Recht auf Informationen & Transparenz

Recht auf Informationen & Transparenz in der Volksfürsorge bAV

KeineSorge.ORG · Volksfürsorge bAV · Februar 2026


Sie öffnen Ihren monatlichen Rentenbescheid und blicken auf ein Labyrinth aus Zahlen, fiktiven Abzügen und Abkürzungen wie „BVW" oder „TV VO". Wenn Sie dann beim Versorgungsträger nachfragen, warum Ihre Rente kaum gestiegen ist oder warum eine gesetzliche Rente abgezogen wird, die Sie gar nicht in dieser Höhe erhalten, bleiben die Antworten oft vage.

Doch Sie müssen sich mit undurchsichtigen Standardbriefen nicht abfinden. Transparenz ist kein Entgegenkommen Ihres ehemaligen Arbeitgebers – sie ist Ihr gesetzlich verankertes Recht.


Was die gesetzliche Auskunftspflicht bedeutet

Das Gesetz zwingt Versorgungsträger dazu, die Karten auf den Tisch zu legen. Auskünfte zur betrieblichen Altersversorgung müssen Ihnen auf Anfrage in Textform erteilt werden – und zwar verständlich, richtig, eindeutig und vollständig. Diese Pflicht gilt für den ehemaligen Arbeitgeber ebenso wie für den heutigen Versorgungsträger, ob Proxalto oder PLE Pensions GmbH.

Konkret können und sollten Sie folgendes einfordern:

Die Berechnungsgrundlage: Welche Dienstjahre wurden angerechnet? Welches pensionsfähige Arbeitsentgelt wurde zugrunde gelegt?

Fiktive Anrechnungen: Falls Ihre gesetzliche Rente für die Berechnung der Gesamtversorgung künstlich hochgerechnet wurde – etwa für Lücken durch Selbstständigkeit oder Teilzeit –, müssen die genauen Gehaltsannahmen und die Rechtsgrundlage offengelegt werden.

Anpassungsmechanismen: Auf welcher exakten vertraglichen Basis (z. B. § 6 Ziff. 3 AB BVW) wurde die jährliche Anpassung in den Jahren 2015 und 2016 vorgenommen? Warum wurde ausgerechnet 0,5 % gewählt?

Unverfallbare Anwartschaften: Wer das Unternehmen vorzeitig verlassen hat, hat ein Recht darauf zu erfahren, wie die Höhe der einst festgestellten Anwartschaft berechnet wurde.


Zwei Blicke in die Praxis

Der Fall der fiktiven Rente: Ein Betriebsrentner bemerkt, dass seine Pensionsergänzung stark geschrumpft ist, weil der Arbeitgeber eine hohe gesetzliche Rente in Abzug bringt. Er nutzt sein Auskunftsrecht und fordert die Offenlegung der zugrundeliegenden Annahmen. Es stellt sich heraus, dass für Jahre in der Selbstständigkeit ein viel zu hohes fiktives Gehalt angenommen wurde. Durch die erzwungene Transparenz kann er die Berechnung anfechten.

Der intransparente Aufhebungsvertrag: Eine Rentnerin schied vorzeitig mit einem Aufhebungsvertrag aus; ihre Rente wird seitdem nicht mehr angepasst. Sie fordert Auskunft über die „betrieblichen Bestimmungen" ihres Vertrages. Die schriftliche Auskunft offenbart, dass ihr Vertrag auf die allgemeinen Anpassungsregeln verweist – was sie dank der BAG-Urteile dazu berechtigt, sofort rechtliche Schritte auf Nachzahlung einzuleiten.


Warum Transparenz keine Formalität ist

Intransparenz ist der größte Feind Ihrer Ansprüche. Wer nicht genau versteht, welche Klauseln in seinem Vertrag stehen und wie die Mathematik dahinter funktioniert, kann nicht beurteilen, ob er Opfer der rechtswidrigen 0,5-%-Deckelung der Generali geworden ist – oder einer fehlerhaften fiktiven Anrechnung. Da Nachzahlungsansprüche bereits nach drei Jahren verjähren, kostet Sie jede Verzögerung durch mangelnde Information im schlimmsten Fall bares Geld.

Große Versorgungsträger und Run-off-Plattformen nutzen häufig schwer durchschaubare Abrechnungsmethoden, die abschrecken sollen. Das Auskunftsrecht ist das Gegenmittel – und es ist kein Entgegenkommen, sondern einklagbar.


Fazit: Fragen Sie nach – schriftlich und konkret

Akzeptieren Sie keine unklaren Rentenbescheide. Fordern Sie die PLE Pensions GmbH oder Proxalto schriftlich zur detaillierten Offenlegung Ihrer Berechnungsgrundlagen und Anpassungsmechanismen auf. Sollten Ihnen die zugesandten Dokumente weiterhin unklar erscheinen, lassen Sie diese von einem auf bAV spezialisierten Fachanwalt prüfen. Nur durch Transparenz lassen sich Fehler erkennen – und nur erkannte Fehler lassen sich korrigieren, bevor die Verjährung zuschlägt.


