Ehemalige Volksfürsorge-Mitarbeiter: Sichern Sie sich Ihre Betriebsrente

Aktueller Stand: 27. Mai 2026

Der Kampf um die Betriebsrente

Diese Website richtet sich an ehemalige Mitarbeiter der Volksfürsorge und behandelt den weitreichenden arbeitsrechtlichen Konflikt um deren Betriebsrenten (bAV). Das zentrale Problem ist die rechtswidrige Deckelung der gesetzlich gebotenen Rentenanpassungen auf magere 0,5 Prozent durch die Generali-Gruppe in den Jahren 2015 und 2016. Ziel dieser Übersicht ist es, Betroffenen das nötige Wissen zu vermitteln, um ihre Ansprüche gegen den heutigen Versorgungsträger durchzusetzen und die tückische Verjährungsfalle zu vermeiden.

Recht haben ist nicht Recht kriegen

Die betriebliche Altersversorgung der Volksfürsorge basiert auf historischen Vertragswerken, die in der deutschen Sozialgeschichte der Arbeiterbewegung verwurzelt sind. Nach der Übernahme durch den Generali-Konzern kam es zu systematischen Kürzungen der Rentenanpassungen, um Unternehmensgewinne zu Lasten der Senioren zu maximieren. Obwohl das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese Deckelung für vollumfänglich rechtsunwirksam erklärte, wendet der Konzern die Urteile nicht automatisch auf alle Betroffenen an. Die Verträge werden heute im sogenannten „Run-off“ von der PLE Pensions GmbH (Viridium Gruppe) verwaltet, was von den Rentnern Mut, Eigeninitiative und oft rechtliche Schritte erfordert.

Ihre Rechte im Vertrags-Dschungel

  • VVaG (Versorgungskasse): Ein 1952 gegründeter Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der die Basisversorgung bildete und zu vier Fünfteln vom Arbeitgeber finanziert wurde.
  • BVW 1961: Ein Versorgungswerk für Eintritte vor April 1985, das eine „Gesamtversorgung“ (bis zu 70 Prozent des letzten Einkommens) durch eine arbeitgeberfinanzierte Pensionsergänzung garantierte.
  • VO85: Ein tarifvertragliches Bausteinsystem für Eintritte ab April 1985, bei dem der Rentenanspruch pro Dienstjahr um ein Prozent des pensionsfähigen Entgelts wuchs.
  • Run-off: Die Geschäftsstruktur, bei der geschlossene Versicherungsbestände nicht mehr aktiv vertrieben, sondern von Spezialgesellschaften (wie Proxalto oder PLE Pensions GmbH) kostenoptimiert verwaltet werden.
  • Fiktive Rentenanrechnung: Die vertraglich mögliche Hochrechnung der gesetzlichen Rente auf einen theoretisch lückenlosen Wert, was den Arbeitgeberzuschuss (Pensionsergänzung) mindert.

Das Ende der Volksfürsorge

Die Volksfürsorge wurde 1912/1913 von Gewerkschaftern wie Adolph von Elm als gemeinwirtschaftliches Projekt der Arbeiterbewegung gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie unter dem Dach der Gewerkschaften (BGAG) zu einem Vorzeigeunternehmen ausgebaut. In den 1980er-Jahren musste der DGB seine Beteiligungen abstoßen, und 1988 übernahm die AMB die Aktienmehrheit. Bis 2009 verschwand die Traditionsmarke vollständig im Generali-Konzern. Im April 2019 wurden die Altverträge an die Viridium Gruppe verkauft, und seit April 2022 liegen die direkten Pensionsverpflichtungen bei deren Tochtergesellschaft, der PLE Pensions GmbH.

Gewinne auf dem Rücken der Senioren

  • Kalkulierte Kürzungen: Generali deckelte die Erhöhungen 2015 und 2016 auf pauschal 0,5 Prozent, obwohl die gesetzlichen Renten um 2,1 und 4,25 Prozent stiegen. Dies sparte dem Konzern 17,9 Millionen Euro bei einem gleichzeitigen Rekordgewinn von zwei Milliarden Euro.
  • Fehlende Sammelklage: Da Konzerne höchstrichterliche Urteile nicht freiwillig umsetzen und es in Deutschland keine echten Sammel- oder Musterklagen gibt, muss jeder Rentner seinen Anspruch individuell einklagen.
  • Verjährung & "Biologische Abgänge": Ansprüche auf monatliche Nachzahlungen verjähren nach drei Jahren zum Jahresende, weshalb der Konzern auf Zeit und auf das Versterben der Kläger ("biologische Abgänge") spekuliert.
  • Doppelverbeitragung: Rentner müssen auf Betriebsrenten, die aus verbeitragtem Lohn angespart wurden, in der Auszahlungsphase erneut Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten.

Kostenlose Hilfe vom Gericht

  • Transparenz erzwingen: Rentner sollten ihr Auskunftsrecht nutzen, um detaillierte Berechnungsgrundlagen, besonders bei fiktiven Abzügen, vom Versorgungsträger in Textform einzufordern.
  • Fristwahrende Klage: Um die dreijährige Verjährungsfrist zu stoppen, muss zwingend vor Jahresende Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
  • Kostenlose Hilfe & rechtliche Vertretung: Betroffene können die kostenlose Rechtsantragsstelle der Arbeitsgerichte zur formgerechten Klageeinreichung nutzen, den DGB-Rechtsschutz in Anspruch nehmen oder spezialisierte Fachanwälte (z.B. Christoph Welscher oder die Arbeitsrechtskanzlei Cremon) beauftragen.
  • Schwarmintelligenz: Die Initiative KeineSorge.ORG vernetzt Tausende Betroffene für den gegenseitigen Austausch und durchbricht die Zermürbungstaktik der Konzerne.

