KeineSorge.ORG · Volksfürsorge bAV · Februar 2026
Sie öffnen Ihren monatlichen Rentenbescheid und blicken auf ein Labyrinth aus Zahlen, fiktiven Abzügen und Abkürzungen wie „BVW" oder „TV VO". Wenn Sie dann beim Versorgungsträger nachfragen, warum Ihre Rente kaum gestiegen ist oder warum eine gesetzliche Rente abgezogen wird, die Sie gar nicht in dieser Höhe erhalten, bleiben die Antworten oft vage.
Doch Sie müssen sich mit undurchsichtigen Standardbriefen nicht abfinden. Transparenz ist kein Entgegenkommen Ihres ehemaligen Arbeitgebers – sie ist Ihr gesetzlich verankertes Recht.
Das Gesetz zwingt Versorgungsträger dazu, die Karten auf den Tisch zu legen. Auskünfte zur betrieblichen Altersversorgung müssen Ihnen auf Anfrage in Textform erteilt werden – und zwar verständlich, richtig, eindeutig und vollständig. Diese Pflicht gilt für den ehemaligen Arbeitgeber ebenso wie für den heutigen Versorgungsträger, ob Proxalto oder PLE Pensions GmbH.
Konkret können und sollten Sie folgendes einfordern:
Die Berechnungsgrundlage: Welche Dienstjahre wurden angerechnet? Welches pensionsfähige Arbeitsentgelt wurde zugrunde gelegt?
Fiktive Anrechnungen: Falls Ihre gesetzliche Rente für die Berechnung der Gesamtversorgung künstlich hochgerechnet wurde – etwa für Lücken durch Selbstständigkeit oder Teilzeit –, müssen die genauen Gehaltsannahmen und die Rechtsgrundlage offengelegt werden.
Anpassungsmechanismen: Auf welcher exakten vertraglichen Basis (z. B. § 6 Ziff. 3 AB BVW) wurde die jährliche Anpassung in den Jahren 2015 und 2016 vorgenommen? Warum wurde ausgerechnet 0,5 % gewählt?
Unverfallbare Anwartschaften: Wer das Unternehmen vorzeitig verlassen hat, hat ein Recht darauf zu erfahren, wie die Höhe der einst festgestellten Anwartschaft berechnet wurde.
Der Fall der fiktiven Rente: Ein Betriebsrentner bemerkt, dass seine Pensionsergänzung stark geschrumpft ist, weil der Arbeitgeber eine hohe gesetzliche Rente in Abzug bringt. Er nutzt sein Auskunftsrecht und fordert die Offenlegung der zugrundeliegenden Annahmen. Es stellt sich heraus, dass für Jahre in der Selbstständigkeit ein viel zu hohes fiktives Gehalt angenommen wurde. Durch die erzwungene Transparenz kann er die Berechnung anfechten.
Der intransparente Aufhebungsvertrag: Eine Rentnerin schied vorzeitig mit einem Aufhebungsvertrag aus; ihre Rente wird seitdem nicht mehr angepasst. Sie fordert Auskunft über die „betrieblichen Bestimmungen" ihres Vertrages. Die schriftliche Auskunft offenbart, dass ihr Vertrag auf die allgemeinen Anpassungsregeln verweist – was sie dank der BAG-Urteile dazu berechtigt, sofort rechtliche Schritte auf Nachzahlung einzuleiten.
Intransparenz ist der größte Feind Ihrer Ansprüche. Wer nicht genau versteht, welche Klauseln in seinem Vertrag stehen und wie die Mathematik dahinter funktioniert, kann nicht beurteilen, ob er Opfer der rechtswidrigen 0,5-%-Deckelung der Generali geworden ist – oder einer fehlerhaften fiktiven Anrechnung. Da Nachzahlungsansprüche bereits nach drei Jahren verjähren, kostet Sie jede Verzögerung durch mangelnde Information im schlimmsten Fall bares Geld.
Große Versorgungsträger und Run-off-Plattformen nutzen häufig schwer durchschaubare Abrechnungsmethoden, die abschrecken sollen. Das Auskunftsrecht ist das Gegenmittel – und es ist kein Entgegenkommen, sondern einklagbar.
Akzeptieren Sie keine unklaren Rentenbescheide. Fordern Sie die PLE Pensions GmbH oder Proxalto schriftlich zur detaillierten Offenlegung Ihrer Berechnungsgrundlagen und Anpassungsmechanismen auf. Sollten Ihnen die zugesandten Dokumente weiterhin unklar erscheinen, lassen Sie diese von einem auf bAV spezialisierten Fachanwalt prüfen. Nur durch Transparenz lassen sich Fehler erkennen – und nur erkannte Fehler lassen sich korrigieren, bevor die Verjährung zuschlägt.
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Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) wurde 1974 zeitgleich mit dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung ins Leben gerufen.
Der Schutzmechanismus wird aktiv, sobald der rechtliche „Sicherungsfall“ eintritt – also wenn über das Vermögen des ehemaligen Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet (oder mangels Masse abgewiesen) wird. In diesem Fall garantiert der PSVaG zwei zentrale Leistungskomponenten:
Der gesetzliche Insolvenzschutz greift nicht bei jedem Finanzprodukt, sondern primär bei sogenannten unmittelbaren Versorgungszusagen (Direktzusagen). Für ehemalige Volksfürsorge-Mitarbeiter bedeutet das ein Höchstmaß an Sicherheit:
Die bAV der Volksfürsorge hat eine bewegte Unternehmensgeschichte hinter sich: Die Zuständigkeiten wechselten von der Volksfürsorge über den Generali-Konzern hin zur heutigen "Run-off"-Verwaltung durch Spezialisten der Viridium Gruppe (wie Proxalto und die Rentnergesellschaft PLE Pensions GmbH).
Obwohl der PSVaG ein verlässliches Sicherheitsnetz spannt, müssen Rentner selbst aktiv bleiben, da der PSVaG im Krisenfall nur die Summe absichern kann, die rechtlich einwandfrei fixiert ist.