Neben der bekannten Versorgungskasse und dem Betrieblichen Versorgungswerk (BVW) gab es bei der Volksfürsorge eine weitere wichtige Säule Ihrer betrieblichen Altersversorgung (bAV): die Unterstützungskasse der Volksfürsorge/AdvoCard e.V.. Gegründet im Jahr 1962, diente diese Einrichtung dazu, Ihre Versorgung zu ergänzen. Doch was genau ist eine Unterstützungskasse, und was unterscheidet sie von anderen Versorgungswegen? Wir bringen Klarheit in dieses oft missverstandene Thema.
Eine Unterstützungskasse ist eine der ältesten Formen der bAV in Deutschland. Rechtlich gesehen ist sie eine selbstständige soziale Einrichtung, oft in der Form eines eingetragenen Vereins (e.V.), wie es auch bei der Volksfürsorge/AdvoCard der Fall war.
Der entscheidende Unterschied zu einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung ist: Auf die Leistungen einer Unterstützungskasse besteht kein direkter Rechtsanspruch. Die Satzung betont, dass alle Zahlungen freiwillig sind und jederzeit widerrufen werden können. Das klingt zunächst beunruhigend, hat aber steuerliche Gründe und wird durch die arbeitsrechtliche Zusage Ihres ehemaligen Arbeitgebers abgesichert. Im Kern verspricht also nicht die Kasse die Leistung, sondern Ihr Arbeitgeber, der die Kasse nur als Instrument nutzt.
Sie als Mitarbeiter haben keine eigenen Beiträge in die Unterstützungskasse eingezahlt. Die Finanzierung erfolgte ausschließlich über Zuwendungen der Trägerunternehmen, also der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG und der Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG.
Um die zugesagten Leistungen abzusichern, schloss die Unterstützungskasse für jeden anspruchsberechtigten Mitarbeiter eine sogenannte kongruente Rückdeckungsversicherung ab, typischerweise bei der Volksfürsorge Leben selbst. Das bedeutet, für jede Zusage gab es eine passende Versicherung im Hintergrund, deren Erträge und Überschüsse dann zur Finanzierung Ihrer späteren Rente oder Kapitalleistung dienten.
Laut dem Leistungsverzeichnis von 1998 bot die Unterstützungskasse der Volksfürsorge/AdvoCard drei Hauptleistungen an, die immer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraussetzten:
Die Höhe der Leistungen orientierte sich an Beitragsklassen, die in einer Betriebsvereinbarung festgelegt waren, und wurde durch die gutgeschriebenen Überschussanteile aus der Rückdeckungsversicherung erhöht.
Die Unterstützungskasse war eine Einrichtung für die Mitarbeiter der Volksfürsorge-Gruppe und der AdvoCard Rechtsschutzversicherung AG. Die genauen Bedingungen, wer eine Zusage erhielt, waren in der entsprechenden Betriebsvereinbarung geregelt.
Heute wird die Unterstützungskasse der Volksfürsorge/AdvoCard e.V. weiterhin unter dem Dach der Generali Deutschland Gruppe geführt, da sie eine rechtlich selbstständige Einheit ist.
Ihre Gesamtversorgung im Alter setzt sich oft aus mehreren Quellen zusammen. Die Unterstützungskasse war ein wichtiger, aber spezieller Teil davon. Aufgrund des fehlenden direkten Rechtsanspruchs gegenüber der Kasse selbst und der komplexen Regelungen ist es besonders wichtig, die arbeitsrechtliche Zusage Ihres ehemaligen Arbeitgebers genau zu kennen. Wenn Sie Fragen zu Ihren Ansprüchen aus der Unterstützungskasse haben oder unsicher sind, wie sich diese in Ihre Gesamtrechnung einfügen, kann eine professionelle anwaltliche Prüfung Klarheit schaffen. Spezialisierte Fachanwaltskanzleien für Arbeitsrecht wie die ARBEITSRECHTSKANZLEI CREMON verfügen über die notwendige Expertise, um auch komplexe Versorgungszusagen zu prüfen und Ihre individuellen Ansprüche durchzusetzen.

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