Die Volksfürsorge geht. Die Rentenzusage bleibt.

Viele ehemalige Beschäftigte der Volksfürsorge haben das Recht, ihre Betriebsrenten und insbesondere die Rentenanpassungen der Vergangenheit überprüfen und korrigieren zu lassen. Hintergrund sind mehrere wegweisende Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu rechtswidrigen Kürzungen durch den Nachfolgeträger.

Stand: Mittwoch, 7. Oktober 2026, 15 Uhr

Die Zusage bleibt

Sie haben für die Volksfürsorge gearbeitet und erhalten heute eine Betriebsrente?

Dann hilft Ihnen KeineSorge.ORG, Ihre Versorgung besser zu verstehen und wichtige Fragen zu klären.

Welche Versorgungszusage gilt für Sie? Wie wird Ihre Betriebsrente berechnet? Wurde sie richtig angepasst?

Meine Betriebsrente prüfen →

Was gilt für Ihre Rente?

Nicht für alle ehemaligen Beschäftigten gelten dieselben Regeln.

Entscheidend sind unter anderem Ihr Eintrittsdatum, Ihre Beschäftigungszeit und Ihre damalige Versorgungszusage.

Besonders wichtig sind:

  • BVW – das Betriebliche Versorgungswerk
  • VO85 – die Versorgungsordnung 1985
  • Pensionsergänzung und Gesamtversorgung
  • Rentenanpassungen
  • BAG-Urteile zur Volksfürsorge-Betriebsrente

Ihr erster Schritt: Finden Sie heraus, welche Versorgungszusage für Sie gilt.

Versorgungszusage finden →

Verstehen, was Ihnen zusteht

Begriffe wie BVW, VO85, Pensionsergänzung oder Gesamtversorgung sind nicht leicht zu durchschauen.

Hier erfahren Sie verständlich:

BVW
Wie funktioniert die Gesamtversorgung?

VO85
Welche Regeln gelten für Ihre Betriebsrente?

Pensionsergänzung
Warum kann sich ihre gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente auswirken?

Rentenanpassung
Wie wurde Ihre Betriebsrente angepasst?

BAG-Urteile
Was hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?

Prüfen Sie Ihre Rente

2015 und 2016 wurden viele Volksfürsorge-Betriebsrenten nur um 0,5 Prozent angepasst.

Darüber wurde bis zum Bundesarbeitsgericht gestritten. Zahlreiche Betroffene erhielten später Nachzahlungen und höhere Leistungen.

Für Sie entscheidend ist jedoch nicht nur ein Urteil.

Entscheidend ist, welche Zusage für Sie gilt – und ob sie richtig angewendet wurde.

Rentenanpassung prüfen →

Diese Unterlagen helfen Ihnen

Wenn Sie Ihre Betriebsrente prüfen möchten, halten Sie möglichst bereit:

  • Arbeitsvertrag oder Einstellungsunterlagen
  • Versorgungszusage oder Versorgungsordnung
  • Eintritts- und Austrittsdatum
  • Renten- und Versorgungsmitteilungen
  • Bescheide der Deutschen Rentenversicherung
  • Schreiben zu Ihrer Betriebsrente und deren Anpassung

Werfen Sie alte Unterlagen nicht weg.
Dort kann stehen, was Ihnen ursprünglich zugesagt wurde.

Ihre Fragen sind wichtig

Bei Fragen zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung wenden Sie sich an die Generali Deutschland AG:

Generali Deutschland AG
GPM-PCS-EES
AachenMünchener-Platz 1
52064 Aachen

Telefon → 089 5121-4477
E-Mail → mitarbeiter-bav@generali.com⁠

Oder stellen Sie Ihre Frage an KeineSorge.ORG.

E-Mail → info@keinesorge.org

Wir waren Volksfürsorge

Viele von uns haben Jahrzehnte bei der Volksfürsorge gearbeitet. Wir haben gemeinsam erlebt, wie sich das Unternehmen verändert hat – bis der Name schließlich verschwand.

Doch was uns verbindet, ist geblieben: Erinnerungen, Kollegialität und das Vertrauen in die Zusagen, die uns für den Ruhestand gegeben wurden.

Die Volksfürsorge ist Geschichte. Unsere Gemeinschaft nicht.

KeineSorge.ORG bewahrt dieses Wissen, macht Zusammenhänge verständlich und hilft ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, ihre Betriebsrente besser einzuordnen.

Denn Fürsorge darf kein Wort von gestern sein.

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Rechtlicher Hinweis: KeineSorge.ORG ist eine unabhängige Selbsthilfeinitiative und dient der Information ohne Anspruch auf individuelle Rechtsberatung.