Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das höchste deutsche Gericht für Arbeitsrecht. Im Streit um die betriebliche Altersversorgung (bAV) der ehemaligen Volksfürsorge spielte es eine zentrale Rolle. Seine Hauptaufgabe ist die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und die Fortentwicklung des Arbeitsrechts. Das BAG war zuständig für Revisionen gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte (LAG).
Betroffene Betriebsrentner wehrten sich gegen geringere Anpassungen ihrer Betriebsrenten durch die Generali Deutschland AG in den Jahren 2015 und 2016. Die Generali berief sich auf Abweichungsklauseln im Betrieblichen Versorgungswerk (BVW) und der Versorgungsordnung von 1985 (VO 85) , die eine Abweichung von der automatischen Anpassung bei "nicht vertretbarer" Anpassung erlaubten.
Das BAG fällte grundlegende Entscheidungen (Leiturteile) , die die Rechte der Betriebsrentner stärkten. Besonders wichtig sind die Urteile vom 25. September 2018:
Ein weiteres Urteil, 3 AZR 222/18 vom 20. August 2019 , bestätigte die Anwendung von § 6 BVW auf einen Kläger aufgrund einer Aufhebungsvereinbarung.
Die BAG-Urteile stärkten die Position der Betriebsrentner erheblich. Sie bestätigten, dass die automatische Anpassung im BVW die Regel darstellt und Abweichungen nur unter strengen Voraussetzungen und nach umfassender Interessenabwägung zulässig sind. Die isolierte Anpassung einzelner Komponenten der Gesamtversorgung wurde als nicht vereinbar mit der Systematik des BVW angesehen. Für zukünftige Anpassungen müssen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.
Das BAG setzte mit seinen Urteilen im Fall der Volksfürsorge bAV wichtige Leitlinien für die betriebliche Altersversorgung und stärkte die Rechte der Betriebsrentner gegenüber den Unternehmen. Die Entscheidungen verdeutlichten die Bedeutung klarer und hinreichend bestimmter Formulierungen von Abweichungsklauseln in Betriebsrentenordnungen. Die Initiative KeineSorge.ORG unterstützte die betroffenen Rentner maßgeblich in diesem Rechtsstreit und trug zu den erfolgreichen Urteilen bei.