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Volksfürsorge Altersversorgung

PSVaG: Ihre Rente ist sicher!

Ihre Betriebsrente ist ein wichtiger Baustein Ihrer finanziellen Sicherheit im Ruhestand – ein verdienter Lohn für viele Jahre Arbeit. Doch was passiert eigentlich, wenn Ihr ehemaliger Arbeitgeber in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät oder sogar Insolvenz anmelden muss? Diese Sorge ist verständlich, aber Sie können beruhigt sein: Für diesen Fall gibt es in Deutschland ein starkes Sicherheitsnetz, den Pensions-Sicherungs-Verein, kurz PSVaG.

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Ein Schutzschild für Ihre bAV

Stellen Sie sich den PSVaG wie eine Versicherung für Ihre Betriebsrente vor. Er wurde 1974 im Zuge des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) gegründet, um genau den Fall der Unternehmensinsolvenz abzusichern. Der PSVaG ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung und springt ein, wenn Ihr ehemaliger Arbeitgeber seinen Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nicht mehr nachkommen kann.

Die Rechtsform ist dabei kein Zufall: Der PSVaG ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Das bedeutet, er gehört quasi den Mitgliedsunternehmen, die durch ihre Beiträge dieses Schutzsystem gemeinsam finanzieren.

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Wie funktioniert der Schutz?

Der Schutz durch den PSVaG greift im sogenannten Sicherungsfall. Dieser tritt ein, wenn über das Vermögen Ihres ehemaligen Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgewiesen wird. In diesem Moment übernimmt der PSVaG die Verpflichtungen.

Das bedeutet konkret:

  • Laufende Renten: Ihre monatlichen Rentenzahlungen werden vom PSVaG in der zugesagten Höhe weitergezahlt.
  • Unverfallbare Anwartschaften: Auch wenn Sie noch keine Rente beziehen, aber bereits einen unverfallbaren Anspruch („Anwartschaft“) erworben haben, ist dieser geschützt. Der PSVaG sorgt dafür, dass Sie Ihre Rente später erhalten.

Der PSVaG meldet im Insolvenzverfahren die gesamten zukünftigen Rentenverpflichtungen als eine kapitalisierte Gesamtforderung an und sichert so die Ansprüche langfristig.

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Welche Zusagen sind geschützt?

Der gesetzliche Insolvenzschutz erstreckt sich auf die sogenannten unmittelbaren Versorgungszusagen. Das sind Zusagen, bei denen der Arbeitgeber direkt verspricht, die Rente zu zahlen. Bei der ehemaligen Volksfürsorge und ihren Nachfolgegesellschaften betrifft dies vor allem die historischen Regelwerke wie das Betriebliche Versorgungswerk (BVW) oder die Versorgungsordnung von 1985 (VO85), die eine solche Direktzusage darstellten.

Auch andere Durchführungswege wie Unterstützungskassen und Pensionsfonds sind über den PSVaG abgesichert.

Wichtig zu wissen ist, dass die Ansprüche auch nach den zahlreichen Unternehmensübergängen – von der Volksfürsorge über Generali und Proxalto bis hin zur heutigen Rentenzahlerin PLE Pensions GmbH – vollständig erhalten und weiterhin durch den PSVaG geschützt sind.

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Eine Erfolgsgeschichte

Die Einführung des PSVaG im Jahr 1974 war eine Reaktion auf die sozialen Härten, die durch die Insolvenz von Unternehmen für deren Rentner entstanden. Seitdem hat sich dieses System als äußerst robust und verlässlich erwiesen. Finanziert wird der Schutz durch Beiträge, die alle Arbeitgeber, die eine insolvenzsicherungspflichtige bAV anbieten, jährlich an den PSVaG entrichten müssen.

Dieses solidarische Umlagesystem sorgt dafür, dass die Betriebsrenten in Deutschland zu den sichersten Altersvorsorgeformen überhaupt gehören.

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Ihre Rente ist gesichert – aber kennen Sie Ihre Ansprüche?

Der PSVaG bietet ein starkes Sicherheitsnetz. Dennoch ist es wichtig, die eigene Versorgungszusage genau zu kennen. Haben Sie Fragen zur Höhe Ihrer Rente oder zu den Anpassungen? Eine Überprüfung Ihrer Unterlagen oder eine professionelle Beratung, zum Beispiel durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei, kann Ihnen helfen, Ihre individuellen Ansprüche vollständig zu verstehen und zu wahren.

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