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Was ist der PSVaG und wie finanziert er sich?

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) wurde 1974 zeitgleich mit dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung ins Leben gerufen.

  • Die Rechtsform: Er agiert als "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" (VVaG), gehört also quasi den Mitgliedsunternehmen, die das System gemeinsam tragen.
  • Solidarisches Umlagesystem: Finanziert wird der Schutz durch ein solidarisches System: Alle Arbeitgeber in Deutschland, die eine insolvenzsicherungspflichtige bAV anbieten, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Beiträge an den PSVaG abzuführen.

Der „Sicherungsfall“: Welche Leistungen geschützt sind

Der Schutzmechanismus wird aktiv, sobald der rechtliche „Sicherungsfall“ eintritt – also wenn über das Vermögen des ehemaligen Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet (oder mangels Masse abgewiesen) wird. In diesem Fall garantiert der PSVaG zwei zentrale Leistungskomponenten:

  • Laufende Renten: Befinden Sie sich bereits im Ruhestand, übernimmt der PSVaG die Verpflichtungen und zahlt Ihre monatliche Betriebsrente in der zugesagten Höhe verlässlich weiter.
  • Unverfallbare Anwartschaften: Wenn Sie das Rentenalter noch nicht erreicht haben, Ihre Ansprüche aber bereits gesetzlich unverfallbar sind, schützt der PSVaG auch diese künftigen Forderungen. Der PSVaG meldet dazu die gesamten künftigen Rentenverpflichtungen als kapitalisierte Gesamtforderung im Insolvenzverfahren an.

Gilt der Schutz für die historischen Volksfürsorge-Verträge?

Der gesetzliche Insolvenzschutz greift nicht bei jedem Finanzprodukt, sondern primär bei sogenannten unmittelbaren Versorgungszusagen (Direktzusagen). Für ehemalige Volksfürsorge-Mitarbeiter bedeutet das ein Höchstmaß an Sicherheit:

  • Die Hauptregelwerke: Sowohl das Betriebliche Versorgungswerk (BVW) von 1961 als auch die Versorgungsordnung von 1985 (VO85) fallen als unmittelbare Versorgungszusagen unter den direkten und vollen Schutz des PSVaG.
  • Zusatzleistungen: Ebenso sind betriebliche Leistungen, die über Unterstützungskassen (wie die Unterstützungskasse der Volksfürsorge/AdvoCard e.V.) abgewickelt werden, rechtlich vollumfänglich über den PSVaG abgesichert.

Sicherheit trotz "Run-off" und ständiger Unternehmenswechsel

Die bAV der Volksfürsorge hat eine bewegte Unternehmensgeschichte hinter sich: Die Zuständigkeiten wechselten von der Volksfürsorge über den Generali-Konzern hin zur heutigen "Run-off"-Verwaltung durch Spezialisten der Viridium Gruppe (wie Proxalto und die Rentnergesellschaft PLE Pensions GmbH).

  • Konstanz des Schutzes: Diese zahlreichen Unternehmensübergänge und Bestandsübertragungen haben keinerlei negative Auswirkungen auf Ihren Schutz. Der gesetzliche Insolvenzschutz des PSVaG bleibt vollständig unangetastet und erhalten. Ihre Rentenansprüche sind auch bei den heutigen Risikoträgern absolut geschützt.

Handlungsleitfaden für Betriebsrentner

Obwohl der PSVaG ein verlässliches Sicherheitsnetz spannt, müssen Rentner selbst aktiv bleiben, da der PSVaG im Krisenfall nur die Summe absichern kann, die rechtlich einwandfrei fixiert ist.

  • Unterlagen sichern: Bewahren Sie Ihre ursprünglichen historischen Versorgungszusagen (BVW, VO85, AVB) sowie alle aktuellen Rentenbescheide sorgfältig auf. Diese dienen im unwahrscheinlichen Insolvenzfall als essenzieller Nachweis gegenüber dem PSVaG.
  • Berechnung im Vorfeld kontrollieren: Der PSVaG sichert die vertraglich zugesagte Rente. Es ist daher zwingend notwendig sicherzustellen, dass Ihre Rente korrekt berechnet wurde – insbesondere vor dem Hintergrund der unzulässigen 0,5-%-Rentenanpassung durch die Generali in den Jahren 2015 und 2016. Was vorher nicht erfolgreich eingeklagt wurde, kann später nicht geschützt werden.
  • Professionelle Expertise nutzen: Bei Unklarheiten bezüglich der Anspruchshöhe, fehlerhaften Rentenanpassungen oder der komplexen Auslegung alter Versorgungsordnungen wird die Beratung durch spezialisierte Fachanwaltskanzleien für Arbeitsrecht (wie die Arbeitsrechtskanzlei Cremon) empfohlen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre volle Rente rechtssicher fixiert ist und das zu schützende Gesamtvolumen stimmt.