Rentenklage gegen Generali einreichen

Rentenklage gegen Generali einreichen: Ihr Weg zur Nachzahlung

KeineSorge.ORG · Volksfürsorge bAV · Februar 2026


Sie lesen in der Zeitung, dass das höchste deutsche Arbeitsgericht die Rentenkürzungen der Generali für rechtswidrig erklärt hat. Doch ein Blick auf Ihren Kontoauszug zeigt: nichts hat sich geändert.

Warum? Weil „Recht haben" in Deutschland leider nicht bedeutet, es automatisch zu bekommen. Da es keine Sammelklagen gibt, müssen Sie sich Ihr Geld selbst zurückholen. Die Konzerne spekulieren darauf, dass Sie den Weg zum Gericht scheuen. Doch eine Klage ist weit weniger kompliziert, als Sie denken – und sie ist Ihr einziges Mittel, um bares Geld vor der Verjährung zu retten.


Warum Sie selbst handeln müssen

Das Bundesarbeitsgericht hat die pauschale 0,5-%-Anpassung der Generali in mehreren Grundsatzurteilen (u. a. Az. 3 AZR 333/17) für rechtswidrig erklärt. Doch die Generali weigert sich, diese Entscheidungen als allgemeingültig anzuerkennen und sie automatisch auf alle rund 5.000 betroffenen Rentner anzuwenden.

Das Ergebnis ist eine kalkulierte Zermürbungstaktik: Der Konzern lagert das gesamte Prozessrisiko und den bürokratischen Aufwand auf den einzelnen, oft hochbetagten Rentner aus – in der Hoffnung, dass die dreijährige Verjährungsfrist läuft und die Zahl der Klagenden durch demografische Abgänge sinkt. Medienberichte haben dies treffend als Warten auf „biologische Abgänge" bezeichnet.

Die Klage ist deshalb kein lästiger Zusatzschritt. Sie ist ein Akt der finanziellen Selbstverteidigung.


Drei Wege zur Klage

Die Rechtsantragsstelle (kostenlos): Direkt am Arbeitsgericht gibt es eine kostenlose „Schreibstube" für alle, die ohne Anwalt klagen möchten. Rechtspfleger helfen dabei, die Forderungen in eine juristisch korrekte Klageschrift zu überführen. Sie leisten Formhilfe – keine strategische Rechtsberatung –, aber das reicht aus, um die Klage fristwahrend einzureichen und die Verjährung zu stoppen.

DGB Rechtsschutz (für Gewerkschaftsmitglieder): Da die Volksfürsorge-Rente tariflich erstritten wurde, können Mitglieder von ver.di oder einer anderen DGB-Gewerkschaft den DGB Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Er bietet kostenfreie arbeitsrechtliche Vertretung – ein starkes Instrument für alle, die noch Gewerkschaftsmitglied sind.

Spezialisierte Fachanwälte: Kanzleien mit Fokus auf betriebliche Altersversorgung übernehmen die vollständige rechtliche Vertretung, prüfen Ihre BVW- oder VO85-Zusagen auf den Cent genau und führen die Argumentation vor Gericht auf Basis der einschlägigen BAG-Urteile.


Zwei Wege in der Praxis

Der kostengünstige Weg – Rechtsantragsstelle: Ein Rentner möchte keine Anwaltskosten riskieren. Er sammelt seine Versorgungszusage, die letzten Rentenabrechnungen und seinen Arbeitsvertrag. Er geht zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts Hamburg. Ein Rechtspfleger formuliert gemeinsam mit ihm die Klage. Die Einreichung erfolgt sofort – die drohende Verjährung für das laufende Jahr ist gestoppt.

Der komplexe Fall – Fachanwalt: Eine Rentnerin ist durch fiktive Anrechnungen und einen alten Aufhebungsvertrag verunsichert. Sie übergibt den Fall an eine spezialisierte Kanzlei. Die Anwälte argumentieren vor Gericht mit den einschlägigen BAG-Urteilen – unter anderem Az. 3 AZR 23/18 zur Auslegung von Aufhebungsverträgen – und erstreiten die Neuberechnung sowie Nachzahlungen für die letzten drei Jahre.


Der Zeitfaktor: Verjährung läuft

Jeder Monat des Zögerns bedeutet, dass ein weiterer Monat rechtmäßiger Nachzahlungen unwiederbringlich verfallen kann. Die dreijährige Verjährungsfrist läuft zum Jahresende – unabhängig davon, ob Sie von Ihrem Recht wissen oder nicht. Nur die Klageeinreichung hemmt sie.

Wer schweigt, stimmt der Kürzung de facto zu.


Fazit: Unterlagen zusammenstellen und handeln

Lassen Sie sich von Begriffen wie „Individualklage" oder „Arbeitsgericht" nicht einschüchtern. Sammeln Sie sofort Ihre Unterlagen: Versorgungszusage, Rentenbescheide, Anpassungsmitteilungen ab 2015. Dann wählen Sie Ihren Weg – kostenlos über die Rechtsantragsstelle, über Ihre Gewerkschaft oder über eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei. Wichtig ist nur: Handeln Sie, bevor der nächste Jahreswechsel weitere Ansprüche verjähren lässt.


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