Wenn Sie heute Ihre Betriebsrente von der ehemaligen Volksfürsorge erhalten, ist ein Begriff von zentraler Bedeutung: das Betriebliche Versorgungswerk, kurz BVW. Dieses Regelwerk, das am 1. Januar 1961 in Kraft trat, war jahrzehntelang das Herzstück der Altersvorsorge und bildet bis heute die Grundlage für viele Ihrer Ansprüche. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Wir erklären Ihnen die wichtigsten Prinzipien.
Das Kernprinzip des BVW war die sogenannte "Gesamtversorgung". Das bedeutet, das Unternehmen versprach Ihnen kein fixes Rentenplus, sondern ein bestimmtes, definiertes Gesamt-Versorgungsniveau im Ruhestand. Dieses Niveau setzte sich aus drei Bausteinen zusammen:
Wenn die ersten beiden Bausteine nicht ausreichten, um das zugesagte Gesamt-Versorgungsniveau zu erreichen, sprang der Pensionsergänzungsfonds (PEF) ein und zahlte die Differenz. Dieser Fonds wurde ausschließlich aus Mitteln der Volksfürsorge finanziert, ohne dass Sie dafür Beiträge zahlen mussten. Auf diese Leistungen aus dem PEF bestand ein Rechtsanspruch.
Die Höhe Ihrer Gesamtversorgung hing von zwei Faktoren ab: Ihrem pensionsfähigen Arbeitsentgelt und Ihrer anrechnungsfähigen Dienstzeit.
Die Gesamt-Ruhebezüge betrugen beispielsweise 40 % des pensionsfähigen Arbeitsentgelts plus einen zusätzlichen Prozentsatz für jedes Dienstjahr, maximal aber 70 %.
Ein zentraler und später heiß diskutierter Punkt war die Anpassung Ihrer Rente. In § 6 der Ausführungsbestimmungen (AB BVW) war dies genau geregelt.
Genau diese Ausnahmeklausel führte zu den bekannten Rechtsstreitigkeiten mit der Generali, der Rechtsnachfolgerin der Volksfürsorge.
Als die Generali die Renten für 2015 und 2016 nur um pauschale 0,5 % erhöhte, anstatt dem Anstieg der gesetzlichen Renten zu folgen, klagten Hunderte von Rentnern. Der Fall ging bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Die Richter entschieden in mehreren Urteilen (z. B. 3 AZR 468/17, 3 AZR 333/17) klar zugunsten der Rentner. Die zentrale Begründung: Die Ausnahmeklausel in § 6 Ziff. 3 AB BVW erlaubt keine isolierte Anhebung einzelner Rententeile (wie nur der Pensionsergänzung). Sie berechtigt den Arbeitgeber lediglich dazu, das Gesamtversorgungsniveau für alle prozentual gleichmäßig zu verändern. Da die 0,5%-Anpassung der Generali unwirksam war, gilt wieder der Grundsatz: Die Anpassung muss sich an der gesetzlichen Rentenentwicklung orientieren.
Das Betriebliche Versorgungswerk ist ein komplexes, aber faires System, das Ihnen ein stabiles Versorgungsniveau sichern sollte. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts haben Ihre Rechte aus diesem historischen Regelwerk gestärkt. Prüfen Sie Ihre Unterlagen und Rentenbescheide. Bei Unklarheiten oder Zweifeln kann es sinnvoll sein, professionellen Rat einzuholen, zum Beispiel bei spezialisierten Anwaltskanzleien, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche korrekt umgesetzt werden.

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