Keine Kürzung ohne echte Not

  • Billiges Ermessen (§ 315 BGB): Eine Ausnahmeklausel erlaubt dem Arbeitgeber nur dann eine reduzierte Rentenanpassung, wenn die Interessen der Rentner an einem Inflationsausgleich fair mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens abgewogen werden.
  • 3-Stufen-Theorie: Ein Prüfschema des BAG zum Schutz bereits erdienter Anwartschaften, welches Eingriffe meist nur bei existenzieller Not des Unternehmens zulässt.
  • Entscheidungs- und Prozessmodell: 1. Fundament klären (Eintrittsdatum für BVW oder VO85 prüfen), 2. Bescheide von 2015/2016 auf die 0,5-Prozent-Kappung prüfen, 3. Auskunft verlangen, 4. Uhr anhalten (Klage einreichen zur Verjährungshemmung).

Zu spät geklagt, Geld verloren

  • Die tickende Uhr der Verjährung: Ein ehemaliger Mitarbeiter erfährt erst 2020 von den BAG-Urteilen und fordert Nachzahlungen für 2015 und 2016. Er scheitert, da die dreijährige Frist abgelaufen ist und sein Geld für diese Jahre unwiederbringlich verloren ist.
  • Die Falle beim Hausumbau: Ein Rentner entscheidet sich für eine Kapitalauszahlung von 60.000 Euro aus der Unterstützungskasse. Die Krankenkasse wendet die 120-Monate-Regel an und teilt die Summe fiktiv auf zehn Jahre auf, woraufhin der Rentner ein Jahrzehnt lang monatlich hohe Abgaben zahlen muss.
  • Lücke der Selbstständigkeit: Eine Rentnerin war fünf Jahre selbstständig, was zu einer niedrigeren gesetzlichen Rente führt. Der Versorgungsträger zieht jedoch eine fiktiv hochgerechnete Rente von der Gesamtversorgung ab, wodurch die Firmenrente der Frau dauerhaft um 100 Euro sinkt.

Wer nicht klagt, geht leer aus

  • Wann verjähren meine Ansprüche? Das grundlegende Rentenstammrecht verjährt nach 30 Jahren, fehlerhafte monatliche Teilbeträge und Nachzahlungen verjähren jedoch bereits nach drei Jahren (§ 18a BetrAVG).
  • Wird die Rente nach den BAG-Urteilen automatisch nachgezahlt? Nein, es gibt in Deutschland keine echten Sammelklagen; die Konzerne setzen die Urteile nicht freiwillig um. Wer nicht selbst klagt, geht leer aus.
  • Kann ich wirklich ohne Anwalt klagen? Ja, die Rechtsantragsstellen der Arbeitsgerichte helfen kostenlos bei der formgerechten Formulierung und Einreichung der Klage, um die Verjährung sofort zu stoppen.
  • Was passiert, wenn ich als Witwe oder Witwer erneut heirate? Laut den alten Vertragsbedingungen stoppt die laufende Hinterbliebenenrente sofort und wird stattdessen mit einer einmaligen „Aussteuer“ (dem Drei- bis Fünffachen der Jahresrente) abgefunden.

Licht ins Dunkel der Renten-Abzüge

  • Cluster Historie & Systematik: Übersicht zu BVW, VO85, VVaG und Unterstützungskasse.
  • Deep-Dive BAG-Urteile: Detaillierte Analyse der Urteile zur Rentenanpassung (z.B. Az. 3 AZR 333/17, 3 AZR 468/17).
  • Cluster Finanzen & Abzüge: Verlinkungen zu Doppelverbeitragung, Krankenversicherungsbeiträgen und Steuern.
  • Deep-Dive Durchsetzung: Leitfaden zur Rentenklage, Rechtsantragsstelle und Verjährung.

Wer ist wer im Renten-Dschungel

  • BaFin: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, welche Run-off-Unternehmen kontrolliert und die Solvabilität der Versorgungsträger überwacht.
  • BetrAVG: Das Betriebsrentengesetz von 1974, das grundlegende Rechte wie Unverfallbarkeit, Anpassungsprüfungspflicht und Insolvenzschutz regelt.
  • Generali Deutschland AG: Der Rechtsnachfolger der Volksfürsorge, der die Rentenanpassungen 2015/2016 rechtswidrig deckelte.
  • PSVaG: Der Pensions-Sicherungs-Verein, ein gesetzlicher Insolvenzschutz, der bei Unternehmenspleiten die Betriebsrenten und Anwartschaften übernimmt.
  • PLE Pensions GmbH: Die 2022 gegründete Rentnergesellschaft der Viridium Gruppe und heutige gesetzliche Rentenschuldnerin der Volksfürsorge-Altverträge.

Medien & Betroffene klären auf

  • Website-Inhalte und Ratgeberartikel der Initiative „KeineSorge.ORG: Gemeinsam für die Rente!“ (Stand: April/Mai 2026).
  • Fernsehbeitrag: „Betriebsrenten: Wie die Senioren um die Erhöhung gebracht werden“, ARD Plusminus, ausgestrahlt am 28.11.2018.