Die Beklagte [Generali Lebensversicherung AG] hat nicht nachvollziehbar dargelegt, warum Betriebsrenten kurzfristig im Umfang von € 2,7 Mio., langfristig in noch höherem Umfang eingespart werden müssen, damit sie auch in Zukunft ihre Verpflichtungen »gegenüber Versicherungsnehmern, Aktionären, Mitarbeitern und gerade auch Betriebsrentnern« erfüllen kann.
Der Konzern habe auf diese Umstände mit einem Zukunftsprogramm reagiert, dessen wesentlicher Baustein das Konzept "Simpler, Smarter for You (SSY)" bilde. Dieses Konzept stütze sich nicht auf eine aktuelle wirtschaftliche Lage, sondern solle vor dem Hintergrund des schwierigen Marktumfelds die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des Konzernes sichern.
Unklar ist, ob und wann deswegen ein Sozialplan und Interessenausgleich geschlossen wurden. Offenbar sollten nach dem Willen der Beklagten die Betriebsrentner bei der Umsetzung des Konzepts "SSY" den Anfang machen und Einbußen hinnehmen, bevor überhaupt mit dem Betriebsrat begonnen wurde, das fragliche Konzept zu verhandeln.
Generali zahlt nicht die betriebliche Rente, die vertraglich zugesagt wurde. Im Durchschnitt erhält ein Mitarbeiter 82,78 Euro zu wenig Rente. Er hat Anpruch auf 3.334,92 Euro Nachzahlung und 241,73 Euro Verzugszinsen.
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