KeineSorge.ORG · Volksfürsorge bAV · Februar 2026
Woran erkenne ich, ob ich unter BVW oder VO85 falle?
Das hängt vor allem vom Eintrittsdatum und den Unterlagen (wie der Versorgungszusage oder Versorgungsordnung) ab. Wenn Sie unsicher sind, starten Sie mit einer strukturierten Prüfung Ihrer Rentenunterlagen: https://keinesorge.org/rentenauskunft-richtig-verstehen/.
Was ist der wichtigste Unterschied zwischen VVaG und BVW?
Die VVaG ist die Basisversorgung (Versorgungskasse), während das BVW darüber hinaus als „Gesamtversorgung“ eine Arbeitgeber-Ergänzung vorsieht, wenn gesetzliche Rente und VVaG nicht reichen. Details finden Sie hier: https://keinesorge.org/betriebliches-versorgungswerk-bvw-volksfuersorge/.
Ich vermute Fehler – was ist mein erster Schritt?
Bevor Sie über eine Klage nachdenken, sollten Sie Transparenz herstellen, da Sie einen Anspruch auf schriftliche, nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen haben. Der Einstieg gelingt hier: https://keinesorge.org/recht-auf-informationen-transparenz-bav/.
Was bedeutet „Gesamtversorgung“ praktisch?
Gemeint ist ein Zielniveau: Wenn die gesetzliche Rente plus VVaG darunter liegen, ergänzt der Arbeitgeber über eine Pensionsergänzung. Systematisch eingeordnet wird das hier: https://keinesorge.org/einfuehrung-volksfuersorge-bav/.
Wie funktioniert das Bausteinsystem (1%-Regel) der VO85 in einfachen Worten?
Pro anrechnungsfähigem Dienstjahr entsteht ein Rentenbaustein aus dem pensionsfähigen Entgelt – so wächst die Anwartschaft Schritt für Schritt. Einen Überblick dazu finden Sie hier: https://keinesorge.org/einfuehrung-volksfuersorge-bav/.
Woran kann ich erkennen, ob die Anpassung korrekt berechnet wurde?
Prüfen Sie, welche Werte verwendet wurden (Entgelt, Dienstzeiten, Anrechnung). Eine Anleitung zum Lesen der Rentenauskunft finden Sie hier: https://keinesorge.org/rentenauskunft-richtig-verstehen/.
Ist die VVaG eine normale Versicherung?
Historisch ist sie ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und Teil des Versorgungssystems der Volksfürsorge – mit eigener Rolle als Basisversorgung. Mehr dazu unter: https://keinesorge.org/einfuehrung-volksfuersorge-bav/.
Warum spielt die VVaG bei der Gesamtversorgung eine so große Rolle?
Weil die VVaG-Leistung zusammen mit der gesetzlichen Rente die Basis bildet, auf die gegebenenfalls das BVW ergänzt. Das Zusammenspiel wird auf dieser Seite erklärt: https://keinesorge.org/betriebliches-versorgungswerk-bvw-volksfuersorge/.
Unterstützungskasse: Warum heißt es oft „kein direkter Rechtsanspruch“?
Bei Unterstützungskassen ist die Rechtskonstruktion anders als bei Direktzusagen oder Versicherungen; die Leistung hängt häufig von der Satzung und dem Regelwerk ab. Den Systemüberblick finden Sie hier: https://keinesorge.org/einfuehrung-volksfuersorge-bav/.
Was mache ich, wenn mir Berechnungsdetails fehlen?
Dann sollten Sie schriftlich eine nachvollziehbare Auskunft verlangen, inklusive Berechnungsgrundlagen, Anrechnungen und Parametern. Hilfestellung dazu: https://keinesorge.org/recht-auf-informationen-transparenz-bav/.
Warum wurde die Rentenanpassung überhaupt auf 0,5 % gedeckelt?
Im Kern berief sich der Versorgungsträger auf Ausnahmeklauseln. Entscheidend ist aber, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese Praxis bewertet hat: https://keinesorge.org/volksfuersorge-bav-bag-urteile/.
Was ist die Kernbotschaft der BAG-Urteile?
Vereinfacht gesagt: Pauschale Kürzungen müssen sehr streng begründet sein und Anpassungen dürfen nicht „nach Belieben“ gedeckelt werden. Der nächste Schritt für Sie: https://keinesorge.org/rechte-betriebsrentner-leitfaden/.
Was bedeutet „billiges Ermessen (§ 315 BGB)“ für Anpassungen?
Der Versorgungsträger darf nicht beliebig kürzen, sondern muss nachvollziehbar und fair entscheiden. Für die Einordnung im Streitfall ist die BAG-Linie zentral: https://keinesorge.org/volksfuersorge-bav-bag-urteile/.
