»17,9 Millionen Euro wurden den Betriebsrentnern vorenthalten«, so das interne Papier einer Aufsichtsratssitzung der Generali Holding AG aus dem Jahr 2015.
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Für Verpflichtungen gegenüber Pensionären und Hinterbliebenen aus Pensionszusagen mit erklärtem Schuldbeitritt seitens der Generali Deutschland AG haften die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft und die Generali Deutschland AG gesamtschuldnerisch. Es besteht eine gesamtschuldnerische Resthaftungsverbindlichkeit in Höhe von EUR 574,5 Mio. (Vj. EUR 513,5 Mio.).
Generali und Proxalto behaupten, man könne die zu wenig gezahlte Rente jetzt nicht mehr einklagen. Das stimmt nicht. Sie können die zuwenig gezahlte Rente für die letzten fünf Jahre immer noch einklagen.