BetrAVG: Ihr Recht | Jetzt informieren!

Volksfürsorge Altersversorgung

Das Gesetz an Ihrer Seite

Hinter Ihrer Betriebsrente steht mehr als nur eine Zusage Ihres ehemaligen Arbeitgebers. Ihre Ansprüche, Rechte und Pflichten werden durch ein zentrales Regelwerk geschützt: das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, besser bekannt als Betriebsrentengesetz oder kurz BetrAVG. Dieses Gesetz ist seit seiner Einführung 1974 das Fundament Ihrer bAV. Es sorgt dafür, dass Ihre hart erarbeiteten Ansprüche sicher sind – auch wenn sich im Unternehmen oder in Ihrem Leben etwas ändert. Wir erklären die wichtigsten Schutzmechanismen, die Sie kennen sollten.

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Unverfallbarkeit: Ihr Anspruch bleibt

Einer der wichtigsten Schutzmechanismen des BetrAVG ist die Unverfallbarkeit Ihrer Rentenansprüche. Was bedeutet das? Ganz einfach: Wenn Sie das Unternehmen verlassen, bevor Sie in Rente gehen, verfällt Ihr bis dahin angesparter Anspruch nicht einfach. Die genauen Fristen dafür haben sich über die Jahre geändert, aber heute gilt: Nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit bleibt Ihnen Ihre Anwartschaft erhalten, wenn die Zusage nach 2018 erteilt wurde und Sie mindestens 21 Jahre alt sind. In älteren Regelungen, wie denen der Versorgungskasse der Volksfürsorge, galten noch längere Fristen, zum Beispiel 10 Jahre Versicherungszugehörigkeit und das 35. Lebensjahr. Diese Unverfallbarkeit sorgt dafür, dass Ihre Altersvorsorge auch bei einem Jobwechsel gesichert ist.

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Anpassung: Schutz vor Inflation

Ihre Rente soll auch in Zukunft noch etwas wert sein. Deshalb schreibt § 16 BetrAVG eine Anpassungsprüfungspflicht vor. Alle drei Jahre muss Ihr ehemaliger Arbeitgeber prüfen, ob Ihre Rente erhöht werden muss, um die Inflation auszugleichen. Maßstab dafür sind entweder die Entwicklung der Verbraucherpreise oder die Nettolöhne der aktiven Mitarbeiter im Unternehmen.

Genau dieser Paragraph stand im Mittelpunkt der jahrelangen Auseinandersetzungen vieler ehemaliger Volksfürsorge-Rentner mit der Generali. Der Konzern hatte die Renten oft nur um 0,5 % erhöht, obwohl die gesetzlichen Renten deutlich stärker stiegen. Die Gerichte, allen voran das Bundesarbeitsgericht (BAG), stellten klar, dass solche pauschalen Mini-Anpassungen unwirksam sind, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens eine höhere Anpassung erlaubt. Die Urteile des BAG (z.B. 3 AZR 468/17, 3 AZR 333/17) stärkten damit massiv Ihr Recht auf eine faire Anpassung.

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Insolvenzschutz: Der PSV springt ein

Was passiert, wenn Ihr ehemaliger Arbeitgeber in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder sogar insolvent wird? Auch hier schützt Sie das BetrAVG. Für die sogenannten unmittelbaren Durchführungswege (Direktzusage, Unterstützungskasse) gibt es den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherungseinrichtung. Alle Arbeitgeber, die solche Zusagen erteilen, müssen Beiträge an den PSVaG zahlen. Im Falle einer Insolvenz springt der PSVaG ein und zahlt Ihre Betriebsrente weiter. Dieser Schutz wurde bereits 1974 mit dem Gesetz eingeführt.

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Verjährung: Handeln Sie rechtzeitig!

Auch wenn Ihre Ansprüche gut geschützt sind, können sie verjähren. Das BetrAVG regelt in § 18a klare Fristen. Ihr grundsätzlicher Anspruch auf die Rente, das sogenannte Rentenstammrecht, verjährt erst nach 30 Jahren. Einzelne, monatlich wiederkehrende Rentenzahlungen verjähren jedoch bereits nach drei Jahren. Das bedeutet: Wenn Sie feststellen, dass Ihre Rente über Jahre falsch berechnet oder zu niedrig angepasst wurde, können Sie die Korrektur zwar grundsätzlich fordern, aber Nachzahlungen oft nur für die letzten drei Jahre geltend machen. Medienberichte im Streit mit der Generali wiesen immer wieder darauf hin, wie wichtig es ist, seine Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, um nicht leer auszugehen.

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Kennen Sie Ihre Rechte – und nutzen Sie sie!

Das Betriebsrentengesetz ist ein starker Verbündeter an Ihrer Seite. Es sichert Ihre Ansprüche und gibt Ihnen die rechtliche Grundlage, diese auch durchzusetzen. Doch Gesetze allein helfen nicht, wenn man sie nicht anwendet. Prüfen Sie Ihre Rentenbescheide sorgfältig und scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten nachzufragen.

Wenn Sie vermuten, dass Ihre Ansprüche nicht korrekt erfüllt werden, kann eine professionelle Rechtsberatung entscheidend sein. Spezialisierte Kanzleien wie die ARBEITSRECHTSKANZLEI CREMON, die bundesweit Expertise in der betrieblichen Altersversorgung bietet und mehrfach ausgezeichnet wurde, können Ihre Versorgungszusage prüfen und Ihnen helfen, Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.

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