Gemeinsam stark für unsere Rente

Stand: 22. August 2026 – fortlaufend aktualisiert.

Alle Angaben werden nach bestem Wissen auf Grundlage verfügbarer Originalquellen und Rechtsprechung dokumentiert, geprüft und fortlaufend aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Sie hatten Recht

Sie hatten jahrzehntelang für die Volksfürsorge gearbeitet. Sie hatten Beiträge geleistet, Verantwortung übernommen und darauf vertraut, dass ein Versprechen auch im Ruhestand ein Versprechen bleibt.

Dann kamen die Jahre 2015 und 2016.

Während die gesetzlichen Renten deutlich stiegen, erhöhte die Generali Deutschland AG die Betriebsrenten vieler ehemaliger Volksfürsorge-Beschäftigter lediglich um0,5 Prozent.

Was auf den ersten Blick wie eine kleine Differenz aussah, hatte für die Betroffenen große Folgen. Denn eine Betriebsrente wird Monat für Monat gezahlt – und eine unterlassene Erhöhung wirkt in den folgenden Jahren weiter.

Viele Rentner wollten diese Entscheidung nicht hinnehmen.

Sie schrieben Briefe. Sie widersprachen. Sie suchten Rechtsanwälte und Gewerkschaften auf. Und schließlich gingen viele von ihnen vor Gericht.

Der lange Weg zum Recht

Aus einzelnen Klagen wurde eine große juristische Auseinandersetzung. Die Verfahren gingen durch die Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht.

Die ehemaligen Mitarbeiter kämpften dabei nicht um eine freiwillige Sozialleistung. Sie beriefen sich auf Versorgungsregelungen, die über Jahrzehnte Bestandteil ihrer betrieblichen Altersversorgung gewesen waren.

Und viele von ihnen hatten Erfolg.

Das Bundesarbeitsgericht setzte der von Generali praktizierten Anwendung der Abweichungsklauseln Grenzen. Für zahlreiche Kläger bedeutete dies: Ihre Betriebsrenten mussten neu berechnet und rückständige Beträge nachgezahlt werden.

Doch damit begann ein zweites Kapitel dieser Geschichte.

Ein Urteil half nicht automatisch allen

Denn die Entscheidungen der Arbeitsgerichte führten nicht dazu, dass automatisch jeder vergleichbar betroffene ehemalige Volksfürsorge-Mitarbeiter seine Ansprüche erhielt.

Wer sein Recht durchsetzen wollte, musste selbst aktiv werden.

Und genau hier liegt bis heute eine der bittersten Erfahrungen dieses Betriebsrentenstreits.

Von den rund 5.000 Betroffenen haben nach unseren Schätzungen etwa 2.000 Betriebsrentner ihre Ansprüche gerichtlich geltend gemacht beziehungsweise durchgesetzt.

Für schätzungsweise 3.000 ehemalige Kolleginnen und Kollegen sieht die Situation anders aus. Ansprüche wurden nicht geltend gemacht, es wurde auf Rechte verzichtet oder Forderungen waren schließlich verjährt.

Sie hatten möglicherweise dieselbe Versorgungszusage.

Sie waren von derselben Entscheidung betroffen.

Aber wirtschaftlich erhielten sie nicht dasselbe Ergebnis.

Der Preis des Nicht-Klagens

Für einen einzelnen Rentner kann die Differenz einige Dutzend Euro im Monat ausmachen.

Über Jahre gerechnet werden daraus Tausende Euro.

Und wenn Tausende Betriebsrentner betroffen sind, entsteht daraus eine ganz andere Größenordnung.

Nach Berechnungen und Schätzungen von KeineSorge.ORG könnte die aus nicht durchgesetzten Ansprüchen resultierende Entlastung für den Konzern heute in einer Größenordnung von rund 10 Millionen Euro pro Jahr liegen.

Diese Zahl ist eine Schätzung. Aber sie macht sichtbar, worum es bei diesem Streit längst nicht mehr nur geht:

Was geschieht mit einem Anspruch, wenn der Berechtigte sein Recht nicht kennt, nicht mehr klagen möchte oder zu spät davon erfährt?

Viele waren bereits im hohen Alter

Man darf dabei nicht vergessen, wer auf der anderen Seite stand.

Es waren keine professionellen Prozessparteien.

