Der italienische Finanzkonzern Generali, in dem die Volksfürsorge 2009 aufgegangen ist, hat den ehemaligen Beschäftigten die vertraglich zugesagte Erhöhung der Betriebsrente für die Jahre 2015 und 2016 erheblich gekürzt. Rund 1600 Personen ziehen vor Gericht.
»Die Generali hält sich nicht an die Verträge, die seinerzeit mit der Volksfürsorge abgeschlossen wurden und deswegen gehen die Rentner auf die Barrikaden«, sagt Margit Strunz, Generali-Betriebsrentnerin.
Im betrieblichen Versorgungswerk fehlen Ihnen im Schnitt rund 3000 Euro, plus Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basissatz.
Dieser Rechtsstreit ist Teil eines bundesweit geführten Massenverfahrens [gegen die Generali Deutschland AG ] mit mehr als 1.000 Verfahren.
Rund 1600 Personen ziehen vor Gericht. In den Fällen, die bereits verhandelt wurden, verwies Generali auf die schwierige wirtschaftliche Lage, die das Unternehmen zu einer Herabsetzung der Betriebsrentenerhöhung zwinge.
Doch das überzeugte die Richter in der Regel nicht. Kein Wunder: Allein 2015 machte der Konzern einen Gewinn von zwei Milliarden Euro. Vor dem Bundesarbeitsgericht unterlag Generali zuletzt in zehn Fällen. Dennoch weigert sich der Versicherungskonzern, allen anderen die Erhöhungen rückwirkend nachzuzahlen.
Mit den Entscheidungen vom 25.09.2018 hat für diejenigen Rentner der ehemaligen Volksfürsorge AG, die eine Gesamt-Versorgungszusage auf Basis früherer Betriebsvereinbarungen oder Einzelzusagen haben, der Streit um die verringerten Anpassungen 2015 und 2016 einen endgültigen Abschluss gefunden.
»Es werden nur Betriebsrentnerinnen/ Betriebsrentner eine Nachzahlung erhalten, die ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen«, so Christoph Welscher von der Hamburger Kanzlei CREMON.
Unserer Mandantin hat sich in diesem konkreten Fall [Zwangsvollstreckung] entschieden, in einem ersten Schritt kurzfristig eine Abrechnung über die nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. März 2018, 3 Sa 93/17 geschuldeten Beträge vorzunehmen und an Ihre Mandantschaft zur Auszahlung zu bringen.
Etwaige Fristverlängerungsanträgen der Beklagten [Generali] wird die klagende Partei nicht zustimmen. Die Angelegenheit ist ausgeschrieben, die maßgeblichen Rechtsfragen wurden höchstrichterlich entschieden.
E-Mail an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die ehemaligen Mitarbeiter der Versicherung Volksfürsorge fühlen sich um die vertraglich vereinbarte Anhebung ihrer Betriebsrenten geprellt.
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