Ein bedeutender Erfolg war die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zugunsten der geschädigten Betriebsrentner. Das BAG verurteilte die Generali Deutschland aG, die Verträge einzuhalten, die mit der Volksfürsorge geschlossen wurden, und stärkte somit unsere Rechte. Die Rechtsprechung des BAG setzte klare Grenzen für die Leistungsbestimmungsrechte der Arbeitgeber und betonte die Bindung an die Regelungen des BVW. Wichtige Kernaussagen der BAG-Urteile umfassen, dass Abweichungen von BVW-Regelungen nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sind und das Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers billigem Ermessen entsprechen muss (§ 315 BGB). Zudem wurde klargestellt, dass sich die Anpassung der Betriebsrente grundsätzlich an der Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren muss (§ 6 Ziff. 1 BVW und TV VO).
Durch die Zusammenarbeit mit der Arbeitsrechtskanzlei Cremon hat Rechtsanwalt Christoph Welscher bereits über 1.000 Betriebsrentner der Volksfürsorge erfolgreich gerichtlich vertreten.
Durch unseren gemeinsamen Kampf konnten wir auf das Problem der ausbleibenden Rentenanpassungen aufmerksam machen, und über 2.000 Betriebsrentner haben mit unserer Unterstützung vor deutschen Arbeitsgerichten geklagt. Wir kämpfen weiterhin für die korrekte Anpassung der Betriebsrenten gemäß BVW und TV VO. Wir sind überzeugt: Gemeinsam sind wir stark und können uns gegen Ungerechtigkeiten zur Wehr setzen.