Ex-Volksfürsorge-Mitarbeiter setzen sich vor Gericht durch

Der Versicherer Generali kappte bei Tausenden Ruheständlern in Deutschland die Betriebsrente. Es ist ein Tabubruch, den es in der deutschen Wirtschaft so noch nicht gegeben hat.

Der Sprecher der Generali erklärte, es sei notwendig und richtig gewesen, die Betriebsrenten der Mitarbeiter zu beschneiden. Generali gebe die Niederlage vor dem Bundesarbeitsgericht zu, wolle die Urteile aber nicht als Grundsatzurteile anerkennen.

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Schlagzeilen in der Presse

SchlagzeileQuelleDatum
Generali wehrt sich gegen Hunderte von KlagenJUVE27.12.2016
Mitarbeiter klagen gegen Generali DeutschlandHandelsblatt14.02.2017
Warum 900 Senioren die Generali verklagen FOCUS online15.11.2018
Rund 900 ehemalige Mitarbeiter wollen klagenPfefferminzia16.11.2018
Generali lässt zugesagte Rentenerhöhung ausBILD16.11.2018
Ex-Volksfürsorge-Mitarbeiter verklagen GeneraliFinanzwelt19.11.2018
Wie Senioren um die Erhöhung gebracht werdenARD Plusminus28.11.2018
Betriebsrenten. Kampf um BetriebsrentenFrankfurter Rundschau03.11.2019
Generali immer noch im Clinch mit BetriebsrentnernVersicherungsbote05.11.2019
Generali kürzt Renten. Warten auf den TodTAZ11.12.2019

Ihre Klage hat Erfolg

Das Arbeitsrecht lässt keine Sammelklagen zu. Jeder Betriebsrentner muss sein eigenes Urteil erstreiten. Bei den Anwälten Petra Rittmann und Christoph Welscher sind Sie in guten Händen.

Laut einem Bericht der »Hamburger Morgenpost« müssen ca. 5.000 ehemalige Volksfürsorge-Mitarbeiter um ihre Betriebsrente kämpfen, seit der Hamburger Versicherer von im Jahr 2009 zu einer 100 %-igen Tochter der Generali wurde. So versammelten sich dem Blatt zufolge vergangene Woche ca. 300 ehemalige Volksfürsorge-Mitarbeiter und machten gegen den neuen Eigentümer Generali mobil - mit zum Teil drastischen Worten.

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Harte Maßnahmen setzte die Generali aber nicht nur bei den Mitarbeitern durch, sondern auch bei den Ruheständlern der früheren Volksfürsorge. „Rund 5.000 Betriebsrentner erhalten nicht das Geld, das ihnen zusteht", zitiert die „Frankfurter Rundschau" nun Klaus-Peter Kussmann, der die Selbsthilfegruppe „Keine Sorge" gegründet hat.

Trotz der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hält die Generali an der geringeren Rentenanpassung in den Jahren 2015 und 2016 fest. Sofern Sie Fragen zu Ihren Ansprüchen auf eine höhere Betriebsrente haben oder wir für Sie Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen sollen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Möchten Arbeitgeber die nach § 16 Abs. 1 BetrAVG im 3-Jahres-Rhythmus zu prüfende Betriebsrentenanpassung ablehnen, müssen sie darlegen, dass ihre wirtschaftliche Lage eine Anpassung der Betriebsrenten nicht erlaubt. Hierzu haben sie eine (negative) Prognose zu ihrer zukünftigen Belastbarkeit aufzustellen, aus der sich ableiten lässt, dass Betriebsrentenerhöhungen nicht aus den Erträgen und dem Vermögenszuwachs des Unternehmens bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufgebracht werden können.