Wenn Sie heute Ihre Betriebsrente erhalten, blicken Sie auf eine lange und bewegte Unternehmensgeschichte zurück. Der Name auf Ihrem Rentenbescheid hat sich über die Jahre vielleicht mehrfach geändert – von Volksfürsorge über Generali bis hin zu Proxalto. Doch was bedeuten diese Wechsel für Sie und Ihre Ansprüche? Wir nehmen Sie mit auf eine Reise durch die Zeit und erklären Ihnen die wichtigsten Stationen dieses Wandels.
Die Volksfürsorge, 1913 in Hamburg von Gewerkschaftern und SPD-Politikern gegründet, war mehr als nur eine Versicherung. Sie war Teil der sogenannten „Gemeinwirtschaft“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und stand für soziale Absicherung und Solidarität. Über eine zentrale Holding, die BGAG (Beteiligungsgesellschaft der Gewerkschaften GmbH), war sie eng mit anderen gewerkschaftlichen Unternehmen wie der Bank für Gemeinwirtschaft (BfG) und der Wohnungsbaugesellschaft Neue Heimat verbunden.
Diese starke soziale Ausrichtung prägte auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) für die eigenen Mitarbeiter. Historische Regelwerke wie die Versorgungskasse VVaG (ab 1952), das Betriebliche Versorgungswerk (BVW) oder die Versorgungsordnung von 1985 (VO85) bildeten das Fundament für Ihre heutigen Ansprüche.
In den 1980er Jahren geriet die Gemeinwirtschaft in eine schwere Krise. Nach Skandalen um die Neue Heimat und die coop AG sowie finanziellen Schwierigkeiten bei der BfG entschied sich der DGB, seine Unternehmensbeteiligungen neu zu ordnen.
Nachdem ein geplanter Verkauf der Volksfürsorge an die DG-Bank 1988 scheiterte, übernahm die AMB Aachener und Münchener Beteiligungs-AG die Aktienmehrheit. Die AMB wurde ihrerseits 1998 in den internationalen Versicherungskonzern Generali integriert und in AMB Generali Holding AG umbenannt. Damit war die Volksfürsorge Teil eines der größten Versicherungskonzerne der Welt geworden.
Im Jahr 2009 wurde die Traditionsmarke „Volksfürsorge“ schließlich aufgegeben und die Gesellschaften vollständig in die Generali Deutschland AG fusioniert. Für Sie als Betriebsrentner wurde damit die Generali zur Rechtsnachfolgerin und neuen Ansprechpartnerin.
Die nächste große Veränderung folgte rund zehn Jahre später. In einer Zeit niedriger Zinsen beschloss die Generali, sich von einem Großteil ihrer klassischen Lebensversicherungsverträge in Deutschland zu trennen. Im April 2019 wurde der Bestand der Generali Lebensversicherung AG, der auch die alten Verträge der Volksfürsorge umfasste, an die Viridium Gruppe verkauft.
Die Viridium Gruppe ist auf die Verwaltung von Lebensversicherungsbeständen spezialisiert, die nicht mehr aktiv verkauft werden (sogenannter „Run-off“). Die ehemalige Generali Lebensversicherung AG wurde daraufhin in Proxalto Lebensversicherung AG umbenannt und ist heute Ihr primärer Ansprechpartner für Vertragsangelegenheiten.
Die direkten Pensionsverpflichtungen aus den alten Versorgungswerken (BVW, VO85 etc.) wurden in einem weiteren Schritt neu geordnet. Mit Genehmigung der Finanzaufsicht BaFin wurden diese am 29. April 2022 auf eine spezielle Gesellschaft übertragen: die PLE Pensions GmbH. Diese Rentnergesellschaft, ebenfalls eine Tochter der Viridium Holding AG, ist heute für die Auszahlung Ihrer Betriebsrente zuständig. Wichtig zu wissen: Für die Verwaltung dieser Bestände besteht eine strategische Zusammenarbeit mit dem bAV-Kompetenzcenter der Generali Deutschland AG.
Auch wenn sich Namen und zuständige Gesellschaften geändert haben, bleiben Ihre ursprünglichen Versorgungszusagen und die daraus resultierenden Ansprüche bestehen. Die wegweisenden Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus den Jahren 2018 und 2019, die die Rechte der Volksfürsorge-Rentner bei Rentenanpassungen stärkten, sind weiterhin gültig und binden auch die heutigen Rechtsnachfolger.
Die Geschichte Ihrer Betriebsrente ist ein Spiegelbild der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Es ist wichtig, die eigenen Unterlagen und Ansprüche genau zu kennen. Haben Sie Fragen zu Ihrer bAV oder sind Sie unsicher, wer heute Ihr korrekter Ansprechpartner ist? Suchen Sie den Kontakt zur zuständigen Verwaltungsstelle oder holen Sie bei Bedarf unabhängigen fachlichen Rat ein, um Ihre Rechte zu wahren.

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