Volksfürsorge VO85 erklärt | Jetzt lesen!

Volksfürsorge Altersversorgung

Ihre Versorgungsordnung

Wenn Sie nach dem 31. März 1985 bei der Volksfürsorge eingetreten sind, basiert Ihre Betriebsrente auf einem ganz bestimmten Regelwerk: dem Tarifvertrag über die betriebliche Versorgungsordnung (TV VO), oft einfach als VO85 bezeichnet. Dieses am 8. Juli 1987 abgeschlossene und rückwirkend zum 1. April 1985 in Kraft getretene Dokument löste die alten Systeme wie das Betriebliche Versorgungswerk (BVW) für Neueintritte ab. Es ist das Fundament Ihrer heutigen Ansprüche und war auch zentraler Gegenstand wichtiger Gerichtsverfahren. Wir erklären Ihnen die entscheidenden Punkte.

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Wer war anspruchsberechtigt?

Die VO85 galt für alle Arbeitnehmer der Volksfürsorge Unternehmensgruppe, zu der unter anderem die Lebens-, Sach-, Kranken- und Rechtsschutzversicherung sowie die Hamburgische Internationale Rückversicherung AG gehörten. Ausdrücklich ausgenommen waren leitende Angestellte, Aushilfen oder Auszubildende. Im Gegensatz zu früheren Regelungen war die Mitgliedschaft in der Versorgungskasse keine Voraussetzung mehr, da diese für Neuzugänge geschlossen worden war.

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Wie wurde die Rente berechnet?

Die Höhe Ihrer Rente wurde durch zwei Hauptfaktoren bestimmt: die anrechnungsfähige Dienstzeit und das pensionsfähige Arbeitsentgelt.

  • Dienstzeit: Gezählt wurde die Zeit im Unternehmen ab dem 18. Lebensjahr, bis zu einem Maximum von 30 Jahren.
  • Arbeitsentgelt: Als Berechnungsgrundlage diente das durchschnittliche monatliche Entgelt, begrenzt auf das 2,5-fache des höchsten Tarifgehalts. Eine detaillierte Anlage zum Tarifvertrag listete genau auf, welche Gehaltsbestandteile für Innen- und Außendienstmitarbeiter zählten.

Die Rente betrug 1 % des pensionsfähigen Arbeitsentgelts für jedes anrechnungsfähige Dienstjahr.

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Die entscheidende Anpassungsklausel

Das Herzstück und der spätere Streitpunkt der VO85 war § 6, der die Rentenanpassung regelte. Diese Klausel war fast identisch mit der des älteren BVW und enthielt zwei wesentliche Bestimmungen:

  1. Der Grundsatz (§ 6 Ziff. 1 TV VO): Die Renten sollten grundsätzlich im gleichen Maße wie die gesetzlichen Renten angepasst werden.
  2. Die Ausnahmeklausel (§ 6 Ziff. 4 TV VO): Hielt der Vorstand eine volle Anpassung für "nicht vertretbar", konnte er nach Anhörung der Betriebsräte und gemeinsamer Beschlussfassung mit dem Aufsichtsrat eine abweichende Regelung treffen.
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Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts

Genau diese Ausnahmeklausel führte zu den bekannten Rechtsstreitigkeiten, als die Generali als Rechtsnachfolgerin die Renten für 2015 und 2016 nur um pauschale 0,5 % anpasste. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste in einem Grundsatzurteil (Az. 3 AZR 402/17) klären, was "nicht vertretbar" eigentlich bedeutet.

Die Richter entschieden:

  • "Nicht vertretbar" bedeutet nicht, dass das Unternehmen kurz vor der Insolvenz stehen muss. Auch unternehmerische Konzepte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit können eine geringere Anpassung rechtfertigen.
  • Die Entscheidung des Unternehmens unterliegt jedoch der Kontrolle nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Das bedeutet, die Interessen der Rentner (Ausgleich des Kaufkraftverlustes) müssen angemessen gegen die Interessen des Unternehmens abgewogen werden.
  • Die Klausel selbst ist wirksam und ausreichend bestimmt. Sie erlaubt jedoch nur eine prozentual gleichmäßige Anpassung aller Renten, um den relativen Abstand der Betriebsrenten zueinander zu wahren.

Das BAG hob das Urteil der Vorinstanz auf und verwies den Fall zurück an das Landesarbeitsgericht, damit dieses die Interessenabwägung unter diesen neuen Maßstäben durchführt.

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Kennen Sie Ihre Versorgungszusage?

Die VO85 ist ein komplexes Regelwerk, aber die Urteile des Bundesarbeitsgerichts haben die Rechte der Betriebsrentner, die unter diese Ordnung fallen, klar definiert. Es ist entscheidend, Ihre eigenen Unterlagen zu kennen, um Ihre Ansprüche zu verstehen. Bei Unsicherheiten, insbesondere bezüglich der Rentenanpassungen der letzten Jahre, kann es sich lohnen, professionellen Rat einzuholen, um Ihre Rechte zu wahren.

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