KeineSorge.ORG: Gemeinsam für die Rente!

Aktueller Stand: 20. April 2026

Einleitung

Es begann mit einem Versprechen, das Generationen von Arbeitnehmern Sicherheit für den Lebensabend geben sollte. Doch die Betriebsrente der ehemaligen Volksfürsorge verwandelte sich in einen der weitreichendsten arbeitsrechtlichen Konflikte Deutschlands. Nachdem die Verträge durch Übernahmen in die Hände der Generali-Gruppe fielen, wurden den rund 5.000 Betriebsrentnern die gesetzlich gebotenen Rentenanpassungen verwehrt und rechtswidrig auf magere 0,5 Prozent gedeckelt. Zwar sprach das Bundesarbeitsgericht (BAG) in wegweisenden Urteilen Machtworte gegen diese Praxis, doch der Kampf ist damit nicht beendet. Heute, da die Verträge im sogenannten „Run-off“ von der Proxalto Lebensversicherung AG verwaltet werden, fordert das System von jedem einzelnen Betroffenen Mut und Eigeninitiative, um die drohende Verjährungsfalle zu umschiffen.

Zentrale Begriffe

Um diese Geschichte zu verstehen, müssen wir einen Blick auf das Fundament werfen, das 1912 und 1913 von Gewerkschaftern als gemeinwirtschaftliches Projekt gegossen wurde. Die Spielregeln für die Rentner hängen stark davon ab, wann sie Teil dieses Systems wurden:

  • VVaG (Versorgungskasse): Dieser 1952 gegründete Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit bildete die Basisversorgung, finanziert durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • BVW 1961: Wer vor April 1985 eintrat, genoss die Sicherheit der Gesamtversorgung. Das Ziel war klar: Bis zu 70 Prozent des letzten Einkommens sollten durch eine „Pensionsergänzung“ des Arbeitgebers garantiert werden.
  • VO85: Für alle Neueintritte ab April 1985 galt ein modernes Bausteinsystem. Für jedes Dienstjahr (bis maximal 30 Jahre) wuchs der Anspruch um ein Prozent des pensionsfähigen Entgelts.
  • Run-off & PLE Pensions GmbH: Heute werden keine neuen Verträge mehr geschlossen. Die Altverträge wurden 2019 an die Viridium Gruppe verkauft und liegen nun bei der PLE Pensions GmbH, der heutigen Rentenschuldnerin.

Hauptthemen

1. Der Rentenskandal und das Sparkalkül In den Jahren 2015 und 2016 brummte die Wirtschaft. Die gesetzlichen Renten stiegen spürbar um 2,1 und dann sogar um 4,25 Prozent. Die Betriebsrentner der Volksfürsorge erwarteten den vertraglich zugesicherten Gleichschritt. Stattdessen deckelte die Generali die Erhöhung pauschal auf 0,5 Prozent – angeblich aus wirtschaftlicher „Nicht-Vertretbarkeit“. Die bittere Wahrheit hinter den Kulissen: Der Konzern sparte durch diesen Schnitt 17,9 Millionen Euro bei den Pensionären ein, während er im selben Jahr Milliardenumsätze und 236 Millionen Euro Jahresüberschuss feierte. Es war ein reines Gewinnkalkül auf dem Rücken der Ältesten.

2. Das Schutzschild der Justiz Die Betriebsrentner ließen sich nicht beugen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) riss das Argument des Konzerns in Stücke und erklärte die Deckelung für vollumfänglich rechtsunwirksam. Die Richter stellten klar: Ein Unternehmen darf nicht einfach Rosinenpickerei betreiben und Teile der Rente isoliert anpassen. Selbst wenn Klauseln existieren, muss der Konzern das Interesse der Rentner am Inflationsausgleich fair abwägen – das reine Streben nach noch mehr Profit reicht dafür nicht aus.

3. Der doppelte Zugriff des Staates Neben dem Kampf gegen den Konzern wartet ein weiterer stummer Teilhaber auf die Rentner: der Staat. In der Auszahlungsphase sind die Betriebsrenten voll einkommensteuerpflichtig. Schlimmer noch trifft viele die Doppelverbeitragung durch das GKV-Modernisierungsgesetz: Obwohl das Geld aus bereits verbeitragtem Lohn angespart wurde, greifen Kranken- und Pflegekassen erneut zu. Während es bei der Krankenversicherung zumindest einen Freibetrag gibt, kennt die Pflegeversicherung kein Pardon: Wird die Freigrenze auch nur um einen Cent überschritten, wird die gesamte Rente abgabepflichtig.

