Generali Deutschland AG
GPM-PCS-EES (Betriebliche Altersversorgung)
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Aktueller Stand: 5. März 2026 – Neuer Artikel über die möglichen Rentenkürzungen
Mein Name ist Klaus Brandt (Name geändert) und ich war 23 Jahre lang, von 1971 bis 1994, in der Innendienstverwaltung der Volksfürsorge tätig. Nach meinem Ausscheiden bezog ich eine Betriebsrente aus der sogenannten Gesamtversorgung, die laut Versorgungsordnung an die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt war.
Jahrelang lief alles reibungslos, bis der Generali-Konzern nach der Übernahme plötzlich entschied, meine Pensionsergänzung für die Jahre 2015 und 2016 nur noch pauschal um 0,5 Prozent zu erhöhen. Die gesetzliche Rente stieg in dieser Zeit jedoch um über 2 beziehungsweise 4 Prozent. Als über 70-Jähriger, der auf jeden Euro angewiesen war, spürte ich diesen schleichenden Verlust deutlich.
Mit Unterstützung der Initiative KeineSorge.org und eines Fachanwalts reichte ich 2016 Klage ein. Ich wollte nicht stillschweigend hunderte Euro monatlich verlieren. Nach Siegen vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Hamburg ging der Konzern in Revision. Am 25. September 2018 fällte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az. 3 AZR 333/17) schließlich ein historisches Grundsatzurteil zu meinen Gunsten.
Das Gericht stellte klar, dass die selektive Kürzung unrechtmäßig war. Ich erhielt meine Nachzahlungen sowie eine dauerhaft höhere Rente, und mein Fall wurde zur führenden Entscheidung für Tausende Kollegen. Rückblickend war es durch die Gerichtstermine und Unsicherheiten kein leichter Weg, aber mein Fazit lautet heute: Es lohnt sich, für sein Recht zu kämpfen.
Dieser Bereich behandelt die Entstehungsgeschichte der Volksfürsorge und die Details ihrer internen Versorgungssysteme.
- Historische Wurzeln: Gründung der Volksfürsorge 1912/1913 durch Gewerkschafter (DGB) und die prägende Rolle von Adolph von Elm. Mehr dazu unter: Adolph von Elm & Die Wurzeln der Rente sowie Volksfürsorge, Gewerkschaften (DGB) & Historie.
- Betriebliches Versorgungswerk (BVW 1961): Einführung des Prinzips der "Gesamtversorgung". Das Betriebliche Versorgungswerk (BVW 1961).
- Versorgungsordnung 1985 (VO85): Der Tarifvertrag, der das BVW für Neueintritte ab 1985 ablöste. Die Versorgungsordnung 1985 (VO85).
- Institutionen: Die Versorgungskasse Volksfürsorge VVaG (ab 1952) und die Unterstützungskasse Volksfürsorge / AdvoCard e.V. (ab 1962).
Dieser Bereich fokussiert sich auf den Rechtsstreit um die Rentenanpassungen zwischen den Betriebsrentnern und der Rechtsnachfolgerin Generali.
- Der Auslöser: Die Generali kürzte die Rentenanpassungen für die Jahre 2015 und 2016 auf pauschal 0,5 %. Rentenanpassung & Streit mit Generali.
- BAG-Urteile: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärte die 0,5-%-Anpassung in mehreren Urteilen für unwirksam. BAG-Urteile zur Rentenanpassung verstehen und Übersicht: Alle BAG-Urteile & Rechtsprechung.
- Medienecho: Berichterstattung durch ARD Plusminus, Spiegel, Handelsblatt und taz über den Konflikt. Presse, TV & Medienecho (Plusminus & Co.).
Hier geht es um die praktischen Schritte und Rechte der Rentner, um ihre Ansprüche zu sichern.
- Informations- & Auskunftsrecht: Das Recht auf Transparenz und das Verstehen der fiktiven Anrechnung. Recht auf Informationen & Transparenz und Rentenauskunft richtig verstehen.
- Verjährung: Die Wichtigkeit, rechtzeitig zu handeln (3 vs. 30 Jahre Frist). Verjährung von bAV-Ansprüchen.
