Liebe Kollegin, lieber Kollege,
die Zeit vergeht – doch das, was uns bei der Volksfürsorge verbunden hat, bleibt. Wir waren mehr als Beschäftigte. Wir waren eine Gemeinschaft, getragen von Vertrauen, Zusammenhalt und dem Glauben an das Richtige.
Heute stehen viele von uns im Ruhestand – und doch spüren wir, dass die Themen nicht ruhen. Renten, Anpassungen, Gerechtigkeit: Was uns bewegt, betrifft uns alle.
Darum laden wir dich herzlich ein zu einem Wiedersehen:
Freitag, 7. November 2025, 14 Uhr
Hofbräu Wirtshaus am Speersort, Hamburg
Bei Kaffee, Bier und bayerischen Schmankerln wollen wir alte Zeiten aufleben lassen, gemeinsam erzählen, lachen, zuhören – und miteinander nach vorne schauen.
Komm einfach vorbei – ohne Anmeldung, mit offener Seele, mit guter Laune und vielleicht einer kleinen Geschichte aus deiner Volksfürsorge-Zeit im Gepäck.
Denn Fürsorge darf kein Wort von gestern sein. Sie ist Haltung, Verantwortung und Erinnerung zugleich.
Alles Gute, bitte bleiben Sie gesund und munter!
Herzlichst,
Klaus-Peter Kussmann & Team
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Hallo und herzlich willkommen auf unserem Blog! Heute tauchen wir in ein Thema ein, das viele von Ihnen direkt betrifft, aber oft wie ein Buch mit sieben Siegeln wirkt: die betriebliche Altersversorgung (bAV), insbesondere die historischen Regelungen der Volksfürsorge. Viele von Ihnen haben über Jahrzehnte in Unternehmen wie der Volksfürsorge oder ihren Nachfolgern wie der Generali gearbeitet und sich auf Ihre Betriebsrente verlassen. Doch was steckt eigentlich hinter Begriffen wie BVW 1961, VO85 oder Versorgungskasse? Keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel!
Um Ihre Ansprüche zu verstehen, müssen wir eine kleine Zeitreise machen. Die Volksfürsorge wurde 1912/1913 in Hamburg gegründet, maßgeblich von Pionieren der Arbeiterbewegung wie Adolph von Elm, Carl Legien und Theodor Leipart. Ihr Ziel war es, eine soziale Absicherung für breite Bevölkerungsschichten zu schaffen. Dieses soziale Erbe prägte auch die betriebliche Altersversorgung, die als eine der wichtigsten Säulen der Mitarbeiterbindung und -versorgung galt.
Das Betriebliche Versorgungswerk (BVW), eingeführt 1961, ist für viele langjährige Mitarbeiter die zentrale Anspruchsgrundlage. Es etablierte ein System der sogenannten "Gesamtversorgung". Das bedeutet: Der Arbeitgeber versprach Ihnen nicht einen festen Betrag, sondern ein bestimmtes Versorgungsniveau im Alter. Dieses Niveau setzte sich aus drei Teilen zusammen:
Die Finanzierung erfolgte dabei ausschließlich durch die Volksfürsorge, ohne dass Sie als Mitarbeiter Beiträge leisten mussten.
Die Versorgungskasse der Volksfürsorge VVaG, gegründet 1952, war eine eigenständige Einrichtung in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Arbeitnehmer, die bis zum 31. März 1985 bei der Volksfürsorge anfingen, konnten hier Mitglied werden. Die Kasse gewährte Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten. Die Beiträge wurden zu vier Fünfteln vom Arbeitgeber und zu einem Fünftel vom Mitglied getragen. Wer nach diesem Stichtag eingestellt wurde, fiel unter neue Regelungen, wie die VO85.
Zum 1. April 1985 trat die Versorgungsordnung von 1985 (VO85) in Kraft, oft im Zusammenhang mit einem Tarifvertrag (TV VO). Dieses Regelwerk galt für alle neu eingestellten Mitarbeiter nach dem Stichtag und löste das alte BVW-System für diese Gruppe ab. Auch hier gab es detaillierte Regelungen zur Berechnung der anrechnungsfähigen Dienstzeit, des pensionsfähigen Arbeitsentgelts und der Rentenhöhe, jedoch basierend auf einem anderen Berechnungsmodell als das alte Gesamtversorgungssystem.