Es waren ehemalige Sachbearbeiter, Außendienstmitarbeiter, Programmierer, Betriebsräte und Verwaltungsangestellte der Volksfürsorge. Menschen, die teilweise drei oder vier Jahrzehnte für das Unternehmen gearbeitet hatten.

Als der Streit begann, waren viele längst Rentner.

Von ihnen wurde erwartet, dass sie ihre alten Versorgungsordnungen verstehen, Verjährungsfristen überwachen, Rechtsrat suchen und notfalls gegen einen internationalen Versicherungskonzern klagen.

Manche taten es.

Andere vertrauten darauf, dass ein höchstrichterliches Urteil irgendwann auch auf sie angewendet würde.

Für einige erfüllte sich diese Hoffnung nicht.

Deshalb gibt es KeineSorge.ORG

Genau hier beginnt die Aufgabe unserer Initiative.

Wir wollen dokumentieren, was geschehen ist.

Wir sammeln die historischen Versorgungsordnungen der Volksfürsorge, Gerichtsurteile, Geschäftsberichte, Schriftwechsel und weitere Quellen. Wir rekonstruieren Zusammenhänge und machen Informationen öffentlich zugänglich, die für ehemalige Mitarbeiter und ihre Angehörigen wichtig sein können.

Denn die Geschichte der Volksfürsorge-Betriebsrenten zeigt etwas Grundsätzliches:

Ein Recht, von dem niemand weiß, kann verloren gehen.

Und ein Urteil, das niemand kennt, hilft dem Betroffenen nicht.

Deshalb bewahren wir Dokumente. Deshalb erklären wir Zusammenhänge. Deshalb erinnern wir an die Menschen hinter den Aktenzeichen.

Die Volksfürsorge ist Geschichte.

Ihre Versprechen sind es nicht.

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Vorstand der Generali Deutschland AG: Stefan Lehmann (CEO), Dr. Arne Benzin (CPO), Katrin Gruber (CBO Direct), Dr. Melanie Kramp-Gerstner (CCO Exclusive), Edoardo Malpaga (CFO), Ulrich Ostholt (CIO), Tamara Pagel (CBO Broker), Lars Rogge (COO), Uli Rothaufe (CIO Life and Health), Roland Stoffels (CIO P&C) und Marcela Středová (CRO).

Aufsichtsrat der Generali Deutschland AG: Giulio Terzariol (Vorsitzender), Jaime Anchústegui, Antonio Cangeri, Prof. Dr. Gerd Geib, Andreas Pohl, Lucia Silva, Dr. Hans Walter Jochen Petin, Dr. Frank Grund, Mirjam Alex, Roland Körner, Michael Feulner, Maximilian Jetzlsperger, Christian Klinger, Thomas Heidbüchel, Daniel-Christoph Schmidt, Gregor Völkl.

Zu den Unternehmen der Generali Deutschland AG gehören die Generali Deutschland Versicherung AG, die Generali Deutschland Lebensversicherung AG, die Generali Deutschland Krankenversicherung AG, die Cosmos Lebensversicherungs-AG, die Cosmos Versicherung AG, die Dialog Lebensversicherungs-AG, die Dialog Versicherung AG, die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG, die Deutsche Bausparkasse Badenia AG, die ENVIVAS Krankenversicherung AG, die ARTE Generali GmbH und die ATLAS Dienstleistungen für Vermögensberatung GmbH im Umfeld der Deutschen Vermögensberatung AG.

Jahrzehntelang arbeiteten sie treu für die Volksfürsorge und vertrauten auf ein sicheres Versprechen für ihren Ruhestand. Doch als die Generali die Betriebsrenten 2015 und 2016 um nur 0,5 Prozent anpasste, begann ein zäher Kampf. Das Bundesarbeitsgericht gab den Klägern zwar recht, doch die Nachzahlungen flossen nicht automatisch an alle. Von 5.000 Betroffenen setzten nur 2.000 ihre Ansprüche durch. Etwa 3.000 ehemalige Kollegen gingen leer aus, da ihre Rechte verjährten oder unbekannt blieben. Für Generali bedeutet dieses Schweigen jährlich rund 10 Millionen Euro Ersparnis. Die Initiative KeineSorge.ORG sichert dieses wichtige historische Wissen, denn ein ungenutztes, ungekanntes Recht geht sonst dauerhaft verloren.