffen von dieser Ungerechtigkeit. Ich möchte ich euch ganz herzlich für euer Engagement, Ausdauer und Beharrlichkeit danken.
Es ist stark, was ihr erreicht habt. Da zeigt sich der gute alte Geist des gewerkschaftlichen Teamgeistes, der heute leider weitgehend verloren gegangen ist.
Die Generali hat geglaubt, sie käme mit ihrer Strategie durch. Ein Irrglaube. Die Gerechtigkeit hat wieder gesiegt. Ein Grund zur Freude und zum Feiern.
Ich habe zwar noch keine Zahlung erhalten, aber ich bin zuversichtlich, das auch meine Forderung in den nächsten Wochen positiv abgeschloßen wird.
Vielen lieben Dank für Euren Einsatz. Ich habe meinen Prozess vor dem Arbeitsgericht Köln gewonnen. Ohne Eure Hinweise hätte das nicht geklappt.
Auf diesem Weg denke ich allen Mitstreitern und dem Team der »Streitbaren Pensionäre«, die mich durch keinesorge.org begleitet haben.
Danke für die guten Informationen auf Deiner Website. Mögen sie noch vielen weiteren Kollegen helfen.
Gerade von meinem Anwalt erfahren, dass mein Verfahren beim LAG München gewonnen wurde. Danke an alle Mitstreiter/innen und viel Erfolg weiterhin.
Ich habe geklagt, um deutlich zu machen, daß bestehende Verträge nicht so einfach nach Gutsherrenart einseitig verändert werden dürfen. Das ist gelungen.
Ohne die Unterstützung durch »KeineSorge.ORG« und die Kanzlei Cremon wäre es sicherlich schwer gefallen, meine berechtigten Forderungen einzuklagen. Doch auch hier hat sich bewahrheitet: Gemeinsam sind wir stark.
Über 2.000 Pensionäre haben ihre betriebliche Altersversorgung erfolgreich eingeklagt. Wer nicht klagt, geht leer aus.
Bank: HypoVereinsbank
Kontoinhaber: Kussmann Klaus-Peter
IBAN: DE50 2003 0000 0016 6557 71
BIC: HYVEDEMM300
Datum | Uhrzeit | Reservierung |
---|---|---|
10. Januar 2022 | 11 Uhr | 50 Teilnehmer |
4. April 2022 | 11 Uhr | 50 Teilnehmer |
4. Juli 2022 | 11 Uhr | 50 Teilnehmer |
10. Oktober 2022 | 11 Uhr | 50 Teilnehmer |
4. November 2022 | 14 Uhr | 300 Teilnehmer |
Abwicklung von Betriebsrentenansprüchen ehemaliger Arbeitnehmer und Organmitglieder der Proxalto Lebensversicherung AG und derzeitiger oder ehemaliger verbundener Unternehmen der Proxalto Lebensversicherung AG [Rentnergesellschaft].
Die Proxalto wickelt rund vier Millionen alte Lebensversicherungen ab, die früher zum Bestand der Generali gehört haben. Laut einem Medienbericht hat der Bestandsabwickler aktuell Probleme, Renten und Gelder auszuzahlen: viele Kunden würden sich beschweren. Das Unternehmen spricht von Einzelfällen. Handelsblatt, 08.0.2022 (Generali-Altverträge: Proxalto-Kunden klagen über ausbleibende Zahlungen)