Kommen Sie mit alten Weggefährten ins Gespräch, tauschen Sie Neuigkeiten aus und stärken Sie unser Netzwerk.
Klaus-Peter Kussmann
Inititiative KeineSorge.ORG
Seegrabenweg 61
25469 Halstenbek
Festnetz: +49 4101–404744
Mobilnetz: +49 175–5601001
info@keinesorge.org
https://keinesorge.org
Generali Deutschland AG
AachenMünchener-Platz 1, 52064 Aachen
E-Mail: mitarbeiter-bav@generali-bav@generali.com
Versorgungskasse der Volksfürsorge VVaG
Überseering 2, 22297 Hamburg
E-Mail: versorgungstraeger-bav@genereli.com
Unterstützungskasse der Volksfürsorge/Advocard e.V.
Überseering 2, 22297 Hamburg
E-Mail: versorgungsrtraeger-bav@generali.com
Stiftung Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung
Überseering 2, 22297 Hamburg
E-Mail: versorgungsrtraeger-bav@generali.com
Die Volksfürsorge war für viele mehr als ein Arbeitgeber. Sie stand für Sicherheit, Gemeinschaft und Verlässlichkeit. Wer hier arbeitete, vertraute darauf, dass auch im Ruhestand galt, was während des Berufslebens versprochen worden war.
Zu diesem Versprechen gehörte die betriebliche Altersversorgung. Sie war kein Geschenk, sondern Teil der Vergütung – aufgeschobenes Arbeitsentgelt für die Zeit nach dem Berufsleben.
Generation für Generation arbeiteten Menschen im Innen- und Außendienst für die Volksfürsorge. Viele blieben dem Unternehmen jahrzehntelang verbunden. 1988 übernahm die AMB die Mehrheit, später wurde die Volksfürsorge Teil der Generali. 2009 verschwand schließlich die traditionelle Marke.
Die Versorgungszusagen blieben. Die Betriebsvereinbarung BVW und der Tarifvertrag VO85 bilden bis heute die Grundlage vieler Volksfürsorge-Betriebsrenten. Sie garantieren, dass erworbene Ansprüche auch im Ruhestand ungeschmälert gelten
Im Jahr 2015 kam es zum Konflikt: Die Generali begrenzte die Anpassung bestimmter Volksfürsorge-Betriebsrenten auf lediglich 0,5 Prozent. Auch 2016 verharre das Unternehmen bei dieser pauschalen Kleinst-Erhöhung.
Für die Betroffenen ging es um mehr als eine Rechenfrage – es ging um Prinzipien und jahrzehntelanges Vertrauen. Aus Enttäuschung wurde Widerspruch, aus Widerspruch wurden Klagen. Mehr als 2.000 Betriebsrentner kämpften für die vertragliche Rentenanpassung und zogen bis vor das Bundesarbeitsgericht. Mit Erfolg: Zahlreiche Kläger erhielten hohe Nachzahlungen und dauerhaft angepasste Betriebsrenten.
Wer seine Ansprüche kennt, kann sie besser schützen.
Während der juristischen Auseinandersetzungen veränderte sich die Konzernlandschaft rasant: Aus der Volksfürsorge wurde Generali, aus Generali Leben die Proxalto. Später wurden die Versorgungsverpflichtungen auf die PLE Pensions GmbH übertragen.
Für Betriebsrentner bedeutete dies neue Namen und ständig wechselnde Ansprechpartner. Die entscheidende Frage blieb jedoch dieselbe: Was wurde mir ursprünglich zugesagt? Arbeitsverträge, Versorgungszusagen, BVW, VO85 und alte Rentenbescheide dokumentieren Ihre Rechte. Wichtig zu wissen: Unternehmensverkäufe und Umstrukturierungen ändern nichts an der Gültigkeit einer einmal erteilten Zusage.
Wer seine Betriebsrente verstehen will, muss ihre Geschichte kennen.
Genau hier setzt KeineSorge.ORG an. Die Initiative sammelt Dokumente, Urteile und Erfahrungen zur Volksfürsorge-Betriebsrente. Wir fügen zusammen, was über die Jahrzehnte verstreut wurde. Viele ehemalige Beschäftigte stehen vor denselben Hürden:
Aus Ihren Einzelbelegen entsteht unser gemeinsames Wissen. Und dieses Wissen hilft, Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen.
Der Streit um die Rente hat die ehemaligen Kolleginnen und Kollegen wieder zusammengeführt. Über Abteilungen, Niederlassungen und Außendienstgrenzen hinweg tauschen wir Dokumente aus und unterstützen uns gegenseitig.
Auch heute gibt es offene Fragen – sei es zur Netto-Renteneckenberechnung, zur Gesamtrentenfortschreibung bei gesetzlichen Rentenerhöhungen oder zu den aktuellen Abrechnungen der Versorgungsträger. Die Volksfürsorge als Konzern ist Geschichte. Die Menschen, die sie geprägt haben, sind es nicht.
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Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf KeineSorge.ORG dienen der Dokumentation, Orientierung und dem privaten Erfahrungsaustausch. Sie bieten allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.