Im Zentrum der betrieblichen Altersversorgung (bAV) der ehemaligen Volksfürsorge stehen die Betriebsrentner. Diese ehemaligen Mitarbeiter und deren Hinterbliebene beziehen Leistungen aus der bAV und haben im Streit mit der Generali Deutschland AG eine entscheidende Rolle gespielt. Ihr Hauptanliegen war die Wahrung ihrer erworbenen Ansprüche und das Vertrauen in die ursprünglichen Rentenzusagen.
Die Ansprüche der Betriebsrentner basieren auf dem Betrieblichen Versorgungswerk (BVW), der Versorgungsordnung von 1985 (VO 85) und dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Grundsätzlich bestand ein Anspruch auf automatische Anpassung der Renten gemäß § 16 BetrAVG und § 6 Abs. 1 BVW/VO 85. Die Betriebsrentner vertrauten auf die Beständigkeit dieser Regelungen. Zudem haben sie gemäß § 4 BetrAVG ein Recht auf Auskunft über ihre Anwartschaften.
In den Jahren 2015 und 2016 versuchte die Generali, die Anpassung der Betriebsrenten zu kürzen. Sie berief sich auf sogenannte Abweichungsklauseln (§ 6 Abs. 3 BVW, § 6 Abs. 4 VO 85) und argumentierte, die Anpassung sei aufgrund eines Konzernkonzepts zur Wettbewerbssicherung ("SSY") "nicht vertretbar". Dies führte zu erbitterten Rechtsstreitigkeiten und verunsicherte die Betriebsrentner.
Eine zentrale Rolle im Kampf der Betriebsrentner spielte die Initiative KeineSorge.ORG. Unter der Leitung von Klaus-Peter Kussmann organisierte diese Interessenvertretung von über 5.000 Betroffenen den Widerstand gegen die Kürzungspläne. Sie bot Unterstützung, Information und eine Plattform für Austausch und trug maßgeblich zu den erfolgreichen BAG-Urteilen bei.
Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25. September 2018 stärkten die Rechte der Betriebsrentner erheblich. Das BAG präzisierte die Auslegung des Begriffs "nicht vertretbar" und betonte die Notwendigkeit einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens, der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes. Die automatische Anpassung wurde als Regel bestätigt.
Die Betriebsrentner der ehemaligen Volksfürsorge haben durch ihren Widerstand und die Unterstützung von KeineSorge.ORG maßgeblich dazu beigetragen, ihre Rechte zu verteidigen. Der Fall verdeutlicht die Bedeutung des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit in der bAV und die entscheidende Rolle der Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Die Generali Deutschland AG bleibt weiterhin für die Anpassung der bAV-Leistungen verantwortlich.