Betriebsrente: Politik & Diskussion (BRSG)

Betriebsrenten im Fokus der Politik: BRSG, Sozialpartnermodell und Doppelverbeitragung

KeineSorge.ORG · Volksfürsorge bAV · Februar 2026


Erinnern Sie sich an die festen Rentenversprechen, die einst von den Gründern der Volksfürsorge und starken Gewerkschaften wie der HBV als unumstößliches Sicherheitsnetz für das Alter erstritten wurden? Heute weht in Berlin ein anderer Wind. Mit Gesetzen wie dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verschiebt sich die Spielwiese grundlegend: weg von festen Arbeitgebergarantien, hin zu reinen Beitragszusagen und mehr Risiko für den Arbeitnehmer. Doch was bedeuten diese politischen Debatten konkret für Sie und Ihre alte Volksfürsorge-Rente?


Das BRSG und die stille Revolution der Garantielosigkeit

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2018 verfolgte das Ziel, die betriebliche Altersversorgung breiter zu verankern – vor allem bei Geringverdienenden. Zu diesem Zweck wurde ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15 % bei Entgeltumwandlung eingeführt. Die weitaus tiefgreifendere Neuerung ist jedoch das sogenannte Sozialpartnermodell: Es erlaubt Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, in Tarifverträgen „reine Beitragszusagen" zu vereinbaren. Der Arbeitgeber zahlt nur noch den vereinbarten Beitrag – eine garantierte Rentenhöhe gibt es nicht mehr. Das Kapitalmarktrisiko wandert vollständig auf die Schultern der Arbeitnehmer.

Unter dem Schlagwort „BRSG II" werden bereits weitere Vereinfachungen und Ausweitungen dieses Modells diskutiert. Der politische Grundtrend ist klar: mehr Verbreitung der bAV, aber weniger Arbeitgeberhaftung.

Für Inhaber alter Volksfürsorge-Verträge hat diese Entwicklung eine besondere Bedeutung. Die historischen Versorgungszusagen – BVW, VO85, AVB der Versorgungskasse – enthielten harte Garantien und Gesamtversorgungskonzepte, die in der heutigen Gesetzgebungsphilosophie kaum noch denkbar wären. Ihre alten Verträge sind damit, mit etwas Abstand betrachtet, wertvolle Relikte einer vergangenen Ära.


Die Doppelverbeitragung und der politische Kompromiss

Viele Betriebsrentner empfinden es als zutiefst ungerecht, im Ruhestand volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente zu zahlen – zumal die Beiträge in der Ansparphase vielfach aus bereits versteuertem Einkommen geleistet wurden. Diese sogenannte Doppelverbeitragung ist seit Jahren Gegenstand politischer Kritik.

Die Politik reagierte 2020 mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz: Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt seitdem ein Freibetrag, unterhalb dessen keine Beiträge fällig werden. Für die Pflegeversicherung gilt dieser Freibetrag jedoch ausdrücklich nicht. Dort greift weiterhin eine Freigrenze – mit dem bekannten Alles-oder-nichts-Effekt: Wer die Freigrenze auch nur um einen Euro überschreitet, zahlt Pflegeversicherungsbeiträge auf die gesamte Rente.

Das zeigt: Anhaltender politischer Druck von Betroffenenverbänden kann zu konkreten finanziellen Entlastungen führen – aber die erzielten Kompromisse sind oft unvollständig und für Rentner im Grenzbereich besonders frustrierend. (Die genauen Mechanismen von Freibetrag und Freigrenze sind in Artikel 4.3 dieser Reihe ausführlich erklärt.)


Die BaFin als ordnungspolitisches Korrektiv im Run-off-Markt

Parallel zur Gesetzgebungsdebatte um neue bAV-Modelle spielt sich ein anderer politischer Prozess ab: die staatliche Kontrolle des wachsenden Run-off-Marktes. Da große Konzerne wie die Generali ihre Altbestände an Finanzinvestoren verkaufen, muss der Staat sicherstellen, dass die neuen Eigentümer die langfristigen Rentenverpflichtungen tatsächlich erfüllen können.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt diese Wächterrolle aktiv aus. Die Übertragung der Volksfürsorge- und Generali-Bestände auf die PLE Pensions GmbH im April 2022 wurde erst nach eingehender Solvabilitätsprüfung genehmigt. Dass es sich dabei nicht um eine reine Formalie handelt, bewies die BaFin 2023 eindrucksvoll: Sie blockierte den geplanten Kauf von rund 720.000 Zurich-Lebensversicherungen durch die Viridium Gruppe, weil die Finanzkraft des Eigentümers Cinven nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte. Rentnerinteressen hatten Vorrang vor Investoreninteressen.


Was das für Sie bedeutet

Für Bestandsrentner der Volksfürsorge sind die BRSG-Reformen für die Ansparphase zwar weitgehend ohne direkte Bedeutung. Die politischen Entscheidungen zur Doppelverbeitragung und die BaFin-Aufsicht im Run-off-Markt hingegen betreffen Sie unmittelbar: Sie bestimmen, wie viel von Ihrer Rente netto auf dem Konto ankommt und wie sicher die Auszahlung langfristig gesichert ist.

Verfolgen Sie sozialpolitische Debatten daher auch im Ruhestand aufmerksam. Und wenn politische Änderungen auf Ihre alten Versorgungszusagen angewendet werden müssen, lohnt sich der Rat einer auf bAV spezialisierten Fachanwaltskanzlei – um sicherzustellen, dass das, was politisch für Sie erkämpft wurde, auch tatsächlich bei Ihnen ankommt.


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