Ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Baustein für Ihren Ruhestand. Aber haben Sie sich schon einmal gefragt, was nach Ihrem Tod mit den angesparten Ansprüchen geschieht? Können Ehepartner, Lebensgefährten oder Kinder die Rente erben? Die Antwort ist nicht immer einfach, denn die „Vererbbarkeit“ hängt stark von den Regelungen ab, die in Ihrer ursprünglichen Versorgungszusage festgelegt wurden. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Punkte.
Zuerst das Wichtigste: Eine Betriebsrente ist im klassischen Sinne nicht vererbbar. Anders als ein Sparkonto oder eine Immobilie fällt sie nicht automatisch in die Erbmasse, über die Ihre Erben frei verfügen können. Stattdessen handelt es sich um eine sogenannte Hinterbliebenenversorgung. Das bedeutet, nur ein klar definierter Personenkreis kann unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen erhalten. Wer anspruchsberechtigt ist, steht in den alten Regelwerken wie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Versorgungskasse.
Die alten Versorgungsordnungen, wie die der Versorgungskasse der Volksfürsorge VVaG, definieren den Kreis der anspruchsberechtigten Hinterbliebenen sehr genau. Typischerweise sind das:
In den Versorgungsordnungen gibt es oft weitere einschränkende Bedingungen, die sogenannten „Spätehenklauseln“ oder Regelungen zum Altersunterschied:
Verstirbt ein Mitarbeiter noch vor dem Renteneintritt, kommt es auf die Unverfallbarkeit der Anwartschaft an. Ist der Anspruch bereits unverfallbar, haben die Hinterbliebenen in der Regel Anspruch auf Leistungen. Geschieht der Todesfall jedoch vor Ablauf der Wartezeit (oft fünf Jahre), sehen viele Regelwerke nur eine Abfindung in Höhe der selbst eingezahlten Beiträge vor, die dann an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Die Regeln zur Hinterbliebenenversorgung sind komplex und von Ihrer individuellen Versorgungszusage abhängig. Es ist wichtig, dass Sie und Ihre Angehörigen genau wissen, was im Ernstfall gilt. Prüfen Sie Ihre alten Unterlagen oder fordern Sie bei Ihrem Versorgungsträger eine genaue Auskunft an. Bei Unklarheiten oder wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Familie bestmöglich abgesichert ist, kann eine professionelle Beratung sinnvoll sein. Spezialisierte Kanzleien wie die ARBEITSRECHTSKANZLEI CREMON bieten Expertise bei der Prüfung von Versorgungsordnungen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche und die Ihrer Hinterbliebenen zu verstehen.

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