Rentenauskunft? | Jetzt richtig verstehen!

Volksfürsorge Altersversorgung

Ihre Rentenauskunft verstehen

Jeden Monat landet sie in Ihrem Briefkasten oder digitalen Postfach: die Abrechnung Ihrer Betriebsrente. Doch was auf den ersten Blick wie eine einfache Zahlungsmitteilung aussieht, ist oft ein Dokument voller Fachbegriffe, Abkürzungen und komplexer Berechnungen. Begriffe wie „pensionsfähiges Arbeitsentgelt“, „Gesamtversorgung“ oder Verweise auf alte Regelwerke wie das „BVW“ können schnell für Verwirrung sorgen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rentenauskunft zu entschlüsseln und zu verstehen, was Ihnen zusteht.

Volksfürsorge Altersversorgung

Die Grundlage: Ihre Versorgungszusage

Der wichtigste Schlüssel zum Verständnis Ihrer Rentenabrechnung liegt in der Vergangenheit: in der ursprünglichen Versorgungszusage, die Ihnen Ihr Arbeitgeber gegeben hat. Diese Zusage kann auf verschiedenen Regelwerken basieren, die oft Jahrzehnte alt sind. Bei der ehemaligen Volksfürsorge waren dies häufig:

  • Das Betriebliche Versorgungswerk (BVW), das seit 1961 galt und eine sogenannte Gesamtversorgung vorsah.
  • Die Versorgungsordnung von 1985 (VO85), oft in Verbindung mit einem Tarifvertrag (TV VO), die das BVW für neuere Mitarbeiter ablöste.
  • Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Versorgungskasse der Volksfürsorge VVaG, einer 1952 gegründeten Pensionskasse, die für viele Mitarbeiter bis 1985 die Basisversorgung darstellte.
  • Eine individuelle Aufhebungsvereinbarung, die vielleicht beim Ausscheiden aus dem Unternehmen getroffen wurde und eigene Regeln festlegt.

Diese Dokumente definieren, wie Ihre Rente berechnet wird. Sie haben ein Recht darauf, diese Grundlagen zu kennen!

Volksfürsorge Altersversorgung

Schlüsselbegriffe entschlüsselt

In Ihrer Auskunft tauchen oft Begriffe auf, die nicht selbsterklärend sind. Hier sind die wichtigsten:

  • Pensionsfähiges Arbeitsentgelt: Das ist nicht einfach Ihr letztes Bruttogehalt. Es handelt sich um einen Durchschnittsverdienst über einen bestimmten Zeitraum (z.B. die letzten 5 Jahre), der nur bestimmte Gehaltsbestandteile wie Festbezüge und Provisionen berücksichtigt.
  • Anrechnungsfähige Dienstzeit: Hier zählen nur die Jahre im Unternehmen, die laut Versorgungsordnung für die Rente relevant sind – oft erst ab einem bestimmten Alter und auf eine maximale Dauer (z.B. 30 Jahre) begrenzt.
  • Gesamtversorgung: Dies ist ein zentrales, aber komplexes Modell. Der Arbeitgeber hat Ihnen kein festes Ruhegeld versprochen, sondern ein bestimmtes Versorgungsniveau (z. B. 70 % des pensionsfähigen Entgelts). Erreicht wurde dieses Niveau durch die Summe verschiedener Bausteine:
    1. Ihre gesetzliche Rente
    2. Leistungen aus der Versorgungskasse (VK-Rente)
    3. Eine Pensionsergänzung vom Arbeitgeber, die die Lücke zur zugesagten Gesamtversorgung schließt.
  • Fiktive Rentenberechnung: Fehlten Ihnen Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. durch Selbstständigkeit), kann Ihre gesetzliche Rente für die Berechnung der Gesamtversorgung fiktiv hochgerechnet werden, um Sie nicht zu benachteiligen.
  • Leistungsbemessungsgrundlage: Dies ist ein interner Rechenwert, der sich aus Ihrer Gehaltsklasse und Ihrem Eintrittsalter ergibt und als Basis für die Rentenberechnung nach den AVB der Versorgungskasse dient.
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Der Knackpunkt: Die Rentenanpassung

Ein besonders wichtiger Punkt auf Ihrer Abrechnung ist die jährliche Anpassung. Die alten Regelwerke der Volksfürsorge sahen vor, dass Ihre Gesamtversorgung oder Rente im Gleichklang mit der gesetzlichen Rentenversicherung steigt (§ 6 AB BVW oder § 6 TV VO).

Genau hier kam es zum großen Streit mit der Generali, der Rechtsnachfolgerin der Volksfürsorge. In den Jahren 2015 und 2016 passte der Konzern die Renten nur pauschal um 0,5 % an, obwohl die gesetzlichen Renten deutlich stärker stiegen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Vorgehensweise in mehreren Urteilen für unwirksam erklärt. Die Richter urteilten, dass eine Klausel, die eine abweichende Anpassung erlaubt, nur eine prozentual gleichmäßige Absenkung des gesamten Versorgungsniveaus zulässt, nicht aber die isolierte und willkürliche Reduzierung der Anpassung einzelner Rentenbausteine.

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Prüfen Sie Ihre Abrechnung und fordern Sie Ihr Recht!

Ihre Rentenauskunft ist mehr als nur ein Stück Papier – sie ist der Nachweis über Ihre erarbeiteten Ansprüche. Verstehen Sie die Begriffe und prüfen Sie kritisch, ob insbesondere die Rentenanpassungen korrekt vorgenommen wurden. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts haben die Rechte von Ihnen als Betriebsrentner gestärkt. Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Abrechnung haben, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Spezialisierte Kanzleien wie die ARBEITSRECHTSKANZLEI CREMON bieten bundesweit Expertise bei der Prüfung von Versorgungszusagen und helfen Ihnen, Ihre individuellen Ansprüche durchzusetzen.

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