Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwere Zeit, in der man sich mit vielen organisatorischen Dingen auseinandersetzen muss. Dazu gehört auch die Beantragung von Hinterbliebenenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Wenn Ihr verstorbener Angehöriger bei der ehemaligen Volksfürsorge beschäftigt war, basieren die Ansprüche auf historischen Regelwerken wie der Versorgungskasse VVaG oder späteren Versorgungsordnungen. Wir führen Sie durch die wichtigsten Schritte und erklären, worauf Sie achten müssen.
Die betriebliche Altersversorgung der Volksfürsorge sah einen umfassenden Schutz für Hinterbliebene vor. Anspruchsberechtigt sind in der Regel:
Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente beginnt in dem Monat, der auf das Todesereignis folgt, sobald keine Gehaltsfortzahlungen oder Rentenzahlungen an den Verstorbenen mehr geleistet werden. Für die ersten drei Monate nach dem Tod eines Rentenbeziehers gibt es oft eine Sonderregelung: Die Hinterbliebenen erhalten in dieser Zeit die volle Rente des Verstorbenen weiter.
Um die Leistungen zu beantragen, müssen Sie den Tod des Mitglieds nachweisen und Ihre eigene Berechtigung belegen. Halten Sie folgende Dokumente bereit:
Möglicherweise werden auch weitere Dokumente wie der Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung angefordert, um die Gesamtversorgung korrekt zu berechnen.
Informieren Sie den Versorgungsträger: Melden Sie den Todesfall so schnell wie möglich dem zuständigen Versorgungsträger. Das ist heute in der Regel die PLE Pensions GmbH, die die alten Pensionsverpflichtungen verwaltet.
Fordern Sie die Antragsformulare an: Der Versorgungsträger wird Ihnen die notwendigen Formulare zusenden, die Sie sorgfältig ausfüllen müssen.
Sammeln Sie die Dokumente: Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen. Fertigen Sie Kopien für Ihre eigenen Akten an.
Reichen Sie alles ein: Senden Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit den Kopien der erforderlichen Dokumente an die angegebene Adresse. Es empfiehlt sich, dies per Einschreiben zu tun, um einen Nachweis zu haben.
Das Beantragen von Hinterbliebenenleistungen kann komplex sein. Zögern Sie nicht, beim zuständigen Versorgungsträger nachzufragen, wenn Unklarheiten bestehen. Bei komplexeren Fällen, etwa wenn es um die Auslegung alter Versorgungszusagen geht, kann eine professionelle Rechtsberatung sinnvoll sein. Spezialisierte Fachanwaltskanzleien für Arbeitsrecht, wie die ARBEITSRECHTSKANZLEI CREMON, bieten Expertise bei der Durchsetzung individueller Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung.

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