Liebe ehemalige Kolleginnen und Kollegen der Volksfürsorge,
wir von KeineSorge.ORG bleiben dran und kämpfen weiter gemeinsam für unser Recht und unsere Würde. Damit wir in diesem Kampf stark bleiben, uns gegenseitig unterstützen und nicht zuletzt auch die Gemeinschaft pflegen können, laden wir Sie herzlich ein, sich mit uns zu vernetzen.
Sie erreichen uns auf vielen Wegen – suchen Sie sich einfach den aus, der Ihnen am liebsten ist:
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir lassen nicht zu, dass man unsere Rechte einfach aussitzt – gemeinsam haben wir den längeren Atem!
Wir freuen uns sehr auf Sie!
Klaus-Peter Kussmann & Team
Initiative KeineSorge.ORG
E-Mai: info@keinesorge.org
Festnetz: +49-4101-404744
Mobilnetz: +49-175-560-1001
PayPal: Jetzt 10 Euro senden
Aktueller Stand: 9. April 2026
Willkommen auf KeineSorge.ORG! Die Betriebsrente der ehemaligen Volksfürsorge ist weit mehr als nur ein Finanzprodukt. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf die bewegte Geschichte, den massiven juristischen Konflikt mit der Generali und Ihre heutigen Handlungsmöglichkeiten werfen.
Ihre Rente hat tiefe soziale Wurzeln: Die Volksfürsorge wurde 1912/13 von Gewerkschaftern wie Adolph von Elm als gemeinwirtschaftliches Projekt für Arbeitnehmer gegründet. Aus diesem Geist entstanden starke tarifvertragliche Zusagen. Wenn Sie Ihre Unterlagen prüfen, stoßen Sie je nach Ihrem Eintrittsdatum auf unterschiedliche historische Versorgungswerke. Für Mitarbeiter, die vor April 1985 begannen, garantierte das Betriebliche Versorgungswerk (BVW 1961) eine sogenannte Gesamtversorgung, die sich aus der gesetzlichen Rente, der Leistung der Versorgungskasse VVaG und einer arbeitgeberfinanzierten Pensionsergänzung zusammensetzte. Für Neueintritte ab April 1985 galt hingegen die Versorgungsordnung 1985 (VO85), die die Altersvorsorge durch ein faires, transparentes Bausteinsystem berechnete.
Nach diversen Konzernumbauten und dem Rückzug der Gewerkschaften übernahm die Generali Deutschland AG die Verwaltung Ihrer Verträge. In den Jahren 2015 und 2016 kam es zum Eklat: Obwohl die gesetzlichen Renten um über 2 % bzw. 4,25 % stiegen, begrenzte die Generali die Anpassung der Betriebsrenten pauschal auf magere 0,5 %. Der Konzern berief sich hierbei auf eine alte Ausnahmeklausel der wirtschaftlichen "Nicht-Vertretbarkeit", sparte so 17,9 Millionen Euro ein und verzeichnete in demselben Jahr Rekordgewinne von stolzen zwei Milliarden Euro. Alle Details zu diesem immensen Vertrauensbruch finden Sie in unserem Beitrag zum Streit mit Generali.
Die Betriebsrentner ließen sich das jedoch nicht gefallen und zogen bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG). Die Richter stärkten Ihre Rechte massiv und erklärten die Kürzungen in Grundsatzentscheidungen (wie Az. 3 AZR 333/17 und 3 AZR 402/17) für vollumfänglich unwirksam. Eingriffe dürfen nicht isoliert in einzelne Rentenbausteine erfolgen und müssen stets nach "billigem Ermessen" (§ 315 BGB) das legitime Interesse der Rentner an einem Kaufkraftausgleich fair berücksichtigen – reine Gewinnoptimierung reicht dafür nicht aus. Eine exakte juristische Einordnung finden Sie in unserer Übersicht aller BAG-Urteile und dem Leitfaden, um die BAG-Urteile zu verstehen.
Trotz dieser positiven und eindeutigen Urteile weigert sich der Konzern, diese automatisch auf alle rund 5.000 Betroffenen anzuwenden. Da das deutsche Arbeitsrecht keine echten Sammelklagen kennt, müssen Sie zwingend selbst aktiv werden und eine Rentenklage einreichen. Handeln Sie hierbei schnell: Während das grundsätzliche Rentenstammrecht erst nach 30 Jahren verjährt, verfallen Ihre Ansprüche auf rückwirkende monatliche Nachzahlungen bereits unerbittlich nach drei Jahren zum jeweiligen Jahresende. Detaillierte Informationen zu diesem existenziellen Risiko lesen Sie im Artikel zur Verjährung von bAV-Ansprüchen.
Heute hat das Kapitel der Betriebsrentenverwaltung abermals den Namen und den Eigentümer gewechselt. Durch einen sogenannten Run-off-Prozess wurden die Bestände 2019 an die Viridium Gruppe verkauft (Proxalto Lebensversicherung AG) und die direkten Pensionsverpflichtungen im Jahr 2022 auf die neu gegründete PLE Pensions GmbH übertragen. An der rechtlichen Substanz und den Garantien Ihrer Rente ändert dies jedoch absolut nichts. Die BaFin wacht als Aufsichtsbehörde streng über diese Finanzinvestoren und deren Solvabilität. Sollte in der Zukunft jemals der unwahrscheinliche Fall einer Pleite der Rentnergesellschaft eintreten, schützt Sie zudem der PSVaG-Insolvenzschutz nahtlos und in voller Höhe.