- Klageweg & Hilfe: Optionen zur Durchsetzung der Rechte (z. B. durch die Arbeitsrechtskanzlei Cremon) und bei Gericht. Rentenklage gegen Generali einreichen, Unterstützung finden im Streit mit Generali und Kostenlose Hilfe: Rechtsantragsstelle Arbeitsgericht.
Dieser Bereich umfasst alle finanziellen Aspekte der Auszahlungsphase sowie die Absicherung von Angehörigen.
- Steuern: Die nachgelagerte Besteuerung der Rente. Betriebsrente: Steuern & Worauf Sie achten müssen.
- Sozialabgaben & Krankenversicherung: Das Problem der "Doppelverbeitragung" sowie Freibeträge. Betriebsrente: Sozialabgaben & Doppelverbeitragung und Krankenversicherungsbeiträge (Freibetrag vs. Freigrenze).
- Kapital vs. Rente: Entscheidungshilfen für die Auszahlungsform. Entscheidung: Kapitalleistung oder Rente?.
- Hinterbliebenenversorgung: Ansprüche auf Witwen-/Witwer- und Waisenrenten sowie deren fehlende Vererbbarkeit. Hinterbliebenenleistung beantragen, Betriebsrente: Vererbung & Hinterbliebene und Witwenrente, Waisenrente & Familienabsicherung.
- Zusatzleistungen: Verborgene Ansprüche wie Invaliditätsversorgung. bAV-Zusatzleistungen (Invalidität & Abfindungen).
Die letzte Säule behandelt die strukturelle Sicherheit der Renten und makroökonomische Veränderungen.
- Der Run-off-Prozess: Der Verkauf an die Viridium Gruppe (Proxalto) und die PLE Pensions GmbH. Der Run-off: Von Volksfürsorge zu Proxalto & PLE.
- BaFin: Die Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die BaFin: Ihre Rolle in der Betriebsrente.
- Insolvenzschutz (PSVaG): Absicherung bei Unternehmenspleiten. Insolvenzschutz: Sicherheit durch den PSVaG.
- Politik: Aktuelle Diskussionen wie das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Betriebsrente: Politik & Diskussion (BRSG).
Der Ruhestand rückt näher, doch der Blick auf den Rentenbescheid sorgt oft für Ernüchterung. Warum ist die Auszahlung der Volksfürsorge-Betriebsrente geringer als erhofft? Hier sind die drei größten Faktoren, die Ihre Rente schmälern:
1. Staatliche Abzüge: Steuern und Doppelverbeitragung
Ihre bAV wurde in der Ansparphase steuerlich gefördert. Im Ruhestand dreht sich der Spieß um: Durch die nachgelagerte Besteuerung wird Ihre monatliche Rente voll einkommensteuerpflichtig. Dazu kommt die vieldiskutierte "Doppelverbeitragung". Auf Ihre Betriebsrente fallen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. Zwar gibt es für die Krankenversicherung seit 2020 einen Freibetrag, für die Pflegeversicherung gilt jedoch eine harte Freigrenze – ein Cent darüber, und die gesamte Rente wird beitragspflichtig.
2. Systemische Fallstricke: Fiktive Rente und Altersabstand
Die alten Vertragswerke (BVW 1961) basieren auf der "Gesamtversorgung", die ein bestimmtes Ziel-Niveau garantiert. Fehlen Ihnen jedoch Beitragsjahre, rechnet der Arbeitgeber oft eine "fiktive" (theoretisch höhere) gesetzliche Rente hoch und zieht diese ab. Das Resultat: Die vom Arbeitgeber zu zahlende Pensionsergänzung schrumpft massiv. Zudem können "Spätehenklauseln" oder ein großer "Altersabstand" zum Ehepartner dazu führen, dass die Rente für Ihre Hinterbliebenen gekürzt wird.
3. Der Generali-Kürzungs-Trick (0,5 %-Anpassung)
Der gravierendste und gleichzeitig ungerechteste Einschnitt passierte 2015 und 2016. Die Generali als Rechtsnachfolgerin deckelte die nötigen Rentenerhöhungen auf pauschal 0,5 % – anstatt sie wie vorgeschrieben an die gesetzliche Rente (teils über 4 %) anzupassen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Praxis für unwirksam erklärt. Aber Vorsicht: Da der Konzern die Nachzahlungen meist nicht freiwillig leistet, müssen Sie selbst aktiv werden und klagen, bevor nach drei Jahren die Verjährung eintritt.