Kostenlose Hilfe: Rechtsantragsstelle Arbeitsgericht

Kostenlose Hilfe für Betriebsrentner: Die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht

KeineSorge.ORG · Volksfürsorge bAV · Februar 2026


Der Gedanke, einen großen Versicherungskonzern wie die Generali oder Proxalto zu verklagen, schreckt Sie ab? Die Angst vor explodierenden Anwalts- und Gerichtskosten hält viele Betriebsrentner davon ab, ihre Ansprüche auf korrekte Rentenanpassung einzufordern.

Doch was viele nicht wissen: Der Staat lässt Sie beim ersten Schritt nicht allein. Es gibt eine oft unbekannte, aber äußerst wertvolle Einrichtung direkt am Gericht, die Ihnen völlig kostenlos dabei hilft, Ihre Rechte formgerecht auf den Weg zu bringen.


Was die Rechtsantragsstelle ist – und was nicht

Die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht wird von erfahrenen Rechtspflegern geleitet, die genau wissen, welchen formellen Anforderungen eine Klage genügen muss. Sie ist eine kostenlose Serviceeinrichtung für Bürger, die ihre Anliegen ohne eigenen Anwalt bei Gericht einreichen möchten.

Die Trennung der Kompetenzen ist dabei wichtig zu verstehen. Was die Stelle tut: Sie nimmt den Sachverhalt auf, formuliert den rechtlichen Antrag und reicht ihn offiziell beim Gericht ein. Was sie nicht tut: Sie berät Sie nicht inhaltlich. Der Rechtspfleger darf Ihnen nicht sagen, welche Argumente am besten ziehen oder ob Sie den Prozess gewinnen werden. Es ist eine Formhilfe – keine Rechtsberatung.

Für die erste inhaltliche Orientierung bietet in Hamburg die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) gegen eine geringe Gebühr eine ergänzende Alternative.


Was Sie mitbringen sollten

Damit der Rechtspfleger Ihre Forderungen aufnehmen kann, sollten Sie vorbereitet erscheinen. Die wichtigsten Unterlagen sind Ihre ursprüngliche Versorgungszusage (BVW oder VO85), etwaige Aufhebungsverträge, die letzten Rentenabrechnungen, Anpassungsmitteilungen der betreffenden Jahre sowie den bisherigen Schriftverkehr mit dem Versorgungsträger.


Ein Blick in die Praxis

Die erfolgreiche Fristwahrung: Ein ehemaliger Volksfürsorge-Mitarbeiter bemerkt im November, dass seine Nachzahlungsansprüche für 2015 wegen der fehlerhaften 0,5-%-Anpassung am Jahresende zu verjähren drohen. Er hat keinen Anwalt. Er sammelt seine BVW-Zusage, die Rentenbescheide von 2015 und seine Korrespondenz mit der Generali zusammen und sucht am Vormittag die Rechtsantragsstelle auf. Der Rechtspfleger nimmt den Sachverhalt auf und tippt die Klage ein. Das Verfahren ist eröffnet, die Verjährung gestoppt – ohne finanzielle Vorleistung.


Die psychologische Hürde, die Konzerne nutzen

Die Hinhaltetaktik der Generali basiert maßgeblich auf einem Kalkül: Viele Rentner werden den Weg zum Gericht scheuen – aus Angst vor Kosten, aus Unsicherheit über den Ablauf oder aus schlichter Überforderung durch das bürokratische System. Jeder Rentner, der untätig bleibt, ist für den Konzern ein finanzieller Vorteil.

Die Rechtsantragsstelle entzieht diesem Kalkül seinen wichtigsten Hebel. Da das Bundesarbeitsgericht die Rentenkürzungen der Generali bereits in mehreren Grundsatzurteilen für unwirksam erklärt hat, geht es in vielen Fällen tatsächlich nur noch um die individuelle formale Durchsetzung – und genau dabei hilft die Rechtsantragsstelle kostenlos.

Sollte der Versorgungsträger in der Folge weiter blockieren oder in die Revision gehen, ist im weiteren Verlauf des Verfahrens allerdings zumeist anwaltliche Expertise erforderlich.


Fazit: Unterlagen sammeln und hingehen

Lassen Sie sich nicht von Begriffen wie „Arbeitsgericht" einschüchtern. Sammeln Sie Ihre Dokumente, suchen Sie die Rechtsantragsstelle Ihres zuständigen Arbeitsgerichts auf und lassen Sie die Klage einreichen. Es kostet Sie nichts – und es stoppt die Verjährung sofort. Für komplexe Detailfragen zu alten Versorgungsordnungen empfiehlt sich im Anschluss die Beratung durch einen auf bAV spezialisierten Fachanwalt.


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