KeineSorge.ORG · Volksfürsorge bAV · Februar 2026
Sie haben jahrelang für die Volksfürsorge gearbeitet – und nun stellt sich ein internationaler Versicherungskonzern quer. Das Bundesarbeitsgericht hat Ihre Rechte gestärkt, aber das Geld landet trotzdem nicht automatisch auf Ihrem Konto. Die Generali hofft darauf, dass Sie sich nicht trauen, allein vor Gericht zu ziehen.
Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht allein durchfechten. Es gibt ein erprobtes Netzwerk an Experten und Institutionen, das genau darauf spezialisiert ist, Rentnern in dieser Situation zum Recht zu verhelfen.
Die gewerkschaftliche Säule: Die Volksfürsorge-Verträge wurden historisch mit der Gewerkschaft HBV (heute ver.di) verhandelt. Diese Wurzeln zahlen sich jetzt aus. Als Mitglied einer DGB-Gewerkschaft können Sie den DGB Rechtsschutz in Anspruch nehmen, der kostenfreie Vertretung vor dem Arbeitsgericht bietet. Der DGB Rechtsschutz warnte in der Vergangenheit öffentlich vor der drohenden Verjährung und begleitete betroffene Rentner aktiv beim Klageweg.
Die spezialisierte Anwalts-Säule: Kanzleien mit Fokus auf betriebliche Altersversorgung haben sich tief in die Materie der historischen Volksfürsorge-Regelwerke eingearbeitet. Sie kennen jede Lücke in der Argumentation der Generali und können die exakten Nachzahlungen auf den Cent berechnen. Die bundesweit tätige Arbeitsrechtskanzlei Cremon in Hamburg hat sich auf dieses Feld spezialisiert, beschäftigt elf Fachanwälte für Arbeitsrecht und wurde von Magazinen wie Stern, JUVE und FOCUS ausgezeichnet.
Die öffentliche Säule: Wer zunächst eine kostengünstige erste Einschätzung braucht, kann in Hamburg die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) aufsuchen. Wer die Klageformalien ohne Anwalt erledigen möchte, nutzt die kostenlose Rechtsantragsstelle direkt am Arbeitsgericht – dort helfen Rechtspfleger dabei, die Klage formal korrekt einzureichen und die Verjährung sofort zu stoppen.
Weg A – Das Gewerkschaftsmitglied: Ein Rentner ist seit 40 Jahren ver.di-Mitglied. Er wendet sich an den DGB Rechtsschutz. Dieser übernimmt den Fall ohne zusätzliche Anwaltskosten, verweist auf die einschlägigen BAG-Urteile und reicht rechtzeitig vor Jahresende Klage ein, um die Verjährung zu stoppen.
Weg B – Der komplexe Fall: Eine Rentnerin hat eine Zusage mit fiktiven Anrechnungen und einem alten Aufhebungsvertrag. Sie wendet sich an eine spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei. Die Fachanwälte berechnen die genauen Nachzahlungen, stützen sich auf BAG-Urteil 3 AZR 23/18 zur Auslegung von Aufhebungsverträgen und zwingen das Unternehmen vor Gericht zur Zahlung.
Die Verweigerungshaltung der Generali ist ein kalkuliertes Spiel mit der Zeit und der Angst vor Kosten. Sobald Rentner wissen, dass gewerkschaftliche Unterstützung, spezialisierte Kanzleien und kostenlose öffentliche Stellen zur Verfügung stehen, bricht dieses Geschäftsmodell in sich zusammen. Die Tatsache, dass laut Medienberichten über 900 ehemalige Mitarbeiter bereits Klage eingereicht haben, zeigt: Der Weg ist weitaus zugänglicher, als der Versorgungsträger es gerne hätte.
Suchen Sie Ihre relevanten Dokumente zusammen – Versorgungszusage, Rentenbescheide, Anpassungsmitteilungen ab 2015. Dann wählen Sie den für Ihre Situation passenden Weg: Gewerkschaft, öffentliche Beratungsstelle oder Fachanwalt. Wichtig ist vor allem: Handeln Sie zeitnah, bevor weitere Ansprüche in die Verjährung laufen.
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