Muss automatisch nachgezahlt werden, wenn das BAG zugunsten der Rentner entschieden hat?
In der Praxis passiert das häufig nicht automatisch – oft müssen Betroffene ihre Ansprüche individuell geltend machen. Der Klageweg ist hier erklärt: https://keinesorge.org/volksfuersorge-bav-rentenklage-generali/.
Welche Urteile sind für mich relevant?
Das hängt vom Versorgungssystem (BVW oder VO85) und der konkreten Anpassung ab. Eine komplette Übersicht hilft beim Nachschlagen: https://keinesorge.org/bag-urteile-volksfuersorge-bav-rentenanpassung/.
Was bedeutet „3 Jahre“ konkret bei der Verjährung?
Die kurze Verjährung betrifft typischerweise Zahlungsansprüche (wie Nachzahlungen), die zum Jahresende zu laufen beginnt. Zum Leitfaden: https://keinesorge.org/rechte-betriebsrentner-leitfaden/.
Was bedeutet „30 Jahre Rentenstammrecht“?
Das Stammrecht ist das Grundrecht auf die Rente – davon zu unterscheiden sind einzelne Zahlungsansprüche. Der Einstieg über den Klageweg: https://keinesorge.org/volksfuersorge-bav-rentenklage-generali/.
Wie stoppe ich die Verjährung praktisch?
In vielen Fällen ist eine rechtzeitige rechtliche Geltendmachung nötig. Eine niedrigschwellige Option ist die Rechtsantragsstelle: https://keinesorge.org/rechtsantragsstelle-arbeitsgericht-kostenlose-hilfe/.
Kann ich wirklich ohne Anwalt klagen?
Ja, für die Aufnahme der Klage hilft die Rechtsantragsstelle – wichtig ist aber ein strukturiertes Vorgehen. Informationen zum Klageweg: https://keinesorge.org/volksfuersorge-bav-rentenklage-generali/.
Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?
Typisch sind Rentenmitteilungen, Versorgungsunterlagen, Schriftverkehr und Nachweise zur Berechnung. Bevor Sie klagen, sollten Sie Transparenz herstellen: https://keinesorge.org/recht-auf-informationen-transparenz-bav/.
Was ist, wenn ich Unterstützung brauche?
Dann sind der DGB-Rechtsschutz (für Mitglieder) oder spezialisierte Fachanwälte mögliche Optionen. Weitere Hilfe finden Sie hier: https://keinesorge.org/streit-mit-generali-unterstuetzung/.
Wo sehe ich, ob eine Kapitalleistung oder Rente vorgesehen ist?
Das steht typischerweise in den Leistungsbedingungen beziehungsweise Versorgungsunterlagen. Für die Entscheidung und deren Folgen ist das der nächste Schritt: https://keinesorge.org/betriebsrente-kapitalleistung-oder-rente/.
Warum spricht man von „Doppelverbeitragung“?
Weil Versorgungsbezüge zusätzlich zur gesetzlichen Rente beitragspflichtig sein können. Details zum Freibetrag und zur Freigrenze: https://keinesorge.org/betriebsrente-krankenversicherung-beitraege/.
Welche Abzüge drohen bei einer Kapitalauszahlung?
Relevant sind Steuern und Sozialabgaben (inklusive einer möglichen 120-Monate-Verteilung in der gesetzlichen Krankenversicherung). Einstieg und Entscheidungshilfe: https://keinesorge.org/betriebsrente-sozialabgaben/ und https://keinesorge.org/betriebsrente-kapitalleistung-oder-rente/.
Wo liegt die größte Netto-Falle?
Meist in der Kombination aus Sozialabgaben und der Steuerwirkung. Die steuerliche Seite wird hier erklärt: https://keinesorge.org/betriebsrente-steuern-warauf-achten/.
Wer hat Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen?
Das hängt stark von den jeweiligen Regelungen ab, wie etwa den Konditionen zu Ehe, Kindern und spezifischen Ausschlussklauseln. Den konkreten Ablauf finden Sie unter: https://keinesorge.org/hinterbliebenenleistung-beantragen/.
Was ist mit unverheirateten Lebensgefährten?
In vielen klassischen Regelungen sind sie nicht begünstigt oder nur unter sehr engen Voraussetzungen – prüfen Sie hierzu Ihre Unterlagen. Einen Überblick zu den Ansprüchen gibt es hier: https://keinesorge.org/bav-zusatzleistungen-ansprueche/.
Was muss ich nach einem Todesfall zuerst tun?
Sichern Sie zuerst alle Unterlagen und stellen Sie fristgerecht den entsprechenden Antrag. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier: https://keinesorge.org/hinterbliebenenleistung-beantragen/.
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