Ein zentraler Punkt, der in den letzten Jahren für viel Ärger gesorgt hat, ist die Anpassung der Betriebsrenten. Sowohl das BVW 1961 (in § 6 der Ausführungsbestimmungen) als auch die VO85 sahen grundsätzlich vor, dass die Renten entsprechend der Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden.
Jedoch enthielten die Regelwerke eine Klausel, die es dem Vorstand erlaubte, von dieser Anpassung abzuweichen, wenn er sie "nicht für vertretbar" hielt. Genau auf diese Klausel berief sich die Rechtsnachfolgerin Generali, als sie in den Jahren 2015 und 2016 die Renten nur um 0,5 % erhöhte, obwohl die gesetzlichen Renten deutlich stärker stiegen.
Viele Betroffene haben geklagt – und das mit Erfolg! Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Reihe von Urteilen zwischen 2018 und 2019 die Position der Betriebsrentner gestärkt. Die Richter stellten klar, dass die von Generali vorgenommene geringe Anpassung unwirksam war. Hier die einzelnen Urteile:
Die Kürzungen der Anpassung der Betriebsrenten aus der Volksfürsorge-Versorgungsordnung war unzulässig (BAG, Urteil vom 20.02.2018 – 3 AZR 333/17)
Rentner haben Anspruch auf Anpassungprüfung nach § 16 Betriebsrentengesetz. (BAG, Urteil vom 20.02.2018 – 3 AZR 402/17).
Die Nichtanpassung ist nur zulässig, wenn die wirtschaftliche Lage des Versorgungsträgers dies zwingend erfordert. (BAG, Urteil vom 20.02.2018 – 3 AZR 127/18).
Auch Nachfolger im Konzern (Generali, später Viridium/Proxalto) sind an die ursprünglichen Versorgungszusagen gebunden. (BAG, Urteil vom 20.02.2018 – 3 AZR 222/18).
Der Versorgungsträger darf die Kürzungen nicht auf neue Versorgungssysteme stützen. Es gilt immer die ursprüngliche Zusage. (BAG, Urteil vom 20.02.2018 – 3 AZR 23/18).
Die von Generali eingeführt "Deckelung" ist rechtswidrig. Eingriffe in erdienste Renten sind der 3-Stufen-Theorie des BAG unzulässig. (BAG, Urteil vom 20.02.2018 – 3 AZR/17).
Wenn Ihre Betriebsrente auf dem BVW 1961 oder der VO85 der Volksfürsorge basiert, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass Ihre Rente fair angepasst wird. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts haben gezeigt, dass einseitige Kürzungen durch den Arbeitgeber oft nicht rechtens sind. Ihre Ansprüche sind stark, aber Sie müssen sie möglicherweise aktiv einfordern.
Werden Sie aktiv!
Fühlen Sie sich bei Ihrer Betriebsrente benachteiligt oder sind Sie unsicher, ob Ihre Anpassungen korrekt waren? Warten Sie nicht, bis mögliche Ansprüche verjähren! Eine spezialisierte Rechtsberatung kann Klarheit schaffen. Kanzleien wie die ARBEITSRECHTSKANZLEI CREMON in Hamburg sind auf die betriebliche Altersversorgung und die Durchsetzung individueller Ansprüche spezialisiert und haben bereits zahlreiche positive Urteile für Betriebsräte und Arbeitnehmer erstritten. Informieren Sie sich und kämpfen Sie für das, was Ihnen zusteht!
Generali Deutschland AG
GPM-PCS-EES (Betriebliche Altersversorgung)
AachenMünchener-Platz 1, 52064 Aachen
E-Mail: mitarbeiter-bav@generali.com
Versorgungskasse der Volksfürsorge VVaG
Überseering 2, 22297 Hamburg
E-Mail: versorgungstraeger-bav.de@generali.com
Unterstützungskasse der Volksfürsorge/ Advocard e.V.
Überseering 2, 22297 Hamburg
E-Mail: versorgungstraeger-bav.de@generali.com
Stiftung Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung
Überseering 2, 22297 Hamburg
E-Mail: versorgungstraeger-bav.de@generali.com
Die gesetzliche Rente in Deutschland soll zum 1. Juli 2026 um etwa 3,7 Prozent steigen. Nach den Bestimmungen des betrieblichen Versorgungswerks (BVW) und der Versorgungsordnung von 1985 (VO85) werden unsere Betriebsrenten gemäß der gesetzlichen Rente angepasst.

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