Jeden Monat landet sie in Ihrem Briefkasten oder digitalen Postfach: die Abrechnung Ihrer Betriebsrente. Doch was auf den ersten Blick wie eine einfache Zahlungsmitteilung aussieht, ist oft ein Dokument voller Fachbegriffe, Abkürzungen und komplexer Berechnungen. Begriffe wie „pensionsfähiges Arbeitsentgelt“, „Gesamtversorgung“ oder Verweise auf alte Regelwerke wie das „BVW“ können schnell für Verwirrung sorgen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rentenauskunft zu entschlüsseln und zu verstehen, was Ihnen zusteht.
Der wichtigste Schlüssel zum Verständnis Ihrer Rentenabrechnung liegt in der Vergangenheit: in der ursprünglichen Versorgungszusage, die Ihnen Ihr Arbeitgeber gegeben hat. Diese Zusage kann auf verschiedenen Regelwerken basieren, die oft Jahrzehnte alt sind. Bei der ehemaligen Volksfürsorge waren dies häufig:
Diese Dokumente definieren, wie Ihre Rente berechnet wird. Sie haben ein Recht darauf, diese Grundlagen zu kennen!
In Ihrer Auskunft tauchen oft Begriffe auf, die nicht selbsterklärend sind. Hier sind die wichtigsten:
Ein besonders wichtiger Punkt auf Ihrer Abrechnung ist die jährliche Anpassung. Die alten Regelwerke der Volksfürsorge sahen vor, dass Ihre Gesamtversorgung oder Rente im Gleichklang mit der gesetzlichen Rentenversicherung steigt (§ 6 AB BVW oder § 6 TV VO).
Genau hier kam es zum großen Streit mit der Generali, der Rechtsnachfolgerin der Volksfürsorge. In den Jahren 2015 und 2016 passte der Konzern die Renten nur pauschal um 0,5 % an, obwohl die gesetzlichen Renten deutlich stärker stiegen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Vorgehensweise in mehreren Urteilen für unwirksam erklärt. Die Richter urteilten, dass eine Klausel, die eine abweichende Anpassung erlaubt, nur eine prozentual gleichmäßige Absenkung des gesamten Versorgungsniveaus zulässt, nicht aber die isolierte und willkürliche Reduzierung der Anpassung einzelner Rentenbausteine.
Ihre Rentenauskunft ist mehr als nur ein Stück Papier – sie ist der Nachweis über Ihre erarbeiteten Ansprüche. Verstehen Sie die Begriffe und prüfen Sie kritisch, ob insbesondere die Rentenanpassungen korrekt vorgenommen wurden. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts haben die Rechte von Ihnen als Betriebsrentner gestärkt. Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Abrechnung haben, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Spezialisierte Kanzleien wie die ARBEITSRECHTSKANZLEI CREMON bieten bundesweit Expertise bei der Prüfung von Versorgungszusagen und helfen Ihnen, Ihre individuellen Ansprüche durchzusetzen.

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