Die Auseinandersetzung um die betriebliche Altersversorgung (bAV) der ehemaligen Volksfürsorge involvierte eine Vielzahl von Akteuren. Ihre unterschiedlichen Interessen und Handlungen prägten diesen komplexen Fall maßgeblich.
Im Zentrum standen die ehemaligen Mitarbeiter der Volksfürsorge und deren Hinterbliebene. Sie beziehen Betriebsrenten und sahen sich mit geringeren Anpassungen durch die Generali konfrontiert. Ihr Hauptanliegen war die Wahrung ihrer erworbenen Ansprüche und das Vertrauen in die Rentenzusagen. Sie betonten ihr schutzwürdiges Vertrauen in die automatische Anpassung ihrer Renten. Ihre Rechte sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und den spezifischen Regelwerken der Volksfürsorge verankert.
Die Generali Deutschland AG übernahm im Jahr 2000 die Verantwortung für die bAV der Volksfürsorge als Rechtsnachfolgerin. Sie wurde zum aktuellen Versorgungsschuldner. In den Rechtsstreitigkeiten agierte die Generali als Beklagte. Sie berief sich auf Abweichungsklauseln im Betrieblichen Versorgungswerk (BVW) und der Versorgungsordnung von 1985 (VO 85) , um geringere Rentenanpassungen zu rechtfertigen. Die Generali argumentierte mit einem Konzernkonzept zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit ("SSY"). Sie ist weiterhin für die Anpassung der bAV-Leistungen verantwortlich.
Eine entscheidende Rolle spielte die Initiative KeineSorge.ORG unter der Leitung von Klaus-Peter Kussmann. Diese Interessenvertretung von über 5.000 betroffenen Betriebsrentnern informierte, unterstützte und mobilisierte die Betroffenen. Sie bot eine Plattform für Austausch und half bei der Prüfung von Ansprüchen. KeineSorge.ORG trug maßgeblich zu den erfolgreichen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bei. Die Initiative bleibt ein wichtiger Kontaktpunkt für Betroffene.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das höchste deutsche Gericht für Arbeitsrecht. Es präzisierte die Auslegung des Begriffs "nicht vertretbar" in den maßgeblichen Regelwerken durch mehrere Urteile vom 25. September 2018 (3 AZR 333/17 zum BVW und 3 AZR 402/17 zur VO 85). Das BAG stärkte durch seine Entscheidungen die Rechte der Betriebsrentner. Es stellte klar, dass eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens sowie der Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes erforderlich ist.
Die Regelwerke BVW und VO 85 sahen vor, dass der Vorstand nach Anhörung des Betriebsrats und dem Aufsichtsrat eine von der automatischen Anpassung abweichende Regelung vorschlagen konnte, falls die automatische Anpassung für "nicht vertretbar" gehalten wurde. Diese Gremien spielten somit eine Rolle im Entscheidungsprozess über die umstrittenen Rentenanpassungen.
Rechtsanwalt Christoph Welscher von der ARBEITSRECHTSKANZLEI CREMON vertrat über 1.000 ehemalige Volksfürsorge-Mitarbeiter und erstritt wichtige Leiturteile vor dem Bundesarbeitsgericht zugunsten der Rentner. Sein Engagement war maßgeblich für den Erfolg der Betriebsrentner. Er verfügt über Expertise im Bereich der betrieblichen Altersversorgung.