Die betriebliche Altersversorgung (bAV) der ehemaligen Volksfürsorge ist für viele Ruheständler ein wertvoller Baustein ihres Lebensabends. Doch das historische Geflecht aus alten Versorgungsordnungen, rechtlichen Änderungen und neuen Zuständigkeiten ist für den Einzelnen oft schwer zu durchblicken. Genau hier setzt die Initiative KeineSorge.org an. Gegründet von Klaus Peter Kussmann aus eigener Betroffenheit, versteht sich die Initiative als engagierte Selbsthilfegruppe für ehemalige Betriebsrentner der Volksfürsorge. Der Name ist dabei Programm und spielt augenzwinkernd auf den bekannten historischen Werbeslogan „Keine Sorge – Volksfürsorge“ an.
Viele ehemalige Beschäftigte der Volksfürsorge haben das Recht, ihre Betriebsrenten und insbesondere die Rentenanpassungen der Vergangenheit überprüfen und korrigieren zu lassen. Hintergrund sind mehrere wegweisende Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu rechtswidrigen Kürzungen durch den Nachfolgeträger.
Stand: Mittwoch, 7. Oktober 2026, 15 Uhr
Sie haben für die Volksfürsorge gearbeitet und erhalten heute eine Betriebsrente?
Dann hilft Ihnen KeineSorge.ORG, Ihre Versorgung besser zu verstehen und wichtige Fragen zu klären.
Welche Versorgungszusage gilt für Sie? Wie wird Ihre Betriebsrente berechnet? Wurde sie richtig angepasst?
Nicht für alle ehemaligen Beschäftigten gelten dieselben Regeln.
Entscheidend sind unter anderem Ihr Eintrittsdatum, Ihre Beschäftigungszeit und Ihre damalige Versorgungszusage.
Besonders wichtig sind:
Ihr erster Schritt: Finden Sie heraus, welche Versorgungszusage für Sie gilt.
Begriffe wie BVW, VO85, Pensionsergänzung oder Gesamtversorgung sind nicht leicht zu durchschauen.
Hier erfahren Sie verständlich:
BVW
Wie funktioniert die Gesamtversorgung?
VO85
Welche Regeln gelten für Ihre Betriebsrente?
Pensionsergänzung
Warum kann sich ihre gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente auswirken?
Rentenanpassung
Wie wurde Ihre Betriebsrente angepasst?
BAG-Urteile
Was hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?
2015 und 2016 wurden viele Volksfürsorge-Betriebsrenten nur um 0,5 Prozent angepasst.
Darüber wurde bis zum Bundesarbeitsgericht gestritten. Zahlreiche Betroffene erhielten später Nachzahlungen und höhere Leistungen.
Für Sie entscheidend ist jedoch nicht nur ein Urteil.
Entscheidend ist, welche Zusage für Sie gilt – und ob sie richtig angewendet wurde.
Wenn Sie Ihre Betriebsrente prüfen möchten, halten Sie möglichst bereit:
Werfen Sie alte Unterlagen nicht weg.
Dort kann stehen, was Ihnen ursprünglich zugesagt wurde.
Bei Fragen zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung wenden Sie sich an die Generali Deutschland AG:
Generali Deutschland AG
GPM-PCS-EES
AachenMünchener-Platz 1
52064 Aachen
Telefon → 089 5121-4477
E-Mail → mitarbeiter-bav@generali.com
Oder stellen Sie Ihre Frage an KeineSorge.ORG.
E-Mail → info@keinesorge.org
Viele von uns haben Jahrzehnte bei der Volksfürsorge gearbeitet. Wir haben gemeinsam erlebt, wie sich das Unternehmen verändert hat – bis der Name schließlich verschwand.
Doch was uns verbindet, ist geblieben: Erinnerungen, Kollegialität und das Vertrauen in die Zusagen, die uns für den Ruhestand gegeben wurden.
Die Volksfürsorge ist Geschichte. Unsere Gemeinschaft nicht.
KeineSorge.ORG bewahrt dieses Wissen, macht Zusammenhänge verständlich und hilft ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, ihre Betriebsrente besser einzuordnen.
Denn Fürsorge darf kein Wort von gestern sein.
Rechtlicher Hinweis: KeineSorge.ORG ist eine unabhängige Selbsthilfeinitiative und dient der Information ohne Anspruch auf individuelle Rechtsberatung.