Ihre bAV & Verjährung | Jetzt handeln!

Volksfürsorge Altersversorgung

Ihre bAV & die Verjährung

Sie haben jahrelang hart gearbeitet und sich Ihre Betriebsrente verdient. Doch was passiert, wenn Sie feststellen, dass Ihre Rentenzahlungen möglicherweise zu niedrig waren, zum Beispiel weil Anpassungen falsch berechnet wurden? Können Sie diese Ansprüche auch nach Jahren noch geltend machen? Hier kommt ein entscheidender rechtlicher Begriff ins Spiel: die Verjährung. Dieses Thema ist besonders wichtig, denn es entscheidet darüber, ob und wie lange Sie Ihre Rechte durchsetzen können.

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Was bedeutet Verjährung?

Verjährung bedeutet, dass die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs nach Ablauf einer bestimmten Frist begrenzt ist. Einfach gesagt: Wenn Sie zu lange warten, um Ihre Forderungen geltend zu machen, kann sich Ihr ehemaliger Arbeitgeber (bzw. dessen Rechtsnachfolger wie Generali oder PLE Pensions GmbH) auf die Verjährung berufen und die Zahlung verweigern. Ziel des Gesetzgebers ist es, nach einer gewissen Zeit Rechtsfrieden zu schaffen.

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Zwei Fristen sind wichtig

Für Ihre Betriebsrente sind zwei verschiedene Verjährungsfristen von zentraler Bedeutung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) klar geregelt sind:

  1. Die lange 30-Jahres-Frist (§ 18a Satz 1 BetrAVG): Diese Frist gilt für Ihren grundsätzlichen Anspruch auf die Betriebsrente an sich, das sogenannte "Rentenstammrecht". Das bedeutet, Ihr grundlegender Anspruch auf eine Versorgung im Alter, bei Invalidität oder für Ihre Hinterbliebenen verjährt erst nach 30 Jahren. Diese lange Frist gilt auch für einmalige Kapitalleistungen und den Anspruch auf eine korrekte Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG. Der Gesetzgeber wollte damit dem besonderen Schutz und sozialen Aspekt der Altersvorsorge Rechnung tragen.

  2. Die kurze 3-Jahres-Frist (§ 18a Satz 2 BetrAVG): Diese Frist gilt für regelmäßig wiederkehrende Leistungen, also für Ihre einzelnen monatlichen Rentenzahlungen. Wenn Sie beispielsweise feststellen, dass Ihre Rente seit mehreren Jahren falsch berechnet wurde, können Sie die Nachzahlungen nur für die letzten drei Jahre rückwirkend einfordern. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon wussten oder hätten wissen müssen.

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Ein praktisches Beispiel

Stellen Sie sich vor, Ihre Rente hätte im Juli 2015 angepasst werden müssen, was aber nicht korrekt geschah. Sie bemerken diesen Fehler erst im Jahr 2020. Sie können dann zwar eine Neuberechnung Ihrer Rente für die Zukunft verlangen, aber die Nachzahlungen für die Monate von Juli 2015 bis Ende 2016 sind bereits verjährt. Sie könnten nur die Differenzbeträge ab dem 1. Januar 2017 einfordern, da die dreijährige Frist für das Jahr 2017 erst am 31. Dezember 2020 abläuft.

Genau diese Situation war im Streit vieler Volksfürsorge-Rentner mit der Generali von großer Bedeutung, insbesondere bei der unwirksamen 0,5-%-Anpassung in den Jahren 2015 und 2016. Medien und Rechtsschutzorganisationen wie der DGB Rechtsschutz warnten daher wiederholt vor der drohenden Verjährung.

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Klage hemmt die Verjährung

Wichtig zu wissen: Wenn Sie Klage einreichen, wird die Verjährung für die eingeklagten Ansprüche "gehemmt", also angehalten. Dies war für die vielen hundert Rentner, die gegen die Generali vor Gericht zogen, entscheidend, um ihre Ansprüche für die strittigen Jahre zu sichern. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in zahlreichen Urteilen die Rechte der Rentner gestärkt, aber die Generali weigerte sich, diese Urteile als Grundsatzentscheidungen anzuerkennen. Daher musste jeder Betroffene selbst aktiv werden, um die Verjährung zu stoppen. Auch wenn Ihre Ansprüche auf einer individuellen Aufhebungsvereinbarung basieren, gelten diese Fristen.

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Lassen Sie Ihre Ansprüche nicht verjähren!

Die Zeit arbeitet nicht für Sie. Wenn Sie Zweifel an der Korrektheit Ihrer Rentenberechnung oder der Anpassungen in den letzten Jahren haben, sollten Sie umgehend handeln. Prüfen Sie Ihre Unterlagen und Rentenbescheide sorgfältig. Um sicherzugehen, dass Ihre Ansprüche nicht verjähren, kann eine professionelle Rechtsberatung unerlässlich sein. Spezialisierte Fachanwaltskanzleien für Arbeitsrecht, wie die ARBEITSRECHTSKANZLEI CREMON, haben Expertise in der Durchsetzung individueller Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung und können Ihnen helfen, Ihre Rechte fristgerecht zu sichern. Werden Sie aktiv, bevor es zu spät ist!

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