Volksfürsorge Altersversorgung

Höchstrichterliche Urteile

Die Volksfürsorge Altersversorgung wurde nach der Fusion mit Generali nicht mehr wie bisher üblich angepasst, weshalb über 2.000 Rentner erfolgreich vor Gericht klagten. Generali erkennt diese Urteile jedoch nicht als grundsätzliche Entscheidungen an.

Volksfürsorge Altersversorgung

Rentenklagen

In der Rückschau können wir mit einer gewissen Befriedigung feststellen, dass Ihre wesentlichen Ansprüche durchgesetzt wurden. [.] Mehr als 1.000 Verfahren über mehrere Instanzen haben unsere Mitarbeiterinnen und unsere Kanzleiorganisation stark beansprucht.

Trotz der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hält die Generali an der geringeren Rentenanpassung in den Jahren 2015 und 2016 fest. Sofern Sie Fragen zu Ihren Ansprüchen auf eine höhere Betriebsrente haben oder wir für Sie Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen sollen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung besitzen die Klägerparteien sowohl zum Stichtag Juli 2015 als auch zum Stichtag Juli 2016 einen Anspruch auf ungekürzte Anpassung ihrer Versorgungsbezüge gemäß § 6 Abs. 1 der AusfBestg BVW. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Leiturteil vom 25.09.2018 den Ansprüchen der klagenden Partei in vollem Umfang stattgegeben.

Volksfürsorge Altersversorgung

BAG 25.09.2018 – 3 AZR 333/17

Der Kläger war vom 1. Januar 1971 bis zum 30. Juni 1994 bei der Beklagten – ein in den deutschen G-Konzern eingebundenes Lebensversicherungsunternehmen – tätig. Er bezieht seit dem 1. Juli 1994 von der Beklagten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach den „Bestimmungen des Betrieblichen Versorgungswerkes“ (im Folgenden BVW).

Sollte die neue Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht ergeben, dass es sich bei dem BVW um eine Gesamtbetriebsvereinbarung handelt, ist die Regelung in Nr. 8 Aufhebungsvereinbarung wegen eines Verstoßes gegen das Günstigkeitsprinzip unwirksam.

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Beklagte Unternehmen

FirmaFirmenanschrift
Generali Deutschland AGAdenauerring 7, D-81737 München
Generali Lebensversicherung AG Adenauerring 7, D-81737 München
Generali Deutschland Versicherung AGAdenauerring 7, D-81737 München
Generali Operations Service Platform S.r.l.Anton-Kurze-Allee 16, D-52064 Aachen
PLE Pensions GmbHDornhofstr. 36, D-63263 Neu-Isenburg
Proxalto Lebensversicherung AGAdenauerring 7, D-81737 München

Weder der Anpassungsanspruch zum 01.07.2015 noch der Rentenzahlungsanspruch ab 01.01.2019 seien nach § 18a BetrAVG verjährt. Nach § 18a BetrAVG verjährt der Anspruch auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung in 30 Jahren (S. 1), während die Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistung der regelmäßigen Verjährungsfrist nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterliegen (S. 2). Damit unterscheide § 18a AVG zwischen Stammrecht und Rentenzahlungsansprüchen. Das Stammrecht unterliege der langen Verjährung von 30 Jahren während die Rentenzahlung der kürzeren Verjährung von drei Jahren nach § 195 BGB unterliege.