Rentenanpassung? | Jetzt Recht sichern!

Volksfürsorge Altersversorgung

Rentenanpassung & Ihr gutes Recht

Ihre Betriebsrente von der ehemaligen Volksfürsorge ist das Ergebnis Ihrer jahrelangen Arbeit. Doch gerade bei der jährlichen Anpassung dieser Rente kam es in den letzten Jahren zu erheblichen Auseinandersetzungen mit der Rechtsnachfolgerin, der Generali Deutschland AG. Viele von Ihnen haben festgestellt, dass die Erhöhungen deutlich geringer ausfielen als erwartet – und Sie hatten Recht. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Reihe wegweisender Urteile die Rechte der Rentner gestärkt. Wir erklären Ihnen, was genau passiert ist und was das für Sie bedeutet.

Volksfürsorge Altersversorgung

Was war das Versprechen?

Die Grundlage Ihrer Betriebsrente sind alte Versorgungsordnungen, die oft Jahrzehnte zurückreichen. Die wichtigsten Regelwerke bei der Volksfürsorge waren:

  1. Das Betriebliche Versorgungswerk (BVW), das seit 1961 galt und eine sogenannte Gesamtversorgung vorsah.
  2. Die Versorgungsordnung von 1985 (VO85), oft in Verbindung mit dem Tarifvertrag über die Versorgungsordnung (TV VO), die das BVW für neuere Mitarbeiter ablöste.

In beiden Regelwerken war ein zentraler Mechanismus verankert: Die Betriebsrenten sollten grundsätzlich im selben Maße und zum selben Zeitpunkt angepasst werden wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies sollte Ihre Rente vor Kaufkraftverlust schützen.

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Die umstrittene 0,5-%-Kürzung

Der große Konflikt entzündete sich in den Jahren 2015 und 2016. Während die gesetzlichen Renten deutlich stiegen (2015: +2,1 %, 2016: +4,25 %), erhöhte die Generali die Betriebsrenten vieler ehemaliger Volksfürsorge-Mitarbeiter pauschal nur um 0,5 %.

Die Generali berief sich dabei auf eine Ausnahmeklausel in den alten Versorgungsordnungen (z.B. § 6 Ziff. 3 AB BVW oder § 6 Ziff. 4 TV VO). Diese Klausel erlaubte dem Vorstand, eine abweichende Anpassung zu beschließen, wenn die reguläre Erhöhung als „nicht vertretbar“ erachtet wurde. Medienberichten zufolge geschah dies jedoch in einer Zeit, in der der Konzern Rekordgewinne erzielte. Ein interner Vermerk, über den das ARD-Magazin „Plusminus“ berichtete, legte nahe, dass die Entscheidung aus reinem Kalkül getroffen wurde, um einen Einspareffekt von 17,9 Millionen Euro zu erzielen.

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet für Sie!

Dieser Schritt führte zu einer Klagewelle von über 2.00 ehemaligen Mitarbeitern. Zwischen 2018 und 2019 fällte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mehrere grundlegende Urteile, die diese Praxis für unwirksam erklärten (u.a. 3 AZR 468/17, 3 AZR 333/17, 3 AZR 23/18).

Die Argumentation der Richter war klar und schlüssig: * Die Ausnahmeklausel (§ 6 Ziff. 3 AB BVW) berechtigt den Arbeitgeber nicht dazu, einzelne Teile der Rente (wie die Pensionsergänzung) isoliert und willkürlich anzupassen. * Sie erlaubt lediglich eine prozentual gleichmäßige Veränderung des gesamten Versorgungsniveaus für alle Rentner. Eine pauschale 0,5-%-Erhöhung, die sich je nach individueller Rentenzusammensetzung völlig unterschiedlich auswirkt, ist damit nicht vereinbar.

Auch bei individuellen Aufhebungsvereinbarungen, die eine Anpassung „nach den betrieblichen Bestimmungen“ vorsahen, urteilte das BAG, dass damit die Regeln des BVW gemeint waren und die 0,5-%-Anpassung daher ebenfalls unwirksam war.

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Jeder muss selbst handeln

Trotz dieser klaren Urteile weigerte sich die Generali laut Medienberichten, diese als Grundsatzentscheidungen für alle Betroffenen anzuerkennen. Das bedeutet: Nur wer seine Ansprüche aktiv einfordert, profitiert von den Urteilen. Dabei ist die dreijährige Verjährungsfrist für Nachzahlungen zu beachten. Ansprüche aus dem Jahr 2015 drohten beispielsweise Ende 2018 zu verjähren.

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Fordern Sie Ihr Recht ein!

Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts haben Ihre Position als Betriebsrentner erheblich gestärkt. Sie haben ein Recht auf eine faire und nachvollziehbare Anpassung Ihrer Rente. Prüfen Sie Ihre jährlichen Rentenmitteilungen genau. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Anpassungen seit 2015 nicht korrekt vorgenommen wurden, sollten Sie handeln. Eine professionelle Rechtsberatung durch eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei wie die ARBEITSRECHTSKANZLEI CREMON kann Ihnen helfen, Ihre individuellen Ansprüche zu prüfen und fristgerecht durchzusetzen. Sichern Sie sich, was Ihnen zusteht!

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