Mehr Betriebsrente – aber nicht für alle

Aktueller Stand: 27. Juli 2026
Klaus-Peter Kussmann, WhatsApp klaus-peter.kussmann

Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Betriebsrentenanpassung ehemaliger Mitarbeiter der Volksfürsorge gehören zu den wichtigsten Urteilen im deutschen Betriebsrentenrecht der vergangenen Jahre. In mehreren Grundsatzurteilen – darunter das Urteil 3 AZR 333/17 – stellte das BAG klar, dass die von der Generali Deutschland AG vorgenommene Begrenzung der Rentenanpassung auf lediglich 0,5 % in zahlreichen Fällen nicht mit den vertraglichen Versorgungsregelungen vereinbar war.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung ebnete den Weg für eine Vielzahl erfolgreicher Klagen ehemaliger Volksfürsorge-Beschäftigter.

Die vertragliche Rentenanpassung

Die Betriebsrenten vieler ehemaliger Volksfürsorge-Mitarbeiter beruhen auf dem Betrieblichen Versorgungswerk (BVW) oder der Versorgungsordnung 1985 (VO85). Diese Versorgungsordnungen sahen grundsätzlich vor, dass die Gesamtversorgung an die Entwicklung der gesetzlichen Renten angepasst wird.

Zum 1. Juli 2015 stiegen die gesetzlichen Renten um 2,1 %, zum 1. Juli 2016 sogar um 4,25 %. Die Generali erhöhte die Betriebsrenten vieler Betroffener jedoch jeweils lediglich um 0,5 %.

Genau diese Vorgehensweise wurde später Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren.

Das Bundesarbeitsgericht korrigierte die Rechtsauffassung

In mehreren Grundsatzurteilen entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die Anpassungsregelungen der Versorgungsordnungen falsch angewendet worden waren.

Nach Auffassung des Gerichts durfte die vertraglich vereinbarte Anpassung der Gesamtversorgung nicht ohne Weiteres auf 0,5 % begrenzt werden. Insbesondere reichte die von Generali herangezogene Ausnahmeregelung nach Auffassung des BAG nicht aus, um die erhebliche Abweichung von den vertraglichen Anpassungsmechanismen zu rechtfertigen.

Damit bestätigte das Bundesarbeitsgericht die Ansprüche zahlreicher ehemaliger Beschäftigter auf eine höhere Rentenanpassung.

Signalwirkung für tausende Betriebsrentner

Die BAG-Urteile hatten weit über die einzelnen Verfahren hinaus Bedeutung. Da zahlreiche ehemalige Mitarbeiter identische oder inhaltsgleiche Versorgungsordnungen besaßen, konnten sich viele weitere Kläger erfolgreich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung berufen.

In den Folgejahren wurden deshalb zahlreiche Verfahren vor den Arbeitsgerichten zugunsten ehemaliger Volksfürsorge-Beschäftigter entschieden. Nach Angaben der Initiative KeineSorge.org und beteiligter Rechtsvertreter profitierten letztlich über 2.000 ehemalige Arbeitnehmer von dieser Rechtsprechung.

Warum die Urteile bis heute wichtig sind

Die Entscheidungen zeigen, dass Arbeitgeber auch bei betrieblichen Versorgungswerken an ihre vertraglichen Zusagen gebunden sind. Änderungen oder Einschränkungen der Rentenanpassung müssen sich an den vereinbarten Regelungen messen lassen und können nicht einseitig zulasten der Versorgungsempfänger vorgenommen werden.

Für ehemalige Mitarbeiter der Volksfürsorge sind die Urteile deshalb bis heute von großer Bedeutung. Sie schaffen Rechtssicherheit für vergleichbare Versorgungsfälle und verdeutlichen, dass sich eine sorgfältige Prüfung der eigenen Versorgungsunterlagen lohnen kann.

Wichtige BAG-Grundsatzurteile

  • BAG, Urteil vom 25.09.2018 – 3 AZR 333/17
  • BAG, Urteil vom 25.09.2018 – 3 AZR 364/17
  • BAG, Urteil vom 25.09.2018 – 3 AZR 402/17
  • BAG, Urteil vom 25.09.2018 – 3 AZR 468/17

Diese Entscheidungen bilden den Kern der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rentenanpassung ehemaliger Volksfürsorge-Beschäftigter und waren richtungsweisend für zahlreiche nachfolgende Verfahren.

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1. Historische Versorgungswerke & Grundlagen

2. Der juristische Konflikt (Generali & BAG)

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