Ihre bAV-Rechte? | Jetzt Leitfaden lesen!

Volksfürsorge Altersversorgung

Ihre Rechte als Betriebsrentner

Ihre Betriebsrente ist mehr als nur eine monatliche Zahlung – sie ist das Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit und ein Versprechen Ihres ehemaligen Arbeitgebers. Doch was genau steht Ihnen zu? Welche Rechte schützen Ihre Ansprüche, und was können Sie tun, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt? Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst und erklären, wie Sie Ihr gutes Recht wahren können.

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Das Recht auf Anpassung

Eines der zentralsten Rechte ist der Schutz Ihrer Rente vor Kaufkraftverlust. Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sieht in § 16 eine Anpassungsprüfungspflicht vor. Das bedeutet, Ihr Versorgungsträger muss alle drei Jahre prüfen, ob Ihre Rente an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden muss.

Dabei sind zwei Aspekte entscheidend: 1. Ihre Belange als Rentner: Hier geht es primär um den Ausgleich der Inflation. 2. Die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers: Eine Anpassung darf unterbleiben, wenn das Unternehmen dadurch übermäßig belastet würde.

In den historischen Versorgungsordnungen der Volksfürsorge, wie dem Betrieblichen Versorgungswerk (BVW) oder dem Tarifvertrag über die Versorgungsordnung (TV VO), war sogar eine jährliche Anpassung entsprechend der Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung die Regel. Genau dieser Punkt führte zum großen Streit mit der Rechtsnachfolgerin Generali, als diese die Renten nur pauschal um 0,5 % erhöhte. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stärkte hier die Rechte der Rentner massiv und erklärte diese pauschale Kürzung für unwirksam.

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Das Recht auf Information

Sie haben das Recht zu erfahren, wie sich Ihre Betriebsrente zusammensetzt. Der Arbeitgeber hat eine Auskunftspflicht und muss Ihnen auf Anfrage verständlich und in Textform Informationen über Ihre betriebliche Altersversorgung geben. Diese Auskünfte müssen richtig, eindeutig und vollständig sein. Dies umfasst auch Details zu den Regelungen in Ihrer Versorgungszusage, sei es eine alte Versorgungsordnung (VO85), ein BVW oder eine individuelle Aufhebungsvereinbarung. Gerade bei komplexen Systemen wie einer Gesamtversorgung, bei der verschiedene Rentenbausteine ineinandergreifen, ist Transparenz entscheidend.

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Schutz bei Insolvenz

Was passiert, wenn Ihr ehemaliger Arbeitgeber in finanzielle Schieflage gerät? Hier greift ein starkes Sicherheitsnetz: der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG). Seit seiner Gründung 1974 sichert er die Betriebsrenten in Deutschland im Falle einer Unternehmensinsolvenz ab. Der PSVaG springt ein und sorgt dafür, dass Ihre zugesagten Leistungen – sowohl laufende Renten als auch unverfallbare Anwartschaften – weitergezahlt werden. Dieser gesetzliche Schutz macht Ihre Betriebsrente zu einer sehr sicheren Form der Altersvorsorge.

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Ihre Ansprüche verjähren!

Dieses Recht ist gleichzeitig eine Pflicht zur Wachsamkeit: Handeln Sie rechtzeitig! Das Gesetz unterscheidet bei der Verjährung zwischen zwei Fristen:

  1. Ihr grundsätzlicher Rentenanspruch (das „Rentenstammrecht“) verjährt erst nach 30 Jahren. Das schützt Ihren grundlegenden Anspruch auf die Versorgung.
  2. Ansprüche auf einzelne, monatliche Nachzahlungen verjähren jedoch bereits nach drei Jahren.

Das bedeutet: Wenn Sie feststellen, dass Ihre Rente seit fünf Jahren falsch berechnet wurde, können Sie die Korrektur für die Zukunft verlangen, aber Nachzahlungen nur für die letzten drei Jahre einfordern. Genau das war im Streit mit der Generali entscheidend, da die Ansprüche aus den Jahren 2015 und 2016 Ende 2018 bzw. 2019 zu verjähren drohten. Wichtig: Eine Klage hemmt die Verjährung für die eingeklagten Ansprüche.

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Kennen Sie Ihre Rechte? Werden Sie aktiv!

Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts haben gezeigt, wie wichtig es ist, die eigenen Versorgungszusagen zu kennen und bei Unstimmigkeiten zu handeln. Prüfen Sie Ihre Rentenbescheide und scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten nachzufragen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Ansprüche korrekt berechnet werden, kann eine professionelle Rechtsberatung entscheidend sein. Spezialisierte Kanzleien wie die ARBEITSRECHTSKANZLEI CREMON bieten Expertise in der betrieblichen Altersversorgung und unterstützen Betriebsrentner bundesweit bei der Durchsetzung ihrer individuellen Ansprüche. Sichern Sie sich, was Ihnen zusteht!

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