bAV: Kapital oder Rente? Jetzt entscheiden!

Volksfürsorge Altersversorgung

Kapitalleistung oder Rente?

Der Ruhestand steht vor der Tür, und eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen Ihres Lebens rückt näher: Soll ich mir meine betriebliche Altersversorgung (bAV) als lebenslange monatliche Rente auszahlen lassen oder als einmalige Kapitalleistung auf einen Schlag? Diese Frage stellen sich viele zukünftige Betriebsrentner, und die Antwort ist alles andere als einfach. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile, und die „richtige“ Wahl hängt stark von Ihrer persönlichen Lebenssituation, Ihren finanziellen Zielen und Ihrer Risikobereitschaft ab.

Volksfürsorge Altersversorgung

Was steht in Ihrer Zusage?

Bevor Sie überhaupt abwägen können, müssen Sie wissen, was Ihr Vertrag vorsieht. Viele ältere Versorgungszusagen, wie die der Unterstützungskasse der Volksfürsorge/AdvoCard e.V., sahen für die Altersversorgung ausschließlich eine einmalige Kapitalleistung vor. Andere Regelwerke, wie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Versorgungskasse der Volksfürsorge, konzentrierten sich auf die Gewährung von laufenden Renten.

Moderne Verträge bieten oft ein sogenanntes Kapitalwahlrecht, das Ihnen die freie Entscheidung überlässt. Prüfen Sie also unbedingt Ihre Unterlagen! Findet sich dort keine Regelung, besteht in der Regel nur ein Anspruch auf die ursprünglich zugesagte Leistungsform.

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Die Rente: Sicherheit bis ans Lebensende

Die klassische monatliche Rente ist die Option für alle, die auf maximale Sicherheit und Planbarkeit setzen.

  • Vorteile:
    • Lebenslanges Einkommen: Egal, wie alt Sie werden, die Rente fließt Monat für Monat. Das schützt Sie vor dem sogenannten Langlebigkeitsrisiko – der Gefahr, dass Ihr Erspartes aufgebraucht ist, Sie aber noch viele Jahre leben.
    • Klare Planbarkeit: Sie haben ein festes, kalkulierbares Einkommen, das Ihnen hilft, Ihre monatlichen Ausgaben zu decken.
    • Hinterbliebenenschutz: Viele Versorgungsordnungen sehen vor, dass Ihr Ehepartner nach Ihrem Tod eine Witwen- oder Witwerrente erhält, die oft 60 % Ihrer Rente beträgt. Auch für Kinder gibt es meist eine Waisenrente.
  • Nachteile:
    • Geringe Flexibilität: Sie können nicht spontan über größere Summen verfügen. Größere Anschaffungen oder unerwartete Ausgaben müssen anders finanziert werden.
    • Kaufkraftverlust: Zwar gibt es eine gesetzliche Anpassungsprüfungspflicht (§ 16 BetrAVG), die Ihre Rente vor Inflation schützen soll. Doch die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Anpassungen nicht immer wie erwartet ausfallen, wie der Streit vieler Volksfürsorge-Rentner mit der Generali belegt.
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Die Kapitalleistung: Freiheit und Verantwortung

Die einmalige Kapitalauszahlung gibt Ihnen die volle Kontrolle über Ihr Altersvorsorgevermögen – mit allen Chancen und Risiken.

  • Vorteile:
    • Maximale Flexibilität: Sie können sich lang gehegte Wünsche erfüllen, Ihr Zuhause altersgerecht umbauen, Schulden tilgen oder das Geld nach Ihren eigenen Vorstellungen anlegen.
    • Vererbbarkeit: Im Gegensatz zur Rente, die in der Regel nur an einen festen Personenkreis fließt, wird das nicht verbrauchte Kapital Teil Ihres Nachlasses und kann frei vererbt werden.
    • Potenziell höhere Rendite: Mit einer klugen Anlagestrategie können Sie potenziell eine höhere Rendite erzielen, als sie in der Rentenkalkulation des Versicherers steckt.
  • Nachteile:
    • Volles Anlagerisiko: Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass das Kapital bis an Ihr Lebensende reicht. Fehlentscheidungen bei der Geldanlage oder eine unerwartet hohe Langlebigkeit können dazu führen, dass das Geld vorzeitig aufgebraucht ist.
    • Steuerliche Belastung: Die Auszahlung wird als „außerordentliches Einkommen“ in der Regel nach der günstigeren Fünftelungsregelung besteuert. Dennoch kann die Steuerlast im Auszahlungsjahr erheblich sein.
    • Kein automatischer Hinterbliebenenschutz: Ihr Ehepartner ist nicht automatisch über eine Witwenrente abgesichert. Der Schutz muss aktiv von Ihnen selbst organisiert werden.
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Abfindung: Eine Sonderform

Manchmal bietet der Arbeitgeber auch eine Abfindung für Ihre Rentenansprüche an. Aber Vorsicht: Das Abfindungsverbot (§ 3 BetrAVG) setzt hier enge Grenzen, um die Versicherten zu schützen. Eine Abfindung ist oft nur bei sehr kleinen Renten („Bagatellrenten“) ohne Ihre Zustimmung möglich.

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Ihre Entscheidung, Ihre Zukunft – lassen Sie sich beraten!

Die Wahl zwischen Rente und Kapital ist eine der weitreichendsten Entscheidungen für Ihren Ruhestand. Es gibt keine pauschale Antwort, was „besser“ ist. Analysieren Sie Ihre finanzielle Gesamtsituation, Ihre familiären Umstände und Ihre persönlichen Wünsche.

Wenn Sie unsicher sind, was Ihre Versorgungszusage genau vorsieht, oder wenn Sie die komplexen steuerlichen und rechtlichen Folgen Ihrer Entscheidung verstehen möchten, kann eine professionelle Rechtsberatung entscheidend sein. Spezialisierte Kanzleien wie die ARBEITSRECHTSKANZLEI CREMON bieten bundesweit Expertise in der betrieblichen Altersversorgung und unterstützen Sie dabei, Ihre individuellen Ansprüche zu prüfen und die für Sie richtige Wahl zu treffen.

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