Arbeitgeber: Pflichten und Einschränkungen bei Renten

Volksfürsorge Altersversorgung

Rentenanpassungen durch die Generali

  • Die Generali erhöhte die Betriebsrenten in den Jahren 2015 und 2016 lediglich um 0,5 %, während die gesetzliche Rente deutlich stärker anstieg. Die Generali argumentierte mit einer wirtschaftlichen Notlage, die jedoch nicht anerkannt wurde.
  • Die Generali erkannte die Urteile des BAG nicht für alle Rentner an, sondern nur für die Kläger.
  • Die Generali ist verpflichtet, die Anpassungsmechanismen einzuhalten, die im BVW festgelegt sind. Dies bedeutet, dass sie nicht willkürlich von den vereinbarten Regeln abweichen darf.
Volksfürsorge Altersversorgung

Rechtliche Verpflichtungen und Einschränkungen

  • Arbeitgeber dürfen nicht willkürlich von den vereinbarten Regeln abweichen. Sie sind an die Anpassungsmechanismen gebunden.
  • Entscheidungen des Arbeitgebers müssen billigem Ermessen entsprechen. Dies bedeutet, dass die Entscheidungen fair und nachvollziehbar sein müssen.
  • Eine isolierte Erhöhung der Pensionsergänzung ist unzulässig, die Anpassung muss sich auf die Gesamtversorgung beziehen.
  • Einseitige Entscheidungen des Arbeitgebers sind begrenzt, außer wenn eine Anpassung an die gesetzliche Rente aus objektiven Gründen "nicht vertretbar" ist.
  • Das BAG hat klargestellt, dass ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers nur dann gültig ist, wenn eine Anpassung an die gesetzliche Rente aus objektiven Gründen "nicht vertretbar" ist.
JahrDurchführungswegVersorgungsordnungFassung
1941PensionskasseSatzung der Versorgungskasse der Volksfürsorge VVaG.6. April 2022
1961DirektzusageBestimmungen des Betrieblichen Versorgungswerks (BVW)19. April 2002
1981UnterstützungskasseSatzung der Stiftung Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung.1. Juli 1991
1985DirektzusageVersorgungsordnung vom 01.04.1985 (VO85)19. April 2002
1995DirektversicherungBetriebsvereinbarung über die betriebliche Altersversorgung (VO95)1. Januar 1995
1998UnterstützungskasseUnterstützungskasse der Volksfürsorge/AdvoCard e.V.1. Juli 1998
Volksfürsorge Altersversorgung

Anpassung der Gesamtversorgung und Systematik

  • Die Anpassung muss sich auf die Gesamtversorgung beziehen und nicht nur auf einzelne Teile der Betriebsrente.
  • Die Gesamtversorgungsbezüge müssen gemäß den Bestimmungen des BVW angepasst werden. Die Anpassung muss einheitlich erfolgen, sodass alle Rentner gleich behandelt werden.
  • Die Anpassung muss der gesetzlichen Rentenentwicklung entsprechen. Dies bedeutet, dass die Betriebsrente im gleichen Maße wie die gesetzliche Rente steigen sollte.
  • Es muss eine systemimmanente Auslegung der Betriebsvereinbarungen und Versorgungsordnungen erfolgen.
Volksfürsorge Altersversorgung

Aktuelle Entwicklungen und Einhaltung der Verträge

  • Die Generali erhöhte die Altersversorgung zum 1. Juli 2024 um 4,57 %, basierend auf § 6 AB BVW und § 6 VO85.
  • Die Versorgungskasse der Volksfürsorge VVaG hat die Renten nicht erhöht, da keine Überschussanteile gutgeschrieben wurden.
  • Die Generali ist verpflichtet, die Anpassungsmechanismen einzuhalten und die Urteile des BAG umzusetzen.
  • Die Generali muss die Verträge einhalten und darf nicht willkürlich von den vereinbarten Regeln abweichen.
Volksfürsorge Altersversorgung

Verantwortung und Transparenz

  • Klauseln in Verträgen und Vereinbarungen müssen genau formuliert sein, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Arbeitgeber müssen transparent und nachvollziehbar handeln und die Rechte der Betriebsrentner respektieren.
  • Die Anpassung muss sich an der gesetzlichen Rentenentwicklung orientieren und die Gesamtversorgung berücksichtigen.
  • Es muss ein billiges Ermessen bei Entscheidungen des Arbeitgebers eingehalten werden.