KeineSorge.ORG · Volksfürsorge bAV · Februar 2026
Ihre Betriebsrente von der ehemaligen Volksfürsorge ist kein gewöhnliches Finanzprodukt – und schon gar kein freiwilliges Geschenk eines anonymen Konzerns. Sie ist das Ergebnis eines jahrzehntelangen Kampfes für soziale Gerechtigkeit. Wer heute Schreiben von Gesellschaften wie der Proxalto oder der PLE Pensions GmbH erhält, vergisst leicht, dass diese Rente einst von starken Gewerkschaften als unumstößliches Sicherheitsnetz für Arbeitnehmer geschaffen wurde.
Um den Wert Ihrer Ansprüche zu verstehen – und sie gegen Kürzungen zu verteidigen – lohnt sich der Blick zurück an den Anfang.
Die Volksfürsorge wurde 1912/13 von Gewerkschaftern und SPD-Politikern gegründet, darunter Adolph von Elm, Carl Legien und Theodor Leipart. Als „Rote Volksversicherung" war sie von Beginn an eine bewusste Alternative zu kapitalistischen Versicherern: Ihr Ziel war nicht Gewinnmaximierung, sondern die soziale Absicherung breiter Bevölkerungsschichten – das Prinzip der Gemeinwirtschaft.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Volksfürsorge unter dem Dach der BGAG (Beteiligungsgesellschaft der Gewerkschaften GmbH) zum Vorzeigeunternehmen der DGB-Gemeinwirtschaft ausgebaut. Insbesondere die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV, heute ver.di) spielte beim Wiederaufbau eine tragende Rolle.
Dieser gemeinwirtschaftliche Geist durchzog die gesamte betriebliche Altersversorgung – und das hat bis heute rechtliche Konsequenzen.
Regelwerke wie die Versorgungsordnung 1985 (VO85) waren keine einseitigen Zusagen des Arbeitgebers, sondern Tarifverträge, die direkt zwischen der Volksführsorge-Unternehmensgruppe und der Gewerkschaft HBV auf Augenhöhe ausgehandelt wurden. Dazu kam eine gelebte betriebliche Mitbestimmung: Der Gesamtbetriebsrat stellte die Hälfte der Mitglieder im Aufsichtsrat der Versorgungskasse VVaG sowie im Rentenausschuss – dem Gremium, das bei Streitfällen über die Auslegung der Versorgungsordnungen entschied.
Arbeitnehmer hatten also nicht nur Ansprüche auf dem Papier. Sie saßen mit am Tisch, wenn diese Ansprüche ausgelegt wurden.
Die gelebte Parität: Gab es in den 1970er-Jahren Unklarheiten über die Auslegung einer Versorgungsordnung, entschied nicht die Geschäftsleitung allein. Der Rentenausschuss – zur Hälfte mit Vertretern des Gesamtbetriebsrats besetzt – sorgte dafür, dass die Interessen der Rentner bei jeder Entscheidung zwingend berücksichtigt wurden.
Der Konzernumbau der 1980er-Jahre: Nach schweren Krisen in der Gemeinwirtschaft – darunter die Skandale um die Wohnungsbaugesellschaft Neue Heimat – musste der DGB seine Unternehmensbeteiligungen schrittweise abstoßen. 1988 übernahm die AMB (später Generali) die Volksfürsorge. Damit endete die Ära der gewerkschaftlichen Kontrolle. Eine rein renditeorientierte Konzernlogik übernahm die Verwaltung historisch wertvoller Versorgungszusagen.
Der kulturelle Bruch von 1988 hat die Verträge selbst nicht berührt. Die Rechtsnachfolger – Generali, Proxalto, PLE Pensions GmbH – haben zwar die Verwaltung übernommen, aber nicht die Befugnis, die historische DNA der Verträge auszulöschen.
Weil Regelwerke wie die VO85 als Tarifverträge zwischen der Volksfürsorge und der Gewerkschaft HBV abgeschlossen wurden, besitzen sie eine außerordentlich hohe rechtliche Bindungswirkung. Versuche, diese Zusagen durch einseitige Ausnahmeklauseln – etwa die umstrittene „0,5-%-Deckelung" der Rentenanpassung – aufzuweichen, sind vor dem Bundesarbeitsgericht genau an diesem starken Vertrauensschutz gescheitert.
Begreifen Sie Ihre Betriebsrente als das, was sie rechtlich ist: ein gewerkschaftlich erstrittenes Arbeitnehmerrecht mit historisch tiefen Wurzeln. Auch wenn der DGB heute nicht mehr Eigentümer ist, können Sie auf dieses Erbe zurückgreifen. Gewerkschaftsmitglieder haben Anspruch auf DGB-Rechtsschutz; darüber hinaus gibt es spezialisierte Anwaltskanzleien, die genau diese historisch fundierten Ansprüche kennen und durchsetzen.
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