Ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) ist weit mehr als nur die monatliche Rentenzahlung, die auf Ihrem Konto eingeht. In den komplexen Regelwerken, die oft Jahrzehnte alt sind, verbergen sich zahlreiche Zusatz- und Sonderleistungen, die Ihren Ruhestand finanziell aufwerten können. Viele Betriebsrentner kennen diese Details nicht und lassen unwissentlich Geld auf der Straße liegen. Wir zeigen Ihnen, welche verborgenen Schätze in Ihrer Versorgungszusage stecken könnten und warum es sich lohnt, genau hinzusehen.
Eine der wichtigsten, aber oft übersehenen Zusatzleistungen ist die Invaliditätsversorgung. Was passiert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können? Viele alte Versorgungsordnungen, wie die der Versorgungskasse der Volksfürsorge (AVB Stand 2000), sahen für diesen Fall eine Invaliditätsrente vor.
Diese wurde gezahlt, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben konnten und weder Gehalt noch Krankengeld erhielten. Das Besondere: Der Anspruch bestand unabhängig vom Alter. Auch die Unterstützungskasse der Volksfürsorge/AdvoCard sah bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit laufende Renten vor. Diese Absicherung bot ein wertvolles Sicherheitsnetz lange vor dem eigentlichen Rentenalter.
Eine zentrale Säule fast jeder bAV ist die Absicherung Ihrer Familie nach Ihrem Tod. Ihre Betriebsrente ist zwar nicht einfach vererbbar, aber die meisten Zusagen enthalten eine Hinterbliebenenversorgung. Typischerweise umfasst diese:
Diese Leistungen sind ein unschätzbarer Wert, der über Ihre eigene Lebenszeit hinausgeht und Ihre Familie schützt.
Versorgungseinrichtungen wie Pensionskassen legen Ihre Beiträge am Kapitalmarkt an und erwirtschaften Überschüsse. Daran werden Sie als Mitglied beteiligt! Die Versorgungskasse der Volksfürsorge sah in ihren Regelungen (§ 13 AVB) eine Überschussbeteiligung vor, die zur dauernden Erhöhung der Renten verwendet wurde. Das bedeutet: Ihre Rente wächst nicht nur durch die regelmäßige Anpassung, sondern auch durch den Anlageerfolg Ihrer Kasse. Diese zusätzlichen Erhöhungen sind ein fester Bestandteil Ihres Anspruchs und sollten in Ihrer Rentenabrechnung transparent ausgewiesen werden.
Auch für den Fall eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Unternehmen enthielten die alten Regelwerke oft finanzielle Leistungen. Die AVB der Versorgungskasse sahen eine sogenannte Abgangsvergütung vor. Wer nach erfüllter Wartezeit ausschied, erhielt zum Beispiel 300 % der selbst eingezahlten Beiträge zurück. Verstirbt ein Mitglied oder wird erwerbsunfähig, bevor die Wartezeit erfüllt ist, wurde ebenfalls eine Abfindung von 200 % der eigenen Beiträge an die Hinterbliebenen gezahlt. Solche Klauseln sicherten die eingezahlten Gelder auch dann ab, wenn der volle Rentenanspruch noch nicht erreicht war.
Ihre betriebliche Altersversorgung ist ein vielschichtiges Paket aus Haupt- und Zusatzleistungen. Ob Invaliditätsschutz, Hinterbliebenenversorgung oder Überschussbeteiligungen – jede einzelne Komponente hat einen Wert, der Ihnen zusteht. Die komplexen Formulierungen in alten Dokumenten wie dem BVW, den AVB oder dem TV VO machen es jedoch oft schwer, den vollen Überblick zu behalten.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen, oder wenn Sie Ihre Ansprüche umfassend prüfen lassen möchten, ist eine professionelle Rechtsberatung unerlässlich. Spezialisierte Fachanwaltskanzleien wie die ARBEITSRECHTSKANZLEI CREMON bieten bundesweit Expertise bei der Analyse von Versorgungszusagen und helfen Ihnen dabei, alle Ihre Ansprüche zu identifizieren und vollständig durchzusetzen. Nutzen Sie Ihr volles Potenzial!

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