»Sauerei«, »Vertragsbruch«, »Abzocke« – auf der Versammlung fallen viele Schimpfworte gegen den italienischen Finanzkonzern Generali. Was ist da los? Generali weigert sich seit 2015, die Betriebsrenten vertragsgemäß zu erhöhen. NDR Markt, Frankfurter Rundschau und Versicherungsbote berichten.
Dieser Rechtsstreit ist Teil eines bundesweit geführten Massenverfahrens mit mehr als 1.600 Verfahren. [Es geht der Generali Deutschland AG darum, 43,6 Millionen Euro und mehr bei den Betriebsrenten einzusparen]
Die Rechtsanwälte Stolz & Faust berichten über die die Verhandlung des BAG vom 19.11.2019. Die CREMON Rechtsanwälte informieren über die Nichtzulassungsbeschwerde.
Die Rechtsanwälte Stolz & Faust hatten mit der Generali eine Vereinbarung geschlossen: Wenn die Betriebsrentner die drei Musterverfahren gewinnen, zahlt die Generali allen 100 Betriebsrentnern die zu wenig gezahlte Rente nach. Hält sich die Generali an diese Vereinbarung? Bis zum 29. November 2019 wollte sich die Generali entscheiden. Was nun, Herr Stolz?
Nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung besitzen die Klägerparteien sowohl zum Stichtag Juli 2015 als auch zum Stichtag Juli 2016 einen Anspruch auf ungekürzte Anpassung ihrer Versorgungsbezüge gemäß § 6 Abs. 1 der AusfBestg BVW. Demgemäß hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Leiturteil vom 25.09.2018 (AZ. 3 AZR 333/17) den (auch hier in Frage stehenden) Ansprüchen der klagenden Partei in vollem Umfang stattgegeben.
In Hamburg trafen sich rund 500 erbosten Rentner der Generali Deutschland AG im Hofbräu-Wirtshaus am Speersort. NDR Markt, Frankfurter Rundschau und Versicherungsbote berichten.
Meine Verhandlung vor dem LAG Hamburg konnte heute nicht stattfinden, weil angeblich ein Schriftsatz fehlte. Ich warte jetzt seit über vier Jahren auf mein Geld.
Schön für Generali, dass das Unternehmen 2018 »in Deutschland (...) das beste Jahr, das wir je hatten« verzeichnen kann. Da verwundert es umsomehr, dass vertraglich vereinbarte Anpassungen der betrieblichen Altersvorsorge von inzwischen rund 1.600 Betriebsrentnern eingeklagt werden müssen und die Generali nicht bereit ist, bereits in Einzelfällen erfolgte Urteile für die übrigen Klagen zu akzeptieren. Wahrlich eine Superwerbung für einen Akteur im Markt der betrieblichen Altersvorsorge!
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