Die Rolle des BAG in der Volksfürsorge bAV

Volksfürsorge Altersversorgung

Zentrale Rolle des BAG

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das höchste deutsche Gericht für Arbeitsrecht. Im Streit um die betriebliche Altersversorgung (bAV) der ehemaligen Volksfürsorge spielte es eine zentrale Rolle. Seine Hauptaufgabe ist die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und die Fortentwicklung des Arbeitsrechts. Das BAG war zuständig für Revisionen gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte (LAG).

Volksfürsorge Altersversorgung

Hintergrund des Rechtsstreits

Betroffene Betriebsrentner wehrten sich gegen geringere Anpassungen ihrer Betriebsrenten durch die Generali Deutschland AG in den Jahren 2015 und 2016. Die Generali berief sich auf Abweichungsklauseln im Betrieblichen Versorgungswerk (BVW) und der Versorgungsordnung von 1985 (VO 85) , die eine Abweichung von der automatischen Anpassung bei "nicht vertretbarer" Anpassung erlaubten.

Volksfürsorge Altersversorgung

BAG-Urteile als Leiturteile

Das BAG fällte grundlegende Entscheidungen (Leiturteile) , die die Rechte der Betriebsrentner stärkten. Besonders wichtig sind die Urteile vom 25. September 2018:

  • 3 AZR 333/17 (BVW): Das BAG entschied, dass § 6 Ziff. 3 BVW die Generali lediglich zur gleichmäßigen Veränderung der Gesamtversorgungsbezüge berechtigt, nicht aber zur isolierten Anhebung einzelner Bestandteile wie der Pensionsergänzung (Vofue-Rente). Die Systematik des BVW mit der Zusage einer Gesamtversorgung und Gesamtrentenfortschreibung wurde betont.
  • 3 AZR 402/17 (VO 85): Das BAG präzisierte die Auslegung des Begriffs "nicht vertretbar" in § 6 Abs. 4 TV VO. "Vertretbar" ist demnach als "als berechtigt ansehen lassend" zu verstehen. "Nicht vertretbar" setzt keine zwingende wirtschaftliche Notlage des Unternehmens voraus. Die Entscheidung erfordert eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens sowie der Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes. Zudem deutete das BAG an, dass eine abweichende Anpassung in der VO 85 nur in Form eines einheitlichen prozentualen Steigerungssatzes für alle Renten erfolgen darf.

Ein weiteres Urteil, 3 AZR 222/18 vom 20. August 2019 , bestätigte die Anwendung von § 6 BVW auf einen Kläger aufgrund einer Aufhebungsvereinbarung.

Volksfürsorge Altersversorgung

Auswirkungen der BAG-Urteile

Die BAG-Urteile stärkten die Position der Betriebsrentner erheblich. Sie bestätigten, dass die automatische Anpassung im BVW die Regel darstellt und Abweichungen nur unter strengen Voraussetzungen und nach umfassender Interessenabwägung zulässig sind. Die isolierte Anpassung einzelner Komponenten der Gesamtversorgung wurde als nicht vereinbar mit der Systematik des BVW angesehen. Für zukünftige Anpassungen müssen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.

Volksfürsorge Altersversorgung

Fazit

Das BAG setzte mit seinen Urteilen im Fall der Volksfürsorge bAV wichtige Leitlinien für die betriebliche Altersversorgung und stärkte die Rechte der Betriebsrentner gegenüber den Unternehmen. Die Entscheidungen verdeutlichten die Bedeutung klarer und hinreichend bestimmter Formulierungen von Abweichungsklauseln in Betriebsrentenordnungen. Die Initiative KeineSorge.ORG unterstützte die betroffenen Rentner maßgeblich in diesem Rechtsstreit und trug zu den erfolgreichen Urteilen bei.