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Volksfürsorge Altersversorgung

Volksfürsorge bAV im Fokus

Ihre Betriebsrente ist ein wichtiger Baustein für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter. Doch was passiert, wenn die zugesagten Anpassungen plötzlich geringer ausfallen als erwartet? Genau das ist Tausenden von Betriebsrentnern der ehemaligen Volksfürsorge passiert, was zu einem jahrelangen Rechtsstreit mit deren Rechtsnachfolgerin, der Generali, führte. Dieser Konflikt fand ein breites Echo in Presse und Fernsehen und endete mit wegweisenden Urteilen des Bundesarbeitsgerichts. Wir fassen für Sie die wichtigsten Punkte zusammen.

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Worum ging es im Kern?

Im Mittelpunkt der Berichterstattung von Medien wie ARD Plusminus, taz, Handelsblatt und FOCUS Online stand eine folgenschwere Entscheidung: Für die Jahre 2015 und 2016 passte die Generali die Betriebsrenten vieler ehemaliger Volksfürsorge-Mitarbeiter nur um pauschale 0,5 % an. Dies geschah, obwohl die gesetzlichen Renten in diesen Jahren deutlich stärker stiegen – um 2,1 % im Jahr 2015 und sogar um 4,25 % im Jahr 2016.

Für die Betroffenen, von denen laut Medienberichten bis zu 5.000 betroffen waren, bedeutete dies erhebliche finanzielle Einbußen. Besonders bitter stieß vielen auf, dass der Generali-Konzern in genau diesen Jahren Rekordgewinne verzeichnete.

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Die juristische Auseinandersetzung

Die Grundlage für die Renten bildeten alte Versorgungsordnungen wie das Betriebliche Versorgungswerk (BVW) oder der Tarifvertrag über die betriebliche Versorgungsordnung (TV VO). Diese Regelwerke sahen vor, dass die Betriebsrenten grundsätzlich im gleichen Maße wie die gesetzlichen Renten angepasst werden (§ 6 Ziff. 1 AB BVW, § 6 Ziff. 1 TV VO).

Die Generali berief sich jedoch auf eine Ausnahmeklausel (§ 6 Ziff. 3 AB BVW, § 6 Ziff. 4 TV VO), die es dem Vorstand erlaubte, von dieser Regel abzuweichen, wenn eine volle Anpassung "nicht vertretbar" sei. Hunderte von Rentnern sahen diese Bedingung als nicht erfüllt an und zogen vor die Arbeitsgerichte.

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Urteile des Bundesarbeitsgerichts

Der Streit ging bis vor das höchste deutsche Arbeitsgericht. Zwischen 2018 und 2019 fällte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mehrere grundlegende Urteile zugunsten der Rentner (u.a. Az. 3 AZR 468/17, 3 AZR 333/17, 3 AZR 23/18).

Die Richter stellten klar: Die von der Generali vorgenommene pauschale Erhöhung um 0,5 % war unwirksam. Die Ausnahmeklausel erlaubt dem Unternehmen zwar, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten von der vollen Anpassung abzuweichen, jedoch nur durch eine prozentual gleichmäßige Veränderung der Gesamtversorgungsbezüge. Eine isolierte Anhebung nur eines Teils der Rente, wie der Pensionsergänzung, war unzulässig.

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Ein zermürbender Kampf

Trotz der klaren Urteile weigerte sich die Generali laut Medienberichten, diese als Grundsatzentscheidungen für alle Betroffenen anzuerkennen. Die Konsequenz: Jeder Rentner musste sein Recht individuell einklagen. Der DGB Rechtsschutz warnte sogar vor der drohenden Verjährung von Ansprüchen und rief zum Handeln auf. Die taz beschrieb das Vorgehen des Konzerns als "Warten auf den Tod" – eine Zermürbungstaktik, die auf die "biologische Lösung" setze.

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Ihre Betriebsrente heute

Die alten Versorgungsverpflichtungen der Volksfürsorge und Generali wurden inzwischen auf neue Gesellschaften übertragen. Für die Verwaltung der Lebensversicherungsverträge ist die Proxalto Lebensversicherung AG zuständig, die zur Viridium Gruppe gehört. Die Pensionsverpflichtungen selbst wurden mit Genehmigung der Finanzaufsicht BaFin auf die PLE Pensions GmbH übertragen, eine Rentnergesellschaft, die ebenfalls zu Viridium gehört.

Auch wenn die Ansprechpartner gewechselt haben: Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts haben weiterhin Bestand. Sie sind ein starkes Signal dafür, dass die in Ihrer Versorgungszusage verankerten Rechte nicht einseitig untergraben werden dürfen.

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Kennen Sie Ihre Versorgungszusage?

Die Berichterstattung zeigt eindrücklich, wie wichtig es ist, die eigenen Ansprüche genau zu kennen. Haben Sie Fragen zu Ihrer Betriebsrente oder sind Sie unsicher, ob Ihre Rentenanpassungen korrekt vorgenommen wurden? Informieren Sie sich und prüfen Sie Ihre Unterlagen. Bei Unklarheiten kann eine professionelle Beratung sinnvoll sein, um Ihre Rechte zu wahren.

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