Dieser Studienführer bietet einen strukturierten Überblick über die komplexe betriebliche Altersversorgung (bAV) der ehemaligen Volksfürsorge. Er beleuchtet die relevanten Regelwerke, die beteiligten Akteure, die zugrundeliegenden Rechtsprinzipien sowie die zentralen Gerichtsurteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die aus dem Streit um Rentenanpassungen hervorgegangen sind.
Die bAV der ehemaligen Volksfürsorge ist ein System zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Arbeitnehmer. Sie stellt einen Rechtsanspruch dar, der auf früheren Zusagen des Arbeitgebers basiert. Die Bedeutung solcher Regelungen liegt in der Information der Arbeitnehmer über ihre Ansprüche und die maßgeblichen Bestimmungen. Nach der Übernahme der Volksfürsorge im Jahr 2000 trat die Generali Deutschland AG als Rechtsnachfolgerin in die Versorgungsverpflichtungen ein und ist seither der Versorgungsschuldner.
Die Wurzeln der Volksfürsorge bAV reichen lange zurück.
In den Jahren 2015 und 2016 kam es zu einem Konflikt, als die Generali geringere Anpassungen an den laufenden Betriebsrenten vornahm als die Steigerung der gesetzlichen Renten. Dies führte zu einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten, die bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) gelangten.
Die bAV der Volksfürsorge basiert auf mehreren nebeneinander existierenden Versorgungssystemen.
Relevant sind zudem allgemeine Gesetze wie das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) (insbes. § 16 BetrAVG zur Anpassung und § 2 BetrAVG zur Unverfallbarkeit) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) (insbes. § 315 BGB zu billigem Ermessen).
Im Konflikt um die Volksfürsorge bAV spielten verschiedene Parteien eine Rolle:
Der zentrale Streitpunkt war die Auslegung des Begriffs "nicht vertretbar" in den Abweichungsklauseln des BVW (§ 6 Abs. 3) und der VO 85 (§ 6 Abs. 4). Die Generali berief sich auf diese Klauseln, um geringere Anpassungen als die gesetzliche Rentensteigerung vorzunehmen. Die Kriterien für "nicht vertretbar" waren in den Regelwerken nicht explizit definiert.
Das BAG präzisierte die Auslegung in seinen Urteilen. Demnach ist "vertretbar" im allgemeinen Sprachgebrauch als "als berechtigt ansehen lassend" zu verstehen. "Nicht vertretbar" setzt demnach keine zwingende wirtschaftliche Notlage des Unternehmens voraus. Allerdings erfordert die Entscheidung des Arbeitgebers eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens sowie der Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes.
Die BAG-Urteile betonten die Bedeutung mehrerer Rechtsprinzipien:
Das BAG hat in mehreren Verfahren zur Volksfürsorge bAV grundlegende Entscheidungen getroffen. Die wichtigsten Leiturteile vom 25. September 2018 sind:
Weitere wichtige Urteile sind:
Das Thema Volksfürsorge bAV umfasst spezifische Begriffe und Abkürzungen. Eine umfassende Liste findet sich in den Quellen. Einige zentrale Begriffe sind:
Die BAG-Urteile haben die Rechte der Betriebsrentner erheblich gestärkt und wichtige Leitlinien gesetzt. Die Generali Deutschland AG bleibt für die Anpassung der bAV-Leistungen verantwortlich und muss dabei die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit beachten. Die Initiative KeineSorge.ORG bleibt ein wichtiger Ansprechpartner für Betroffene und überwacht die Einhaltung der Rechte.
Dieser Studienführer fasst die Kerninformationen aus den bereitgestellten Quellen zusammen. Für detaillierte Informationen zu spezifischen Regelwerken, Rechtsprinzipien oder Urteilen sollten die einzelnen Quellen konsultiert werden.