Ihre Betriebsrente von der Volksfürsorge hat eine bewegte Geschichte hinter sich – von ihrer Gründung durch Gewerkschafter wie Adolph von Elm über die Integration in den Generali-Konzern bis zur heutigen Verwaltung durch Gesellschaften wie Proxalto und die PLE Pensions GmbH. In diesem komplexen Geflecht aus Unternehmensverkäufen, Umbenennungen und Rechtsstreitigkeiten fühlen sich viele Rentner verunsichert. Genau hier setzt die Initiative KeineSorge.org an.
KeineSorge.org ist eine Selbsthilfegruppe, gegründet von Klaus Peter Kussmann, die sich speziell an ehemalige Betriebsrentner der Volksfürsorge richtet. Der Name spielt bewusst mit dem alten Werbeslogan „Keine Sorge – Volksfürsorge“ und unterstreicht das zentrale Anliegen: Transparenz schaffen und Betroffenen helfen, ihre wohlverdienten Ansprüche zu verstehen und durchzusetzen. Die Initiative sammelt und strukturiert Informationen, um das komplexe Dickicht aus alten Versorgungsordnungen und neuen Zuständigkeiten verständlich zu machen.
Die Volksfürsorge wurde 1913 von führenden Gewerkschaftern und SPD-Politikern wie Adolph von Elm, Carl Legien und Theodor Leipart gegründet. Ihr Ziel war es, eine soziale Absicherung für breite Bevölkerungsschichten zu schaffen. Dieses soziale Erbe prägte auch die betriebliche Altersversorgung (bAV), die durch komplexe Regelwerke wie das Betriebliche Versorgungswerk (BVW) oder die Versorgungsordnung von 1985 (VO85) geregelt war.
Ein zentraler Konflikt entstand, als die Generali als Rechtsnachfolgerin der Volksfürsorge in den Jahren 2015 und 2016 die Rentenanpassungen auf pauschal 0,5 % begrenzte. Dies geschah trotz Rekordgewinnen des Konzerns und stand im Widerspruch zu den Versorgungsordnungen, die eine Anpassung analog zur gesetzlichen Rente vorsahen. Die Generali berief sich auf eine Ausnahmeklausel (§ 6 Ziff. 3 AB BVW / § 6 Ziff. 4 TV VO), die eine geringere Anpassung bei "nicht vertretbarer" Belastung erlaubte.
Medienberichten zufolge klagten daraufhin über 900 ehemalige Mitarbeiter. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) fällte zwischen 2018 und 2019 mehrere wegweisende Urteile (u.a. 3 AZR 468/17, 3 AZR 333/17), in denen es die 0,5-%-Anpassung für unwirksam erklärte. Die Richter argumentierten, die Klausel erlaube nur eine prozentual gleichmäßige Absenkung des gesamten Versorgungsniveaus, nicht aber die isolierte und abweichende Anpassung einzelner Rentenbausteine.
Obwohl die Urteile zugunsten der Rentner ausfielen, weigerte sich die Generali laut Medienberichten, diese als Grundsatzentscheidungen anzuerkennen. Das bedeutet: Jeder einzelne Betroffene muss seine Ansprüche individuell einklagen, um von den Urteilen zu profitieren. Genau hier setzt die Arbeit von KeineSorge.org an. Die Initiative hilft dabei, Licht in die komplizierten Sachverhalte zu bringen und zeigt auf, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
Viele Betroffene stehen vor der Herausforderung, ihre Ansprüche gegenüber großen Konzernen geltend zu machen und dabei auch die dreijährige Verjährungsfrist für Nachzahlungen zu beachten. Eine gut informierte Gemeinschaft kann hier eine entscheidende Stütze sein.
Die Geschichte der Volksfürsorge bAV zeigt, wie wichtig es ist, die eigenen Versorgungszusagen genau zu kennen und bei Unklarheiten aktiv zu werden. Initiativen wie KeineSorge.org leisten wertvolle Aufklärungsarbeit. Wenn auch Sie von den Rentenkürzungen betroffen sind oder Fragen zu Ihrer Betriebsrente haben, informieren Sie sich umfassend. Suchen Sie bei Bedarf professionelle Unterstützung, beispielsweise bei spezialisierten Anwaltskanzleien wie der ARBEITSRECHTSKANZLEI CREMON, um Ihre Ansprüche zu prüfen und fristgerecht durchzusetzen.
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