Hallo liebe Leserinnen und Leser, willkommen zurück auf unserem Blog! Im letzten Beitrag haben wir die Grundlagen Ihrer Betriebsrente bei der Volksfürsorge beleuchtet. Heute gehen wir einen Schritt weiter und widmen uns einem Thema, das viele von Ihnen direkt betrifft: dem Kampf um gerechte Rentenanpassungen. Wenn Ihr Arbeitgeber, wie zum Beispiel die Generali, die zugesagten Erhöhungen kürzt, fühlen Sie sich oft machtlos. Doch das müssen Sie nicht sein! Wir erklären Ihnen, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese durchsetzen können.
Der wichtigste Verbündete für betroffene Betriebsrentner ist das Bundesarbeitsgericht (BAG), Deutschlands höchstes Gericht für Arbeitsrecht. In einer Reihe von wegweisenden Urteilen in den Jahren 2018 und 2019 haben die Richter die Position der ehemaligen Mitarbeiter der Volksfürsorge und ihrer Rechtsnachfolger (Generali, Proxalto) massiv gestärkt.
Der zentrale Streitpunkt war die Anpassungsklausel in den alten Versorgungsordnungen (z.B. § 6 Ziff. 3 AB BVW oder § 6 Ziff. 4 TV VO). Diese erlaubte dem Vorstand, von der üblichen Anpassung entsprechend der gesetzlichen Rente abzuweichen, wenn er dies für "nicht vertretbar" hielt. Generali nutzte diese Klausel, um die Renten in den Jahren 2015 und 2016 nur um magere 0,5 % zu erhöhen, obwohl die gesetzlichen Renten deutlich stärker stiegen und das Unternehmen Rekordgewinne erzielte.
Das BAG entschied klar: Diese Vorgehensweise war unwirksam! Die Richter urteilten, dass die Klausel dem Unternehmen nur erlaubt, das gesamte Versorgungsniveau für alle prozentual gleichmäßig zu kürzen – aber nicht, willkürlich nur einzelne Teile wie die Pensionsergänzung minimal anzupassen. Da die von Generali getroffenen Anpassungsentscheidungen somit keine rechtliche Grundlage hatten, gilt die ursprüngliche Regel: Ihre Rente muss entsprechend der gesetzlichen Rentenentwicklung angepasst werden.
Trotz dieser eindeutigen Urteile weigerte sich Generali lange, die Entscheidungen als Grundsatzurteile für alle rund 5.000 betroffenen Rentner anzuerkennen. Das Problem im deutschen Arbeitsrecht: Es gibt keine echten Sammel- oder Musterklagen wie in anderen Ländern. Das bedeutet, jeder einzelne Betroffene muss seinen Anspruch individuell einklagen, um von den positiven BAG-Urteilen zu profitieren. Diese Hinhaltetaktik setzt darauf, dass viele den Klageweg scheuen oder aus Altersgründen aufgeben – eine Strategie, die zynisch als Warten auf "biologische Abgänge" bezeichnet wird.
Hier tickt die Uhr: Ihre Ansprüche verjähren! Das Betriebsrentengesetz sieht unterschiedliche Fristen vor. Während der grundsätzliche Anspruch auf Ihre Rente (das sogenannte "Rentenstammrecht") erst nach 30 Jahren verjährt, gilt für einzelne monatliche Nachzahlungen eine regelmäßige Verjährungsfrist von nur drei Jahren. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wer also zu lange wartet, verliert bares Geld! Der DGB Rechtsschutz warnte bereits Ende 2018 eindringlich vor der drohenden Verjährung.
Der Weg zu Ihrem Recht führt über die Arbeitsgerichte. Zuerst muss eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden, in vielen Fällen war dies das Arbeitsgericht Hamburg. Hilfe bei der formalen Einreichung bietet die Rechtsantragsstelle des Gerichts, die jedoch keine Rechtsberatung leisten darf. Wenn eine Partei mit dem Urteil nicht einverstanden ist, geht es in die nächste Instanz zum Landesarbeitsgericht (LAG). Die letzte und entscheidende Instanz ist dann das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt, dessen Urteile endgültig sind. Hunderte von Rentnern haben diesen Weg bereits erfolgreich beschritten.
Eine außergerichtliche Alternative ist der Versicherungsombudsmann. Diese Schlichtungsstelle, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) getragen wird, kann bei Streitigkeiten vermitteln. Bei komplexen Rechtsfragen zur Auslegung von Versorgungsordnungen, die bereits höchstrichterlich entschieden wurden, ist dieser Weg jedoch oft weniger zielführend als eine Klage, insbesondere wenn sich das Unternehmen wie im Fall Generali weigert, die BAG-Urteile grundsätzlich anzuwenden.
Die Rechtslage ist dank der BAG-Urteile eindeutig auf Ihrer Seite. Lassen Sie sich nicht von der Hinhaltetaktik des Konzerns entmutigen. Ihre über Jahrzehnte erdienten Ansprüche sind es wert, verteidigt zu werden. Aber handeln Sie schnell, bevor die Verjährung Ihnen einen Strich durch die Rechnung macht!
Holen Sie sich professionelle Hilfe!
Sie sind unsicher, ob Ihre Betriebsrente korrekt angepasst wurde, oder benötigen Unterstützung bei einer Klage? Spezialisierte Fachanwaltskanzleien wie die ARBEITSRECHTSKANZLEI CREMON in Hamburg haben Hunderte von Betriebsrentnern erfolgreich gegen Generali vertreten und kennen die Fallstricke genau. Zögern Sie nicht und lassen Sie Ihre Ansprüche von Experten prüfen, um Ihr gutes Recht durchzusetzen!

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