Ihre Betriebsrente ist ein komplexes Thema, dessen Grundlagen oft Jahrzehnte zurückliegen. Ob Ihre Zusage auf dem Betrieblichen Versorgungswerk (BVW), dem Tarifvertrag über die Versorgungsordnung (TV VO) von 1985 oder einer individuellen Aufhebungsvereinbarung basiert – Sie haben das Recht zu verstehen, wie sich Ihre Rente zusammensetzt und wie sie angepasst wird. Transparenz ist kein Luxus, sondern ein fest verankertes Recht, das Ihnen hilft, Ihre Ansprüche zu wahren.
Ihr ehemaliger Arbeitgeber oder der heutige Versorgungsträger hat eine gesetzliche Auskunftspflicht. Das bedeutet, er muss Ihnen auf Anfrage verständlich und in Textform Informationen über Ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) geben. Diese Auskünfte müssen nicht nur erfolgen, sie müssen auch richtig, eindeutig und vollständig sein.
Was können Sie also konkret erfragen?
Diese Pflicht zur Transparenz soll Sie in die Lage versetzen, Ihre Ansprüche nachzuvollziehen und mögliche Fehler zu erkennen.
Die alten Versorgungsordnungen der Volksfürsorge, wie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), das BVW oder die Versorgungsordnung von 1985 (VO85), sind umfangreiche Dokumente, die jedes Detail Ihrer Versorgung regeln. Sie definieren zum Beispiel:
Ein zentraler Punkt, der zu vielen Auseinandersetzungen führte, war die Rentenanpassung. Regelungen wie § 6 der Ausführungsbestimmungen zum BVW oder § 6 des TV VO sahen eigentlich eine Anpassung entsprechend der gesetzlichen Rentenentwicklung vor. Nur unter der strengen Voraussetzung der „Nicht-Vertretbarkeit“ durfte davon abgewichen werden.
Neben den allgemeinen Regelungen haben Sie auch ein Recht auf Information über spezifische Klauseln, die Ihre Rente beeinflussen können. Dazu gehören Anzeigepflichten oder Nachweispflichten, die Sie als Rentner erfüllen müssen. Beispielsweise müssen Sie Änderungen bei anderen Einkünften melden, wenn diese auf Ihre Pensionsergänzung angerechnet werden könnten.
Auch die Rolle von Gremien wie dem Rentenausschuss, der bei Unklarheiten oder in Härtefällen entscheidet, ist in den Satzungen festgelegt und für Sie von Bedeutung.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in zahlreichen Urteilen zwischen 2018 und 2019 das Recht der Rentner auf eine korrekte und nachvollziehbare Anpassung ihrer Betriebsrenten massiv gestärkt. Die Richter legten die alten Klauseln der Volksfürsorge (wie § 6 Ziff. 3 AB BVW) sehr eng aus und erklärten die pauschalen 0,5-%-Anpassungen durch die Generali für unwirksam. Die Begründung: Die Klausel erlaubt nur eine prozentual gleichmäßige Veränderung des gesamten Versorgungsniveaus, nicht aber die isolierte Anpassung einzelner Rentenbausteine.
Diese Urteile unterstreichen, wie wichtig es ist, die genauen Formulierungen Ihrer Versorgungszusage zu kennen. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern.
Ihre Betriebsrente ist ein komplexes Gebilde, aber Sie müssen die Details nicht allein durchdringen. Fordern Sie bei Unklarheiten aktiv Auskunft von Ihrem Versorgungsträger an. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rente falsch berechnet oder unzureichend angepasst wurde, kann eine professionelle Überprüfung sinnvoll sein. Spezialisierte Fachanwaltskanzleien für Arbeitsrecht, wie die ARBEITSRECHTSKANZLEI CREMON, verfügen über die Expertise, um komplexe Versorgungsordnungen zu prüfen und Ihre individuellen Ansprüche durchzusetzen. Werden Sie aktiv, um die Transparenz zu erhalten, die Ihnen zusteht!

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