Wenn Sie jahrelang bei der Volksfürsorge gearbeitet haben, ist Ihre Betriebsrente ein wohlverdienter Teil Ihres Ruhestands. Doch was tun, wenn es zu Unstimmigkeiten mit der Rechtsnachfolgerin Generali kommt – beispielsweise bei der Rentenanpassung? Viele Betroffene fühlen sich zunächst allein gelassen, aber es gibt zahlreiche Anlaufstellen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir zeigen Ihnen, wo Sie Unterstützung finden.
Der Hauptgrund für Auseinandersetzungen war die Entscheidung der Generali, die Betriebsrenten in den Jahren 2015 und 2016 pauschal nur um 0,5 % zu erhöhen, obwohl die gesetzlichen Renten deutlich stärker stiegen. Dies führte zu einer Klagewelle von hunderten, laut Medienberichten sogar über 900 ehemaligen Mitarbeitern. Obwohl das Bundesarbeitsgericht (BAG) in mehreren Grundsatzurteilen zwischen 2018 und 2019 zugunsten der Rentner entschied und die Kürzungen für unwirksam erklärte, weigerte sich die Generali, diese Urteile als allgemeingültig anzuerkennen. Die Folge: Jeder betroffene Rentner muss seine Ansprüche individuell geltend machen.
Der effektivste Weg, Ihre Rechte durchzusetzen, führt über eine spezialisierte Anwaltskanzlei. Solche Kanzleien haben die nötige Expertise, um die komplexen Versorgungsordnungen (wie BVW oder VO85) zu analysieren und Ihre individuellen Ansprüche vor Gericht zu vertreten.
Ein Beispiel ist die ARBEITSRECHTSKANZLEI CREMON in Hamburg. Sie ist bundesweit tätig und hat einen besonderen Schwerpunkt auf der betrieblichen Altersversorgung. Die Kanzlei vertritt gezielt die Interessen von Arbeitnehmern und Betriebsräten und wurde für ihre Arbeit mehrfach von Magazinen wie Stern, JUVE und FOCUS ausgezeichnet. Mit einem Team von 11 Fachanwälten für Arbeitsrecht bietet sie tiefgreifende Expertise bei der Prüfung von Versorgungszusagen und der Durchsetzung individueller Ansprüche.
Ihre Betriebsrente hat ihre Wurzeln in der Gewerkschaftsbewegung. Organisationen wie die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV), die später in ver.di aufging, haben die ursprünglichen Tarifverträge ausgehandelt.
Der DGB Rechtsschutz ist eine wichtige Anlaufstelle. Er hat die betroffenen Rentner im Streit mit der Generali aktiv unterstützt und beispielsweise vor der drohenden Verjährung von Ansprüchen gewarnt. Wenn Sie Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sind, haben Sie in der Regel Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Für eine erste Orientierung oder bei geringerem Einkommen gibt es öffentliche Beratungsstellen. In Hamburg bietet beispielsweise die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) kostengünstige Rechtsberatung an. Sie kann Ihnen helfen, Ihre Situation einzuschätzen und die nächsten Schritte zu planen.
Zudem unterstützt die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts Hamburg Bürger kostenlos bei der formalen Einreichung einer Klage. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass dort keine Rechtsberatung stattfindet, sondern nur Hilfe bei der Antragsstellung geleistet wird. Sie müssen alle notwendigen Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben und Rentenbescheide mitbringen.
Auch Verbraucherzentralen können eine wichtige Rolle spielen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat beispielsweise eine Klage gegen die Generali Deutschland AG eingereicht, was die Bereitschaft solcher Organisationen zeigt, gegen umstrittene Praktiken von Versicherern vorzugehen.
Sie stehen im Streit mit der Generali nicht allein da. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts sind auf Ihrer Seite, aber Sie müssen selbst aktiv werden. Ob über eine spezialisierte Kanzlei, Ihre Gewerkschaft oder eine öffentliche Beratungsstelle – suchen Sie sich die passende Unterstützung, um Ihre wohlverdiente Betriebsrente in voller Höhe zu erhalten. Zögern Sie nicht, denn für Nachzahlungen gelten Verjährungsfristen!

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