Entscheidung: Kapitalleistung oder Rente?

Betriebsrente: Kapitalleistung oder laufende Rente?

KeineSorge.ORG · Volksfürsorge bAV · Februar 2026


Der Ruhestand rückt näher – und nach Jahren harter Arbeit stellt sich eine der weitreichendsten finanziellen Fragen: Lassen Sie sich Ihre Volksfürsorge-Betriebsrente als lebenslange monatliche Rente auszahlen, oder entscheiden Sie sich für eine einmalige Kapitalsumme?

Diese Wahl ist keine einfache Rechenaufgabe. Sie bestimmt über Ihre monatliche Sicherheit, Ihre finanzielle Freiheit und die Absicherung Ihrer Familie im Todesfall.


Zunächst: Haben Sie überhaupt eine Wahl?

Bevor Sie planen, müssen Sie die rechtliche Basis prüfen. Nicht jede Zusage lässt ein Kapitalwahlrecht zu.

Die Versorgungskasse der Volksfürsorge sah meist laufende Renten vor. Die Unterstützungskasse hingegen gewährte für die Altersversorgung oft ausschließlich Kapitalleistungen – hier gibt es keine Wahl, die Form ist vertraglich festgelegt. Lesen Sie deshalb Ihre alten Dokumente genau: BVW, die AVB der Versorgungskasse oder die Zusagen der Unterstützungskasse.


Die laufende Rente: Sicherheit auf Lebenszeit

Die monatliche Rente schützt vor dem Langlebigkeitsrisiko – dem Risiko, dass das angesparte Kapital vor dem eigenen Tod aufgebraucht ist. Wie lange man lebt, lässt sich nicht planen; eine lebenslange Rente schon.

Ein weiterer Vorteil ist der integrierte Hinterbliebenenschutz. Bei der Volksfürsorge umfasste dieser in der Regel eine Witwen- oder Witwerrente von 60 % der ursprünglichen Rente sowie Waisenrenten – ein automatisches Sicherheitsnetz für die Familie.

Der Nachteil liegt in der Abhängigkeit: Eine Rente ist nur so gut wie die Anpassungspolitik des Versorgungsträgers. Wie der Streit um die 0,5-%-Deckelung der Generali gezeigt hat, können Konzerne versuchen, den realen Wert der Rente durch zu niedrige Anpassungen schleichend zu senken.


Die Kapitalauszahlung: Freiheit mit Risiko

Eine einmalige Auszahlung bietet maximale Flexibilität – für Hausumbauten, Schuldenabbau, freie Anlageentscheidungen. Das nicht verbrauchte Kapital ist im Todesfall frei vererbbar.

Die Kehrseite: Sie tragen das volle Anlagerisiko selbst und müssen eigenverantwortlich wirtschaften, damit das Geld ein Leben lang reicht. Einen automatischen Hinterbliebenenschutz gibt es aus dieser Quelle nicht mehr.

Dazu kommen erhebliche direkte Abzüge: Die Kapitalsumme ist voll einkommensteuerpflichtig. Zur Dämpfung des Progressionseffekts ermöglicht die Fünftelungsregelung (§ 34 EStG) eine fiktive Verteilung auf fünf Jahre. Zusätzlich verteilen Kranken- und Pflegekassen die Summe fiktiv auf 120 Monate (zehn Jahre) und ziehen monatlich Sozialabgaben ein.


Zwei Blicke in die Praxis

Die sichere Rente: Ein Ehepaar möchte im Ruhestand ein verlässliches monatliches Einkommen. Der Mann wählt die laufende Volksfürsorge-Rente. Verstirbt er, ist seine Frau durch die vertraglich festgeschriebene Witwenrente automatisch abgesichert – ohne weiteres Zutun.

Die Kapitalauszahlung: Eine Rentnerin mit Kapitalwahlrecht möchte ihr Haus barrierefrei umbauen. Sie wählt die Einmalzahlung und nutzt die Fünftelungsregelung, um die Steuerlast zu glätten. Sie weiß dabei: Für ihren Ehemann gibt es aus dieser bAV-Quelle keinen automatischen Hinterbliebenenschutz mehr.


Das Abfindungsverbot schützt Sie

Ein wichtiger Hinweis: Das Abfindungsverbot nach § 3 BetrAVG schützt Rentner davor, dass Unternehmen ihre laufende Rente gegen deren Willen in ein einmaliges Kapital umwandeln. Ausnahmen gelten nur bei sehr kleinen „Bagatellrenten", bei denen der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zur Leistungshöhe steht.


Fazit: Keine Entscheidung ohne Beratung

Es gibt keine universell richtige Antwort. Analysieren Sie Ihre persönliche Situation: Wie ist Ihre Gesundheitserwartung? Brauchen Sie kurzfristige Liquidität? Wer muss nach Ihnen abgesichert sein?

Da die Auswirkungen auf Steuern und Sozialabgaben erheblich sind, sollten Sie sich vor der Entscheidung von einem Steuerberater oder einer auf bAV spezialisierten Fachanwaltskanzlei beraten lassen – bevor die Wahl gefallen ist und nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.


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