Initiative KeineSorge.ORG

Volksfürsorge Altersversorgung

Rentenstreit vor Gericht

Die betriebliche Altersversorgung der Volksfürsorge ist in den Versorgungsordnungen BVW und VO85 geregelt und sichert den Arbeitnehmer eine automatische Anpassung an die Entwicklung der gesetztlichen Renten zu. Die Generali Deutschland AG, welche die Volksfürsorge übernommen hat, setze in den Jahren 2015 und 2016 die vertraglich zugesagte Rentenanpassung aus. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied zugunsten der Betriebsrentner. Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, von den Versorgungsordnungen abzuweichen.

JahrDurchführungswegVersorgungsordnungFassung
1961DirektzusageBestimmungen des Betrieblichen Versorgungswerks (BVW)19. April 2002
1985DirektzusageVersorgungsordnung vom 01.04.1985 (VO85)19. April 2002
Volksfürsorge Altersversorgung

Über 2.000 Rentenklagen

Die Arbeitsrechtskanzlei Cremon hat über 1.000 Betriebsrentner vor Arbeitsgerichten vertreten und wichtige Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erwirkt, insbesondere zur Anpassung der Gesamtversorgung.

Der DGB Rechtsschutz hat über 500 ver.di-Mitglieder erfolgreich unterstützt, um willkürliche Rentenkürzungen zu verhindern.

Volksfürsorge Altersversorgung

Aktuelle Rentenanpassungen

Im Jahr 2024 gab es bei der Volksfürsorge/Generali Anpassungen der Betriebsrenten. Die Gesamtversorgung (BVW) und die Betriebsrente (VO85) wurden zum 1. Juli 2024 um 4,57 % erhöht. Diese Erhöhung erfolgte vertragsgemäß und basiert auf § 6 Ziff. 1 AB BVW und § 6 Ziff. 1 VO85. Die Versorgungskasse der Volksfürsorge VVaG hat die Renten hingegen nicht erhöht, da keine Überschussanteile erwirtschaftet wurden.

Die Gesamtversorgung wird um 4,57 % erhöht. Diese Erhöhung erfolgt vertragsgemäß ab dem 1. Juli 2024.

Die Betriebsrente wird um 4,57 % erhöht. Diese Erhöhung erfolgt vertragsgemäß ab dem 1. Juli 2024.

Die Rente der Versorgungskasse wird nicht erhöht. da keine Überschussanteile gutgeschrieben wurden.

Rechtlichen Grundlagen:

  • § 6 Ziff. 1 AB BVW (Betriebliches Versorgungswerk)
  • § 6 Ziff. 1 VO85 (Versorgungsordnung von 1985)
  • § 13 AVB (Versorgungskasse der Volksfürsorge VVaG)
  • § 16 BetrAVG (Betriebsrentengesetz)
Volksfürsorge Altersversorgung

ARD Plusminus berichtet

Die Betriebsrentner der Volksfürsorge treffen sich regelmäßig im Hofbräu Wirtshaus am Speersort in Hamburg. ARD Plusminus war bei einem Treffen im Hofbräu Wirtshaus am Speersort in Hamburg dabei und berichtete über unseren Streit um die Rentenkürzung.

wannwaswo
06.01.202511 UhrVolksfürsorge StammtischHofbräu Wirtshaus am Speersort
07.04.202511 UhrVolksfürsorge StammtischHofbräu Wirtshaus am Speersort
06.06.20259:30 Uhr100. Vertreterversammlung der VersorgungskasseVersorgungskasse der Volksfürsorge VVaG
01.07.2025Rentenanpassung BVW & TV VOGenerali Deutschland AG
07.07.202511 UhrVolksfürsorge StammtischHofbräu Wirtshaus am Speersort
06.010.202511 UhrVolksfürsorge StammtischHofbräu Wirtshaus am Speersort
07.11.202514 UhrVolksfürsorge PensionärstreffenHofbräu Wirtshaus am Speersort
Volksfürsorge Altersversorgung

Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, das sich die Generali Deutschland AG (Beklagte) sich an die Verträge halten muss, die die Arbeitnehmer mit der Volksfürsorge abgeschlossen hatten.

  • Vertragsbindung: Das BAG hat mehrfach bestätigt, dass die Generali Deutschland AG an die ursprünglichen Vereinbarungen gebunden ist.

  • Anpassung der Betriebsrenten: Die Anpassung der Betriebsrenten muss sich an der Steigerung der gesetzlichen Renten orientieren.

  • Unzulässigkeit einseitiger Änderungen: Eine einseitige Änderung der Gesamtversorgungsbezüge durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig.

  • Billiges Ermessen: Anpassungsentscheidungen müssen billigem Ermessen entsprechen, wobei die Generali die Darlegungs- und Beweislast trägt.