Fallstudien aus der Praxis

Hinter diesen Paragrafen stehen echte Menschen und drastische Schicksale. Drei Szenarien zeigen, wo die größten Gefahren lauern:

  • Die tickende Uhr der Verjährung: Ein ehemaliger Mitarbeiter erfährt erst im Jahr 2020 von dem Skandal und fordert sein Geld für 2015 und 2016 zurück. Doch er läuft gegen eine unsichtbare Wand: Zwar bleibt sein grundsätzliches Rentenrecht 30 Jahre lang bestehen, aber die rückwirkenden monatlichen Nachzahlungen verjähren bereits nach drei Jahren zum Jahresende. Sein Geld aus den Jahren 2015 und 2016 war 2020 für immer verloren.
  • Die Lücke der Selbstständigkeit: Eine Frau mit dem alten BVW-Vertrag (Gesamtversorgung) machte sich für fünf Jahre selbstständig, weshalb ihre gesetzliche Rente niedriger ausfällt. Die PLE Pensions GmbH gleicht diese Lücke jedoch nicht aus, sondern zieht eine „fiktive Rente“ ab – jenen Betrag, den die Frau bei lückenloser Einzahlung erhalten hätte. Das Ergebnis: Ihre Firmenrente sinkt dauerhaft um 100 Euro monatlich.
  • Die Falle beim Hausumbau: Ein Rentner lässt sich 60.000 Euro auf einen Schlag auszahlen, um sein Haus umzubauen. Die bittere Konsequenz schickt die Krankenkasse: Sie wendet die 120-Monate-Regel an und teilt die Summe fiktiv auf zehn Jahre auf. Der Rentner muss nun ein ganzes Jahrzehnt lang jeden Monat hohe Abgaben auf dieses Geld zahlen.

Experten-Tipps

Wer sich gegen Konzerne und starre Regeln wehren will, braucht Verbündete.

  • Schwarmintelligenz nutzen: Tausende Betroffene organisieren sich heute über die Initiative KeineSorge.ORG. Ob digital per WhatsApp und Signal oder ganz analog bei Treffen im Hofbräu Wirtshaus am Speersort – diese Gemeinschaft durchbricht die Zermürbungstaktik der Gegenseite.
  • Fachanwälte einbinden: Wie der Fachanwalt Christoph Welscher vor dem BAG bewies, führt nur die gezielte juristische Gegenwehr zum Ziel.
  • Kostenlos die Frist stoppen: Um die gefährliche 3-Jahres-Verjährung sofort zu hemmen, müssen Sie nicht zwingend sofort einen teuren Anwalt bezahlen. Die Rechtsantragsstellen der Arbeitsgerichte helfen Ihnen kostenlos dabei, eine formgerechte und fristwahrende Klage einzureichen.

Häufige Fehler

In der Hitze des Gefechts entstehen fatale Irrtümer:

  • Der Irrglaube an den Automatismus: Viele denken: "Das Gericht hat geurteilt, das Geld kommt automatisch." Das ist falsch. In Deutschland gibt es keine echten Sammelklagen, und die Konzerne setzen die Urteile nicht freiwillig für alle um. Wer nicht selbst klagt, geht leer aus.
  • Die Illusion vom Erbe: Betriebsrenten sind kein klassisches Erbe, sondern eine strenge Hinterbliebenenversorgung. Unverheiratete Partner gehen fast immer leer aus. Und die größte Tragödie: Heiratet ein verwitweter Partner erneut, wird die Rente sofort gestoppt und mit einer einmaligen „Aussteuer“ abgefunden.

Der Weg zu Ihrem Recht

Lassen Sie sich nicht entmutigen. Die Schritte zu Ihrem Recht sind klar vorgezeichnet:

  1. Das Fundament klären: Schauen Sie auf Ihr Eintrittsdatum (BVW 1961 oder VO85).
  2. Die Bescheide prüfen: Suchen Sie Ihre Rentenanpassungen von 2015 und 2016 heraus. Steht dort eine Erhöhung von lediglich 0,5 Prozent, sind Sie ein Opfer der Kappung geworden.
  3. Transparenz erzwingen: Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht und fordern Sie genaue Berechnungen an – besonders bei fiktiven Abzügen.
  4. Die Uhr anhalten: Reichen Sie zwingend vor Ablauf des Jahres Klage ein, um die Verjährung zu stoppen.

Fazit

Die Geschichte der Volksfürsorge-Betriebsrente ist noch nicht zu Ende geschrieben. Die finanzielle Substanz ist sicher – dafür sorgen die Aufsicht der BaFin und der starke Insolvenzschutz des PSVaG. Doch dieses rettende Netz fängt nur jene auf, die den Sprung wagen. Die Verweigerungshaltung der Konzernnachfolger und die unerbittlich tickende Uhr der Verjährung zwingen jeden Einzelnen zum Handeln. Wer seine Verträge versteht, Fristen nicht verstreichen lässt und sich in der Gemeinschaft stark macht, wird am Ende belohnt. Nur wer den Mut aufbringt, selbst für sein Recht einzustehen, sichert sich das, was ihm für den Lebensabend zweifelsfrei zusteht.

Volksfürsorge-Rente: Prüfen Sie die 0,5-%-Kappung. Verjährung droht nach 3 Jahren. Handeln Sie sofort per Klage. Hilfe bietet KeineSorge.ORG. Sichern Sie jetzt Ihre Ansprüche!