Ihre bAV & die Krankenkasse | Jetzt lesen!

Volksfürsorge Altersversorgung

Ihre bAV & die Krankenkasse

Endlich im Ruhestand! Monat für Monat fließt die wohlverdiente Betriebsrente auf Ihr Konto. Doch beim Blick auf die Abrechnung stellt sich oft eine Frage: Warum werden von meiner Betriebsrente Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen? Und wie wird das eigentlich berechnet? Keine Sorge, das Thema ist weniger kompliziert, als es zunächst scheint. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Regeln und zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Volksfürsorge Altersversorgung

Warum werden Beiträge fällig?

Die grundlegende Regel lautet: Auf Versorgungsbezüge – und dazu zählt Ihre Betriebsrente – müssen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Das wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) im Jahr 2004 so festgelegt. Der Gedanke dahinter ist, dass alle Einkünfte im Alter zur Finanzierung des Gesundheitssystems beitragen sollen. Diese Beitragspflicht gilt für die meisten Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV), egal ob es sich um eine Direktzusage, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung handelt.

Volksfürsorge Altersversorgung

Die "Doppelverbeitragung"

Ein Begriff, der in diesem Zusammenhang oft für Verwirrung sorgt, ist die "Doppelverbeitragung". Viele Betriebsrenten wurden durch Entgeltumwandlung angespart. Das bedeutet, Sie haben während Ihres Berufslebens einen Teil Ihres Bruttogehalts in Ihre Altersvorsorge eingezahlt und darauf bereits Sozialversicherungsbeiträge geleistet. Dass nun im Ruhestand erneut Beiträge auf die Auszahlung fällig werden, empfinden viele als ungerecht. Der Gesetzgeber hat auf diese Kritik reagiert und eine Entlastung eingeführt.

Volksfürsorge Altersversorgung

Der Freibetrag: Ihre Entlastung

Um die finanzielle Belastung für Betriebsrentner zu mildern, wurde im Jahr 2020 das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz verabschiedet. Seitdem gibt es einen Freibetrag für die Krankenversicherung.

So funktioniert es: Nur der Teil Ihrer monatlichen Betriebsrente, der diesen gesetzlichen Freibetrag übersteigt, wird zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge herangezogen. Der Betrag, der unterhalb des Freibetrags liegt, bleibt komplett beitragsfrei. Dieser Freibetrag wird jährlich angepasst.

Wichtig: Für die Pflegeversicherung gilt dieser Freibetrag nicht! Hier gibt es stattdessen eine Freigrenze in gleicher Höhe. Das bedeutet: Liegt Ihre Betriebsrente auch nur einen Cent über dieser Grenze, müssen Sie auf die volle Summe Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Bleibt sie darunter, ist die gesamte Rente pflegeversicherungsfrei.

Volksfürsorge Altersversorgung

Einmalzahlung statt Rente?

Einige Versorgungszusagen, wie sie zum Beispiel in der Satzung der Unterstützungskasse der Volksfürsorge/AdvoCard e.V. vorgesehen sind, zahlen die Altersversorgung als einmalige Kapitalleistung aus. Auch auf diese Summe werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Allerdings wird der Betrag fiktiv auf zehn Jahre (120 Monate) verteilt. Das bedeutet, für die Berechnung der Beiträge wird so getan, als würden Sie zehn Jahre lang jeden Monat 1/120 der Kapitalsumme als Rente erhalten.

Volksfürsorge Altersversorgung

Kennen Sie Ihre Abzüge?

Die Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung sind ein fester Bestandteil Ihrer Betriebsrenten-Abrechnung. Prüfen Sie Ihre Bescheide und stellen Sie sicher, dass der Freibetrag für die Krankenversicherung korrekt berücksichtigt wird. Haben Sie Fragen zu Ihrer spezifischen Situation oder sind Sie unsicher, ob Ihre Beiträge richtig berechnet werden? Eine professionelle Beratung, zum Beispiel bei spezialisierten Anwaltskanzleien für Arbeits- und Sozialrecht, kann Klarheit schaffen und Ihnen helfen, Ihre finanzielle Situation im Ruhestand optimal zu überblicken.

RapidWeaver Icon

Made in RapidWeaver